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  • Cehic
    Junior Member
    Auslaender
    • 6

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    Hallo zusammen

    Mir ist letztens passiert dass ich falsch
    Angeklagt bin,von eine gästin in Hotel wo ich
    Ihre anreise Koffer in auto abgestellt habe..
    Sache ist so dass sie hat mich angeklagt wegen ihre
    Angeblich verschwundene geld 1200€ aus tasche..
    Polizei hat bei mir auto wohnung und meine Frau durchgesucht aber natürlich nix gefunden..

    Meine frage lautet kann ich gegenanzeige machen und anfordern schmerzgeld
    Weil diese Frau kommt aus Schweiz und ich habe Bosnische passport..

    Grüß
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    Sie können Anzeige wegen Verleumdung erheben.
    Verleumdung setzt aber Wissentlichkeit voraus, daß der erhobene Verdacht falsch war; eine bloße Vermutung, daß Sie das Geld gestohlen haben könnten, weil Sie ja das Gepäck der Dame getragen haben, wäre also nicht strafbar.
    Mangels Strafbarkeit fehlt es an der Rechtswidrigkeit der Verdächtigung und damit scheidet auch Schadenersatz aus; Schmerzengeld käme ohnehin nur bei einem krankheitswertigen Leiden in Frage und nicht schon bei bloßem Ungemach.

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