Hallo,
mein Partner - afghanischer Staatsbürger - hat im März 2019 alle notwendigen Unterlagen bei der MA35 abgegeben - es gab dann eine längere Pause, da man selber alles in Afghanistan erledigen muss ( ich verstehe den Sinn der afghanischen Botschaft nicht. Man muss doch sowieso die ganzen Behördengänge in Afghanistan selber oder durch einen Vertreter machen lassen.. wozu dann eine Botschaft im Ausland??).
Egal -- nun haben wir die Bestätigung der afghanischen BOtschaft bekommen, dass der Antrag eingereicht wurde (für die Entlassungsurkunde). Gestern waren wir mit der Bestätigung bei der MA35 und die Bearbeiterin meinte, dass die Staatsbürgerschaft erst dann vergeben wird wenn mein Partner auch wirklich aus der afghanischen Staatsbürgerschaft entlassen wird. Das ist ein Prozedere, das jahrelang dauern kann. Bis zum 5. März 2019 hätte die Bestätigung ausgereicht - jedoch gibt es seitdem diese neue Richtlinie. Den Zusicherungsbescheid hat mein Partner eh seit März 2019. in dem steht, dass er 2 Jahre Zeit hat. Hat jemand vielleicht seit März 2019 die gleiche Erfahrung gemacht?
Alle Afghanen aus meinem Umfeld, haben sofort nach dem Einreichen der Bestätigung den Staatsbürgerschaftsnachweis bekommen... finde es ärgerlich, dass es diese neue Richtlinie gibt, die seit 5. März 2019 in Kraft getreten ist. Den ZB hat mein Partner am 7. 3 ausgestellt bekommen. Hätte er ihn 2 Tage vorher bekommen, würde die ganze Sache anders ausschauen....
Erfahrungen von anderen Afghanen würden mich interessieren
LG
mein Partner - afghanischer Staatsbürger - hat im März 2019 alle notwendigen Unterlagen bei der MA35 abgegeben - es gab dann eine längere Pause, da man selber alles in Afghanistan erledigen muss ( ich verstehe den Sinn der afghanischen Botschaft nicht. Man muss doch sowieso die ganzen Behördengänge in Afghanistan selber oder durch einen Vertreter machen lassen.. wozu dann eine Botschaft im Ausland??).
Egal -- nun haben wir die Bestätigung der afghanischen BOtschaft bekommen, dass der Antrag eingereicht wurde (für die Entlassungsurkunde). Gestern waren wir mit der Bestätigung bei der MA35 und die Bearbeiterin meinte, dass die Staatsbürgerschaft erst dann vergeben wird wenn mein Partner auch wirklich aus der afghanischen Staatsbürgerschaft entlassen wird. Das ist ein Prozedere, das jahrelang dauern kann. Bis zum 5. März 2019 hätte die Bestätigung ausgereicht - jedoch gibt es seitdem diese neue Richtlinie. Den Zusicherungsbescheid hat mein Partner eh seit März 2019. in dem steht, dass er 2 Jahre Zeit hat. Hat jemand vielleicht seit März 2019 die gleiche Erfahrung gemacht?
Alle Afghanen aus meinem Umfeld, haben sofort nach dem Einreichen der Bestätigung den Staatsbürgerschaftsnachweis bekommen... finde es ärgerlich, dass es diese neue Richtlinie gibt, die seit 5. März 2019 in Kraft getreten ist. Den ZB hat mein Partner am 7. 3 ausgestellt bekommen. Hätte er ihn 2 Tage vorher bekommen, würde die ganze Sache anders ausschauen....
Erfahrungen von anderen Afghanen würden mich interessieren
LG
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