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Staatsbürgerschaft für Afghanen

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  • marygirl
    Junior Member
    Auslaender
    • 9

    Staatsbürgerschaft für Afghanen

    Hallo,


    mein Partner - afghanischer Staatsbürger - hat im März 2019 alle notwendigen Unterlagen bei der MA35 abgegeben - es gab dann eine längere Pause, da man selber alles in Afghanistan erledigen muss ( ich verstehe den Sinn der afghanischen Botschaft nicht. Man muss doch sowieso die ganzen Behördengänge in Afghanistan selber oder durch einen Vertreter machen lassen.. wozu dann eine Botschaft im Ausland??).

    Egal -- nun haben wir die Bestätigung der afghanischen BOtschaft bekommen, dass der Antrag eingereicht wurde (für die Entlassungsurkunde). Gestern waren wir mit der Bestätigung bei der MA35 und die Bearbeiterin meinte, dass die Staatsbürgerschaft erst dann vergeben wird wenn mein Partner auch wirklich aus der afghanischen Staatsbürgerschaft entlassen wird. Das ist ein Prozedere, das jahrelang dauern kann. Bis zum 5. März 2019 hätte die Bestätigung ausgereicht - jedoch gibt es seitdem diese neue Richtlinie. Den Zusicherungsbescheid hat mein Partner eh seit März 2019. in dem steht, dass er 2 Jahre Zeit hat. Hat jemand vielleicht seit März 2019 die gleiche Erfahrung gemacht?

    Alle Afghanen aus meinem Umfeld, haben sofort nach dem Einreichen der Bestätigung den Staatsbürgerschaftsnachweis bekommen... finde es ärgerlich, dass es diese neue Richtlinie gibt, die seit 5. März 2019 in Kraft getreten ist. Den ZB hat mein Partner am 7. 3 ausgestellt bekommen. Hätte er ihn 2 Tage vorher bekommen, würde die ganze Sache anders ausschauen....

    Erfahrungen von anderen Afghanen würden mich interessieren

    LG
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Fraglich bliebt, was Erfahrungen bringen sollen, die sind der östererichischen Rechtsordnung fremd.. In Afghanistan ist die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft möglich, darum verlangt die Behörde in Österreich rechtsrichtig den Nachweis darüber. Allfällige ältere "Kulanzregelungen" sind nett für die Betroffenen, schaffen aber keinerlei Rechtsgrundlage. (allenfalls könnte bei Nichtentlassung die österreichische Staatsbürgerschaft wieder verloren gehen, wenn das ganz dumm weiterläuft..)

    Grüsse
    Peter

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    • Küchenjurist
      Moderator
      Auslaender
      • 3579

      #3
      Es genügt, innerhalb der zwei Jahre die Unzumutbarkeit nachzuweisen, sei es weil die Botschaft bestätigt, daß das so lange dauert, oder weil Zeugen, die mit auf der Botschaft waren, bestätigen, daß die Botschaft das so beauskunftet bzw. daß für eine Beschleunigung unerhört viel Bakschisch verlangt wird.

      Kann aber durchaus sein, daß die Staatsbürgerschaft dann nur bedingt verliehen wird und wieder verloren geht, wenn auch binnen weiterer zwei Jahre der Austritt aus selbstverschuldeten Gründen unterbleibt.
      Last edited by Küchenjurist; , .

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      • Padsha
        Junior Member
        Auslaender
        • 7

        #4
        Hallo, hat er schon die Entlassungsurkunde aus Afg bekommen ? weil wir müssen auch die Entlassungsurkunde aus Afg. besorgen das dauert mehr als 2 J.
        Das ist sehr schwer und fast unmöglich!

        LG
        Padsha

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