Ankündigung

Collapse
No announcement yet.

Frage zur Staatsbürgerschaftsverleihung

Collapse
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Show
Clear All
new posts
  • keineahnung11
    Junior Member
    Auslaender
    • 6

    Frage zur Staatsbürgerschaftsverleihung

    Ich und mein Ehegatte arbeiten Teilzeit und verdienen zusammen ca. 1320€ mntl. Die Höhe des Richtsatzes (2019) ist 1400. Miete bezahlen wir nicht, Kredite haben wir auch keine. Die Frage ist, ob man sich beim gesicherten Lebensunterhalt das Jahreseinkommen anschaut, oder nur die monatlichen Gehälter? Denn da wir beide Weihnachts- und Urlaubsgeld kriegen, würde sich ein mntl Einkommen (zusammen) 1550€ ergeben.

    Also: 1) schaut man sich das Jahreseinkommen (netto) an?
    2) Zählen 13. und 14. Gehälter?
    3) Zählen sonstige Sonderzahlungen?
    4) Wenn 13. und 14. Gehälter zählen, was wenn die Landesregierung monatslohnzettel verlangt, darauf aber zusammen nur 1330€ steht (also die Grenze unterschritten wird)?Werden die dort trotzdem das Jahresnetto ausrechnen und mit den Werten des Richtsatzes vergleichen oder sagen die dann, es is ned genug??

    Danke mal im Voraus😄
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    1) Nein.
    2) Ja, aber nur im Juni bzw. Dezember; beides sind somit "gute" Monate, die auch den Durchschnitt aus den 6+30 Monaten entsprechend anheben.
    3) Siehe 2.
    4) Der Durchschnitt laut 2) muß mindestens den Durchschnitt des Richtsatzes der letzten drei Jahre erreichen, in Ihrem Fall somit, wenn Sie jetzt den Antrag stellen und während der gesamten 6+30 Monate verheiratet waren, EUR 1.365,55 (wenn man Kalenderjahre nimmt) bzw. EUR 1.355,06 (wenn man 2016 mit einbezieht; das ist mW noch nicht ausjudiziert).

    Comment

    • keineahnung11
      Junior Member
      Auslaender
      • 6

      #3
      danke erstmals für die rasche Antwort!

      eines verstehe ich trdm nicht. Ich hab heute die MA-35 angerufen und die sagten, die berücksichtigen das auch, aber ob das so ist...

      also heißt es dann, das geht sich ned aus stimmt’s?
      ich kann ja nicht einfach Juni und Dezember Lohnzettel zeigen..

      zu 2) was meinen sie mit „die heben den Durchschnitt an?“ wenn es so ist, dann heißt es ja doch, dass der Lebensunterhalt im ganzen Jahr gesichert ist oder nicht? Weil im Jahr 2019 haben wir somit 1320 mal 14 verdient ?

      bitte um Erklärung

      Comment

      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Sie nehmen die letzten 72 Monate her, suchen die besten 36 (ganz richtig: die letzten 6 und die weiteren besten 30) und die gehen in die Rechnung ein. Erreichen Sie damit das Einkommen - gut. Wenn nicht: wird es keine Staatsbürgerschaft geben.

        Grüsse
        Peter

        Comment

        • keineahnung11
          Junior Member
          Auslaender
          • 6

          #5
          ja gut das hab ich schon verstanden
          aber was wenn in einem Monat (von diesen 36) der Monatslohn niedriger is? oder in 3-4? Während in den anderen dieser höher ist?
          Sie haben mir meine Fragen leider nicht beantwortet

          Comment

          • Küchenjurist
            Moderator
            Auslaender
            • 3579

            #6
            Zitat von keineahnung11 Beitrag anzeigen
            zu 2) was meinen sie mit „die heben den Durchschnitt an?“ wenn es so ist, dann heißt es ja doch, dass der Lebensunterhalt im ganzen Jahr gesichert ist oder nicht? Weil im Jahr 2019 haben wir somit 1320 mal 14 verdient ?

            bitte um Erklärung
            Anscheinend ist Ihnen die gesetzliche Regelung nicht geläufig :

            StbG § 10 (5) Der Lebensunterhalt (Abs. 1 Z 7) ist dann hinreichend gesichert, wenn feste und regelmäßige eigene Einkünfte aus Erwerb, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen zum Entscheidungszeitpunkt im Durchschnitt von 36 Monaten aus den letzten sechs Jahren vor dem Antragszeitpunkt vom Fremden nachgewiesen werden, wobei jedenfalls die letzten geltend gemachten sechs Monate unmittelbar vor dem Antragszeitpunkt liegen müssen. Im geltend gemachten Zeitraum müssen die eigenen Einkünfte des Fremden ihm eine Lebensführung ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen der Gebietskörperschaften ermöglichen und der Höhe nach dem Durchschnitt der Richtsätze des § 293 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, der letzten drei Jahre entsprechen. Feste und regelmäßige eigene Einkünfte werden durch regelmäßige Aufwendungen geschmälert, insbesondere durch Mietbelastungen, Kreditbelastungen, Pfändungen und durch Unterhaltszahlungen an Dritte nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Personen. Dabei bleibt einmalig ein Betrag bis zu der in § 292 Abs. 3 ASVG festgelegten Höhe unberücksichtigt und führt zu keiner Erhöhung der notwendigen Einkünfte im Sinne des ersten Satzes.

            Comment

            • keineahnung11
              Junior Member
              Auslaender
              • 6

              #7
              Das hab ich schon tausend mal gelesen. Da ich es nicht richtig interpretieren kann und die Behörden auch nichts gescheites dazu sagen, dachte ich mir, dass Sie vielleicht erläutern könnten, wie das berechnet wird , aber anscheinend haben Sie keinen Bock darauf

              Meine Frage ist ja auch nicht schwer.. nur ob sie das 13. und 14. Gehalt auf das Jahr aufteilen, was den durchschnittlichen Monatslohn anhebt

              Comment

              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #8
                Sie summieren die letzten 36 Monate auf der Soll-Seite, die besten 30 + 6 auf der Ist-Seite (unter Berücksichtigung von Miete, Kreditraten, Alimenten und der freien Station im jeweiligen Monat) und schauen, was größer ist. (Die Division durch 36 auf beiden Seiten der Ungleichung ist mathematisch verzichtbar)

                Comment

                • keineahnung11
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 6

                  #9
                  ahhh okay danke!!
                  ich werd 3 Jahreslohnzettel abgeben und war daher zuerst verwirrt als sie meinten, dass nicht das Jahresnetto zählt sondern die Monate
                  jz verstehe ich aber dass Weihnachts- und Urlaubsgelder mein Einkommen anheben werden (weil die beiden Monate eben dabei sein werden), also gibt es auch keinen Grund zur Panik!

                  Comment

                  • keineahnung11
                    Junior Member
                    Auslaender
                    • 6

                    #10
                    dürfte ich noch eine Frage stellen?

                    Vor 3 Jahren war ich noch nicht verheiratet, könnte ich aber einige monate aus dem Zeiteaum nehmen? Zum beispiel Monate, in denen ich die Sonderzahlungen erhalten habe? Würde man da weiterhin den Richtsatz für Ehepaare zur Berechnung heranziehen oder da ich damals alleinstehend war dementsprechend auch den Richtsatz für Alleinstehende?

                    Comment

                    • Küchenjurist
                      Moderator
                      Auslaender
                      • 3579

                      #11
                      Selbst auf die Gefahr hin, daß ich wieder eine patzige Reaktion ernte:

                      Folgen Sie unseren bisherigen Anleitungen.
                      (6+30):36 muß größer oder gleich den Richtsätzen der letzten 36 Monate : 36 sein (und diese richten sich natürlich nach Ihrem jeweiligen Familienstand, und nach dem Jahr)
                      Last edited by Küchenjurist; , .

                      Comment

                      Working...
                      X