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Ehegattennachzug mit Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte

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  • luta08
    Junior Member
    Auslaender
    • 13

    #16
    Hallo Küchenjurist,ich habe bei der Anmeldung in Ö dem Sachbearbeiter von meinem Sparkonto bei der OÖ Sparkasse Auszüge vorgelgt, ca 100 000.- Guthaben, der Sachbearbeiter meinte , das reicht.Daneben ist noch Immobilienvermögen vorhanden, ca 1 Mio. Ich werde mit Sicherheit in meinem Leben keinen Anspruch auf staatliche Leistungen mehr haben. Mein Versicherungsnachweis ist eine grüne e-card.
    Der Antrag in D. wurde zurückgezogen,nachdem die beteiligte Ausländerbehörde angesichts des Altersunterschied von einer "nicht schutzwürdigen Ehe " sprach. Will heißen: ich bin halt einfach zu alt für diese Frau. Im übrigen wurde ich auf den Klageweg verwiesen,Verfahrensdauer idR 2-3 Jahre.Ein Bescheid wurde nicht erlassen, nach Antragsrücknahme ist dies auch nicht mehr zulässig.
    Die ÖB hat den Scheineheverdacht nach Vorlage meines Reisepasses sogleich fallen lassen,wäre kaum haltbar gewesen bei der nachgewiesenen Aufenthaltsdauer bei meiner Ehefrau. Ich bin dort auch mit festem Wohnsitz gemeldet und habe auch eine behördliche Anmeldung (certificat de résidence). Und selbst ein Herr Botschaftsrat weiß,dass ein Mann und eine Frau in einem Ehebett sich nicht nur gute Nacht Geschichten erzählen und sich tief in die Augen schauen, sondern dass es hin und wieder auch zu Fortpflanzungshandlungen kommt.
    Last edited by luta08; , .

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    • insider
      Senior Member
      Auslaender
      • 362

      #17
      Haben sie schon eine Anmeldebescheinigung für EU Bürger von der BH?

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      • luta08
        Junior Member
        Auslaender
        • 13

        #18
        Die gelbe Anmeldebescheinigung habe ich mir sofort nach Wohnsitznahme im Juli in Österreich geholt.Im übrigen hat meine Anmeldung in Ö. nicht nur mit der Eheschließung zu tun.Ich betreibe in Wohnungsnähe in D. ein Gewerbe , habe seit vielen Jahren fast nur österreichische Kundschaft. Bei ungünstigen Verkehrsverhältnissen brauchte ich zu meiner früheren Wohnung in D. manchmal 1 Stunde, jetzt 2 min. Und eigentlich wäre ich Österreicher, wenn mein Vater die ö. Staatsbürgerschaft nicht aufgegeben hätte. Meine Familie kommt aus Guntramsdorf,betreibt dort ein Weingut.

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        • insider
          Senior Member
          Auslaender
          • 362

          #19
          An sich sehe ich da keine unlösbaren Probleme auf sie zukommen, nachdem sie bereits die Anmeldebescheinigung haben ist die Aufenthaltskarte für ihre Frau nur ein Formalakt, wenn die AK zur Abholung bereit liegt Visum D beantragen und mit diesem einreisen, die AK abholen und das war's dann.

          Mit der Geschichte, die sie hier geschildert haben, sollte das Thema Scheinehe eigentlich durch sein.

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          • luta08
            Junior Member
            Auslaender
            • 13

            #20
            Vielen Dank Insider,das ist genau die Antwort, die mir Gewissheit gibt,genau so hat es auch der Sachbearbeiter der BH beschrieben, wenn die AK bereit liegt, Visum D beantragen und das war's dann . Und damit kann der Thread geschlossen werden.

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            • helpingshands
              Moderator
              Auslaender
              • 15876

              #21
              Vorsicht, ich muss die Euphorie dämpfen: Schön, wenn die BH das - nicht vorgesehene, aber auch nicht verbotene - Aufenthaltskartenverfahren führt; ob und wie das ohne persönlichen Antrag geht.. lassen wir mal beiseite.

              Aber: Die Botschaft kann sich auf das besondere Einreisevisum stützen und das Visum D "zur Abholung eines Aufenthaltstitels" verweigern, wei die AK ja kein Titel ist. ich hätte - auch wenn das dauern kann - die Visumsablehnung beschwert.

              Grüsse
              Peter

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              • luta08
                Junior Member
                Auslaender
                • 13

                #22
                Hallo helpinghands,was ist von folgender Vorgehensweise zu halten:Visumantrag nicht beschweren, sondern Antrag zurückziehen. Eine neuen Antrag auf Abholung einer AK stellen, aber diesmal mit Abmeldebescheinigung aus D. Antragsrücknahmeerklärung des deutschen Visumverfahrens, ev mit Bestätigung des Auswärtugen Amts/ Berlin, Bestätigung des Vermieters, dass Wohnung nunmehr bezugsfertig. Scheineheverdacht wurde von der ÖB nicht weiter aufrecht erhalten, wird bei einem neuen Antrag sicherlich auch nicht vorgetragen.Damit wären alle Mängel beseitigt und die ÖB könnte keine Einwände mehr vorbringen.

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                • Küchenjurist
                  Moderator
                  Auslaender
                  • 3579

                  #23
                  Eigentlich haben wir zur Problemstellung bereits alles gesagt.

                  Comment

                  • helpingshands
                    Moderator
                    Auslaender
                    • 15876

                    #24
                    ad luta08: Mangels Kristallkugel und aus der rein statistischen Erfahrung - Kann funktionieren oder auch nicht, die Botschaften sind in Visaverfahren "Gott persönlich". Darum mein obiger Rat

                    Grüsse
                    Peter

                    Comment

                    • luta08
                      Junior Member
                      Auslaender
                      • 13

                      #25
                      Die Angelegenheit hat ein positives Ende gefunden.Die österreichische Botschaft hat meiner Ehefrau ein Einreisevisum gewährt. Folgende Unterlagen mussten vorgelegt werden:
                      Reisepass der Antragstellerin + Kopie
                      Reisepass Ehemann + Kopie
                      Antragsformular C-Visum
                      Anmeldebescheinigung Ehemann in Ö. Original + Kopie
                      Gelbe Meldebescheinigung Ehemann in Ö. + Kopie
                      EWR-Ausweis Ehemann + Kopie
                      Livret d'état civil = Familienstammbuch Herkunftsland Ehefrau
                      Geburtsurkunde Ehefrau überbeglaubigt durch Tribunal Grande Instance Bamako +malisches Außenministerium
                      Eheurkunde überbeglaubigt durch dieselben Behörden
                      Zweitschrift Geburtsurkunde Ehefrau
                      Zweitschrift Eheurkunde
                      Urschrift Geburtsurkunde Ehefrau
                      Gerichtsbeschluss Cour d'Appel Bamako über Geburtsurkunde Ehefrau
                      Urschrift Eheurkunde
                      beglaubigte Übersetzung Geburtsurkunde Ehefrau in deutsche Sprache
                      beglaubigte Übersetzung Eheurkunde in deutsche Sprache
                      Mietvertrag Wohnung Österreich Original +Kopie
                      Nachweis Mietzahlung
                      Nachweis Gewerbebetrieb Ehemann in D.
                      Kontoauszüge Ehemann über österr. Sparkonto tagesaktuell der letzten 3 Monate
                      Flugreservierung Ehefrau Hin -und Rückflug
                      Nachweis der Wohnungsgröße der Mietwohnung in Ö. durch Bestätigung des Vermietres
                      Nachweis der Aufenthaltszeiten des Ehemannes bei der Ehefrau im Herkunftsland
                      Nachweis der Schwangerschaft der Ehefrau durch Certificat de Grossesse
                      Certificat de résdence des Ehemannes im Herkunftsland der Ehefrau
                      Alle geforderten Unterlagen konnten vorgelegt werden. Am schwierigsten war die Beibringung der überbeglaubigten Urkunden,dies war nur möglich, weil ein naher Verwndter meiner Frau im Außenministerium arbeitet.

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