Liebe Leute,
so wie alle hier, habe ich auch eine Frage, aber zuerst zur Info;
ich habe türkische Staatsbürgeschaft und studiere im Master und bin absolvent von der Uni Wien, lebe seit 8 Jahren in Österreich besitze Studierende Aufhenthaltstitel.
Ich arbeite bei einem Unternehmen seit 3,5 Jahren und davon 2,5 Jahre bin ich Teilzeit beschäftigt (15Std/Woche) .
Nun möchte ich ab 01.03 bei einem anderen Unternehmen auf Gerigfügig Basis 10std/Woche arbeiten anfangen. Deshalb hat mein derzeitiger Arbeitgeber sich heute bei AMS wegen der nötigen Vermerkung für Reduzierung meiner Wochentliche Stunden auf 10 Std/Woche ab dem 01.03 per Email gemeldet.
Mein zukunftiger Arbeitgeber wird für mich die Beschäftigungsbewilligung für den, ab 01.03 morgen beantragen.
Meine erste Frage ist, ist dieser Abfolge prinzipiell zulässig? Ich habe zwei Meinungen von Ams erhalten zwar; eine Dame sagte, auch für die Reduzierung der Arbeitzeiten brauche ich neuen Antrag für die Bewilligung. Hingegen meinte ein Herr von AMS am Telefont eine Vermerkung per E-mail bezüglich der Reduzierung an AMS sollte langen.
Zweite Frage ist; muss mein derzeitiger Arbeitgeber die Reduzierung meiner wochentlichen Arbeitsstunden ab sofort durchführe statt erst ab 01.03 wenn ich schon meine zweite Bewilligung für 10Std/Woche bis 01.03 erhalten will?
Vielen Dank für eure Zeit! Ich bin leider etwas verwirrt und verzweifelt durch unterschiedliche Aussagen und unter Zeitdruck da ich alles bis 01.03 erledigen muss, denn sonst wird der zweite Job nicht mehr für mich Frei stehen.
Beste Grüße
Pinar
so wie alle hier, habe ich auch eine Frage, aber zuerst zur Info;
ich habe türkische Staatsbürgeschaft und studiere im Master und bin absolvent von der Uni Wien, lebe seit 8 Jahren in Österreich besitze Studierende Aufhenthaltstitel.
Ich arbeite bei einem Unternehmen seit 3,5 Jahren und davon 2,5 Jahre bin ich Teilzeit beschäftigt (15Std/Woche) .
Nun möchte ich ab 01.03 bei einem anderen Unternehmen auf Gerigfügig Basis 10std/Woche arbeiten anfangen. Deshalb hat mein derzeitiger Arbeitgeber sich heute bei AMS wegen der nötigen Vermerkung für Reduzierung meiner Wochentliche Stunden auf 10 Std/Woche ab dem 01.03 per Email gemeldet.
Mein zukunftiger Arbeitgeber wird für mich die Beschäftigungsbewilligung für den, ab 01.03 morgen beantragen.
Meine erste Frage ist, ist dieser Abfolge prinzipiell zulässig? Ich habe zwei Meinungen von Ams erhalten zwar; eine Dame sagte, auch für die Reduzierung der Arbeitzeiten brauche ich neuen Antrag für die Bewilligung. Hingegen meinte ein Herr von AMS am Telefont eine Vermerkung per E-mail bezüglich der Reduzierung an AMS sollte langen.
Zweite Frage ist; muss mein derzeitiger Arbeitgeber die Reduzierung meiner wochentlichen Arbeitsstunden ab sofort durchführe statt erst ab 01.03 wenn ich schon meine zweite Bewilligung für 10Std/Woche bis 01.03 erhalten will?
Vielen Dank für eure Zeit! Ich bin leider etwas verwirrt und verzweifelt durch unterschiedliche Aussagen und unter Zeitdruck da ich alles bis 01.03 erledigen muss, denn sonst wird der zweite Job nicht mehr für mich Frei stehen.
Beste Grüße
Pinar
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