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Besucherschengenvisum Schwangerschaft

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  • Beast#289
    Junior Member
    Auslaender
    • 2

    Besucherschengenvisum Schwangerschaft

    Hallo liebe Alle,

    ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

    Mein Mann und ich haben uns in Gambia während meines 1 jährigen Aufenthalts kennengelernt und sind seit knapp 1.5 Jahren zusammen. Letztes Jahr im November wurde sein Besuchervisum abgelehnt, obwohl alle Voraussetzungen erfüllt waren. Ich flog im Dezember nach Gambia und dort heirateten wir. Ich bin derzeit in der 32.SSW schwanger und da ich für die Aufenthaltsgenehmigung noch zu wenig Geld habe, wäre es dennoch toll, wenn er bei der Geburt dabei sein könnte.. Gibt es da Erfahrungen, ob bei jemanden das Besuchervisum wg Unterstützung bei der Geburt, positiv erledigt worden ist?

    Danke schon mal vorab für eure Antworten!
  • insider
    Senior Member
    Auslaender
    • 362

    #2
    Es gibt kein "Besuchervisum zur Unterstützung bei der Geburt", ein "normales" Typ C Visum wird vermutlich nicht erteilt werden, bei der genannten Konstellation wird die Botschaft aller Voraussicht nach die Rückkehrbereitschaft negativ beurteilen (das wird auch der Grund für die frühere Ablehnung gewesen sein, die positive Prognose in Bezug auf die Rückkehrbereitschaft ist eine Voraussetzung für die Erteilung eines Visums).

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    • Beast#289
      Junior Member
      Auslaender
      • 2

      #3
      Dass es so ein eigenes Visum nicht gibt, das war mir schon klar. Und wir haben auch beim Erstantrag nicht angegeben, dass ich schwanger bin bzw., dass wir in einer Beziehung sind.

      Ich hatte nur gedacht, dass vielleicht jemand z.B. mit einem Attest vom Arzt, dass es für die Gesundheit d. Mutter von Vorteil wäre oder so ähnlich, schon mal jemand einen positivr Bescheid bekommen hat.

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      • insider
        Senior Member
        Auslaender
        • 362

        #4
        Der Aufenthaltsgrund -z.B. die Gesundheit der Mutter- ist nicht das Problem, grob betrachtet ist der nämlich für ein Typ C Visum relativ egal, der springende Punkt ist die Rückkehrbereitschaft und mit einer schwangeren Ehefrau bzw. einem Kind wird die Botschaft davon ausgehen dass ihr Mann nicht mehr ausreisen will und daher das Visum verweigern.

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        • Küchenjurist
          Moderator
          Auslaender
          • 3579

          #5
          Wenn Sie nicht-österreichische EWR-Bürgerin sind oder als Österreicherin Ihr unionsrechtliches Freizügigkeitsrecht in der Vergangenheit für mehr als drei Monate ausgeübt haben (also in einem anderen Mitgliedstaat gelebt, gearbeitet bzw. studiert haben), käme das § 15b FPG-Visum in Frage, bei dem es nicht auf die Rückkehrbereitschaft ankommt, weil es ja der Familienzusammenführung unionsrechtlich begünstigter Drittstaatsbürger dient.
          Allerdings sind Sie in der 32. SSW wahrscheinlich auch dafür schon zu spät dran.

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