Hallo,
Ich hätte da eine ganz konkrete Frage: Wie lange darf die MA 35 für das Ausstellen einer Anmeldebescheinigung für EU-Bürger brauchen? (Und was passiert, wenn sie länger braucht?)
Unser konkreter Fall:
Mein Lebensgefährte (aus Deutschland) hat im August 2019 den Antrag gestellt und seither warten wir. Ursprünglich erhielten wir die Auskunft, dass alle Unterlagen vorhanden seien bis auf eine Bestätigung der Versicherung, die wir dann 2 Wochen später nachgereicht haben. Telefonische Nachfragen haben bisher nur ergeben, dass der Antrag "in Bearbeitung" sei und der Sachbearbeiter beim besten Willen nicht sagen könne, wie lange das noch dauert. Die Sache ist die: Wir wollten uns die Kinderbetreuung aufteilen (50 : 50), was laut Versicherung auch möglich ist, nur dass die halt von meinem Partner diesen Wisch brauchen. Nun läuft aber die 6monatige Frist aus, die das Kinderbetreuungsgeld maximal rückwirkend gewährt werden kann.
Übrigens: Wie so viele hier, wussten wir gar nicht, dass man als EU-Büger in Ö überhaupt eine Aufenthaltsbewilligung braucht - wir haben zuvor in Deutschland gelebt (ich bin Österreicherin), sind seit 2014 in Ö und haben mittlerweile 2 Kinder. NIEMALS, weder am Meldeamt noch am Standesamt wurden wir irgendwo darauf hingewiesen, dass man eine behördliche Bestätigung braucht - bis jetzt. Fun Fact: Auch die Deutsche Botschaft hat uns bereits 2014 eine falsche Auskunft erteilt und gemeint: Nein, Sie brauchen nichts, es gilt die Freizügigkeit. Wir mussten im Übrigen für den 5jährigen "illegalen" Aufenthalt 50 € Verwaltungsstrafe zahlen (für Interessierte, denen es auch so geht).
Danke schon mal im Voraus!
Ich hätte da eine ganz konkrete Frage: Wie lange darf die MA 35 für das Ausstellen einer Anmeldebescheinigung für EU-Bürger brauchen? (Und was passiert, wenn sie länger braucht?)
Unser konkreter Fall:
Mein Lebensgefährte (aus Deutschland) hat im August 2019 den Antrag gestellt und seither warten wir. Ursprünglich erhielten wir die Auskunft, dass alle Unterlagen vorhanden seien bis auf eine Bestätigung der Versicherung, die wir dann 2 Wochen später nachgereicht haben. Telefonische Nachfragen haben bisher nur ergeben, dass der Antrag "in Bearbeitung" sei und der Sachbearbeiter beim besten Willen nicht sagen könne, wie lange das noch dauert. Die Sache ist die: Wir wollten uns die Kinderbetreuung aufteilen (50 : 50), was laut Versicherung auch möglich ist, nur dass die halt von meinem Partner diesen Wisch brauchen. Nun läuft aber die 6monatige Frist aus, die das Kinderbetreuungsgeld maximal rückwirkend gewährt werden kann.
Übrigens: Wie so viele hier, wussten wir gar nicht, dass man als EU-Büger in Ö überhaupt eine Aufenthaltsbewilligung braucht - wir haben zuvor in Deutschland gelebt (ich bin Österreicherin), sind seit 2014 in Ö und haben mittlerweile 2 Kinder. NIEMALS, weder am Meldeamt noch am Standesamt wurden wir irgendwo darauf hingewiesen, dass man eine behördliche Bestätigung braucht - bis jetzt. Fun Fact: Auch die Deutsche Botschaft hat uns bereits 2014 eine falsche Auskunft erteilt und gemeint: Nein, Sie brauchen nichts, es gilt die Freizügigkeit. Wir mussten im Übrigen für den 5jährigen "illegalen" Aufenthalt 50 € Verwaltungsstrafe zahlen (für Interessierte, denen es auch so geht).
Danke schon mal im Voraus!
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