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Fristen für Anmeldebescheinigung

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  • kikirobo
    Junior Member
    Auslaender
    • 2

    Fristen für Anmeldebescheinigung

    Hallo,

    Ich hätte da eine ganz konkrete Frage: Wie lange darf die MA 35 für das Ausstellen einer Anmeldebescheinigung für EU-Bürger brauchen? (Und was passiert, wenn sie länger braucht?)

    Unser konkreter Fall:
    Mein Lebensgefährte (aus Deutschland) hat im August 2019 den Antrag gestellt und seither warten wir. Ursprünglich erhielten wir die Auskunft, dass alle Unterlagen vorhanden seien bis auf eine Bestätigung der Versicherung, die wir dann 2 Wochen später nachgereicht haben. Telefonische Nachfragen haben bisher nur ergeben, dass der Antrag "in Bearbeitung" sei und der Sachbearbeiter beim besten Willen nicht sagen könne, wie lange das noch dauert. Die Sache ist die: Wir wollten uns die Kinderbetreuung aufteilen (50 : 50), was laut Versicherung auch möglich ist, nur dass die halt von meinem Partner diesen Wisch brauchen. Nun läuft aber die 6monatige Frist aus, die das Kinderbetreuungsgeld maximal rückwirkend gewährt werden kann.

    Übrigens: Wie so viele hier, wussten wir gar nicht, dass man als EU-Büger in Ö überhaupt eine Aufenthaltsbewilligung braucht - wir haben zuvor in Deutschland gelebt (ich bin Österreicherin), sind seit 2014 in Ö und haben mittlerweile 2 Kinder. NIEMALS, weder am Meldeamt noch am Standesamt wurden wir irgendwo darauf hingewiesen, dass man eine behördliche Bestätigung braucht - bis jetzt. Fun Fact: Auch die Deutsche Botschaft hat uns bereits 2014 eine falsche Auskunft erteilt und gemeint: Nein, Sie brauchen nichts, es gilt die Freizügigkeit. Wir mussten im Übrigen für den 5jährigen "illegalen" Aufenthalt 50 € Verwaltungsstrafe zahlen (für Interessierte, denen es auch so geht).

    Danke schon mal im Voraus!
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    Gebetsmühle ein :
    Die gesetzlich zulässige Bearbeitungsdauer beträgt sechs Monate, bei Überschreitung steht die Säumnisbeschwerde offen.

    Im übrigen schadet es nicht, sich als Unionsbürger mit der Rechtsgrundlage für den Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten vertraut zu machen (RL 2004/38/EG), nicht zuletzt weil der Fun Factor sehr rasch verloren geht, wenn man/frau zB Mindestsicherung benötigt und dann erst Jahre später die inländische Biographie auf der Suche nach einem Daueraufenthaltsrecht neu aufgerollt werden muß.

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    • helpingshands
      Moderator
      Auslaender
      • 15876

      #3
      Und so zäh das sein mag: Die Anmeldebescheinigung ist eine Dokumentation, es müsste die Krankenkasse auch ohne deren vorliegen handeln können

      Grüsse
      Peter

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      • kikirobo
        Junior Member
        Auslaender
        • 2

        #4
        Danke für die Antworten und für das Anwerfen der Gebetsmühle.

        Wir haben jetzt mit der Information noch einmal bei der Versicherung nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass sie die Anmeldebescheinigung zwar brauchen, unser Antrag aber nicht verjährt, weil er rechtzeitig gestellt wurde. Wir können also zumindest unabhängig von der Halbjahresfrist mit einer rückwirkenden Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes rechnen, egal wann wir die Anmeldebescheinigung nachreichen.

        @Küchenjurist: Ja, da müssen wir uns wohl als Laien etwas einlesen. Wir gingen halt naiv davon aus, dass die Personenfreizügigkeit gilt und die Lage ähnlich unkompliziert wie in Deutschland ist. Und wir sind uns auch im Klaren, dass wir hier auf hohem Niveau jammern und in unserer Situation nicht mit ernsthaften Repressalien zu rechnen ist.

        @Helping Hands: Ihr leistet hier und überhaupt tolle Arbeit! Danke!

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        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #5
          Ein Tipp an alle Mitleser: Ich verstehe, wenn sich jemand - insbesondere bei Vorliegen einer Sprachbarriere (also in anderen Fällen) anfangs an Landsleute, "seine" Botschaft und sonstige nahestehende Gruppen wendet. Dort gibt es zur Situation im jeweiligen Land aber immer Info aus zweiter Hand/die ewige Gerüchteküche, usw.

          Darum: Sachkundige Locals fragen! (und mehr als einen, minimiert Fehlerquellen)

          Grüsse
          Peter

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