Hallo,
meine Gattin hat seit 2015-07 AB Student und seit 2019-02 AB Familienangehörige (Zweckänderungsantrag) - ununterbrochen. 2016 hat sie die Ergänzungsprüfung aus Deutsch des Vorstudienlehrganges gemacht.
Im Gesetz steht, dass sie nach 6 Jahre ununterbrochenen Aufenthalts und B2-Niveau den Antrag stellen kann. Zählt das EPD Zertifikat als B2-Niveau in diesem Sinne oder muss sie eine neue Prüfung machen?
Sonst heißt das, sie kann dann frühestens 2021-07 den Antrag stellen, sofern das mit B2 geklärt ist?
meine Gattin hat seit 2015-07 AB Student und seit 2019-02 AB Familienangehörige (Zweckänderungsantrag) - ununterbrochen. 2016 hat sie die Ergänzungsprüfung aus Deutsch des Vorstudienlehrganges gemacht.
Im Gesetz steht, dass sie nach 6 Jahre ununterbrochenen Aufenthalts und B2-Niveau den Antrag stellen kann. Zählt das EPD Zertifikat als B2-Niveau in diesem Sinne oder muss sie eine neue Prüfung machen?
Sonst heißt das, sie kann dann frühestens 2021-07 den Antrag stellen, sofern das mit B2 geklärt ist?
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