Ankündigung

Collapse
No announcement yet.

Eingetragene Partnerschaft mit Ukrainerin

Collapse
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Show
Clear All
new posts
  • Enigma
    Junior Member
    Auslaender
    • 2

    Eingetragene Partnerschaft mit Ukrainerin

    Hallo erstmals!

    Ich hätte ein paar Fragen zum Thema Eingetragene Partnerschaft. Ich hoffe ich bin hier richtig

    Die Eckdaten: Ich bin Österreicher. Sie ist Ukrainerin. Wir sind beide volljährig.
    Ich bin wohnhaft in Österreich. Sie ist wohnhaft in Deutschland.

    Sie macht gerade eine Ausbildung in einem Beruf der in die Mangelsberufsliste 2020 in Österreich fällt. Diese Ausbildung ist Anfang Juli beendet und ihr Aufenthaltstitel in Deutschland ist an diese Ausbildung gebunden. Das heißt wenn sie keine Anstalten macht in Deutschland in diesem Beruf weiterzuarbeiten muss sie dann wohl das Land verlassen.

    Das Ziel wäre: Durch eine eingetragene Partnerschaft ermöglichen dass sie denn Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" beantragen kann und somit bei mir in Österreich wohnen darf sowie freien Arbeitsmarktzugang hat.


    Das Problem: Letzten Freitag waren wir beim Standesamt und haben gesagt dass wir eine eingetragene Partnerschaft wollen. Der Angestellte dort sah das eher "altmodisch" und ist mit folgenden Aussagen gekommen. Vielleicht habt ihr ja einen ähnlichen Fall gehabt oder wisst in dieser Hinsicht mehr.


    1. In der Ukraine gibt es so etwas wie die eingetragene Partnerschaft nicht. Deswegen wird die EP dort nicht anerkannt was zu Problemen führen könnte.Die EP ist meines Wissens nach in mehreren Staaten nicht anerkannt. Was für Probleme könnte er meinen? (Er konnte das selber nicht richtig ausführen)

    2. Er meinte er könnte nicht etwas in Österreich machen was in einem anderen Staat (Ukraine) verboten ist. Mir ist schon klar, dass wir dann in der Urkaine nichts haben, aber hier geht es ja um Österreich. Sie will hier arbeiten und bei mir leben und nicht zurück in die Ukraine.. Nach ein paar Minuten meinte er in seinen eigenen Worten "Er könne es wohl schon machen, aber das Ganze ist dann auf eigene Gefahr".


    3. Eine weitere Aussage die ich nicht nachvollziehen kann: Die eingetragene Partnerschaft wird es vielleicht gar nicht mehr solange geben, das weiß man nicht. Man solle lieber gleich heiraten, dann sei man auf der sicheren Seite? Diese Ansicht finde ich überholt und altmodisch. Seit der Einführung der EP in Österreich 2019 haben sich viele Paare die zusammen leben wollen zu diesem Schritt entschieden. Vor allem will man nicht gleich heiraten und das ist irgendwo eine "Light" Variante davon.


    Das ukrainische Konsulat in München wo wir die Bestätigung für denn Familienstand abholen müssen, ist auf die EP in der E-Mail nicht eingegangen. Ganz nach dem Motto: Ist uns eigentlich egal für das diese Bestätigung brauchst!

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und bedanke mich schon mal für die Antworten!
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    1) Für eine Familienzusammenführung müssen beide Partner das 21. Lebensjahr vollendet haben (Ausnahme: Anwendungsbereich der RL 2004/38/EG)

    2) Ob die Ukraine eine EP anerkennt, hängt vom ukrainischen Kollisionsrecht ab bzw. von den dortigen Anschauungen zum ordre public. Mögliche Probleme bei einer Nichtanerkennung könnten sich aufs Namensrecht beziehen, auf die Ehelichkeit, Staatsbürgerschaft und Obsorge von Kindern, Pensionsansprüche usw. usf.

    3) Nach § 30 NAG sind Familienbeziehungen unbeachtlich, die (zwar keine Scheinbeziehungen sind, aber) in der ÜBERWIEGENDEN Absicht geschlossen wurden, damit eine Zuwanderung zu erreichen. Sie werden also im Aufenthaltsverfahren schon eine sehr einleuchtende Begründung brauchen, warum es sich nicht bloß um eine Ehe mit gekreuzten Fingern handeln soll.

    Comment

    • helpingshands
      Moderator
      Auslaender
      • 15876

      #3
      Warum es die EP "nicht mehr geben soll" ist eine unbegründete Einzelmeinung; bloß ist der Unterschied zur Ehe nicht so groß, wie alle glauben..

      Grüsse
      Peter

      Comment

      • Enigma
        Junior Member
        Auslaender
        • 2

        #4
        Vielen Dank für die Antworten!

        Leider konnte ich aus beruflichen Gründen nicht früher hier antworten.

        @helpingshands Da haben Sie sicher Recht. Der Unterschied liegt hier wohl darin, dass ich zwar nach österreichischem Recht etwas zu sagen habe, aber wenn sie in der Ukraine ist ich wohl niemand vor dem Gesetz für sie bin.

        @Küchenjurist: Können Sie Punkt 3 vielleicht noch etwas genauer erläutern.

        Angenommen ich heirate, wird es ja der gleiche Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" werden. Müsste ich das dann auch erklären?

        Bei der Behörde wo man die Anträge für die Aufenthaltstitel stellt, wurde mir Folgendes gesagt: Diese eingetragene Partnerschaft wird durch Hausbesuche, Kontrollen anscheinend kontrolliert. Das ist auch in Ordnung für mich wenn da nicht 3 mal in der Woche wer kommt, vor allem weil es ja auf keinen Fall eine "Scheinehe" sein wird!

        Muss ich denn ihres Wissens nach erklären warum ich diese eingetragene Partnerschaft machen will? Habe etwas gelesen, dass man ein Gespräch mit jemanden alleine führt?! Trifft das zu? Kann da wirklich wer "NEIN, DAS GEHT NICHT" sagen?


        Lg

        Comment

        • Küchenjurist
          Moderator
          Auslaender
          • 3579

          #5
          § 30 NAG bezieht sich nicht auf Scheinehen.

          Comment

          Working...
          X