Mein Mann hat seine Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers oder Schweizer Bürgers erhalten (für 5 Jahre). Damit er bald arbeiten gehen kann, haben wir jetzt beim AMS den Antrag nach § 3 Abs. 8 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (Ausnahmebestätigung) gestellt.
Kann er sich in der Zwischenzeit / parallel dazu auch schon arbeitslos melden und vielleicht sogar MIndestsicherung beziehen??
Vielen Dank schon vorab!
Kann er sich in der Zwischenzeit / parallel dazu auch schon arbeitslos melden und vielleicht sogar MIndestsicherung beziehen??
Vielen Dank schon vorab!
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