Meine Gattin hat seit dem 07.01.2017 den Status "DAUERAUFENTHALT-EU" und möchte nun die österr. Staatsbürgerschaft beantragen. Man hat uns bei der zuständigen Stelle nach telefonischer Anfrage (beim Amt d. burgenländ. Landesregierung) gesagt, dass Ihre bereits im Jahr 2016 abgelegte B1 Prüfung leider nicht mehr gültig sei und nun - eben für die Beantragung der Staatsbürgerschaft - die neue Integrationsprüfung mit einem "Wertemodul" komplett neu absolvieren muss. Ich kann das nicht glauben, wie kann das sein, dass die von meiner Frau abgelegte Prüfung nichts mehr Wert ist? Kann doch nur eine Verarschung sein?
Und eine weitere Frage wäre, wie sich das denn nun mit der Verlängerung des Daueraufenthalts verhält - gilt dann die Prüfung auch nicht?
Und eine weitere Frage wäre, wie sich das denn nun mit der Verlängerung des Daueraufenthalts verhält - gilt dann die Prüfung auch nicht?
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