Hallo,
mein Vater lebt schon seit 27 Jahren in Österreich. Da er vor hatte in der Pension wieder ins Heimatland zurückkehren zu wollen hatte er kein Interesse die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Vor kurzem hat er einen Antrag auf vorzeitige Pension gestellt gehabt. Schnell kam auch der Bescheid, was ich so raus gelesen habe das auch die Staatsbürgerschaft einen Einfluss auf die vorzeitige Pension haben kann. Jetzt würde er sich erstmal erkundigen ob das auf Ihn zutreffen würde.
Meine Fragen richtet sich wie folgt:
1) Was muss er für Vorrausetzungen erfüllen?
2) Er hatte vor über 10 Jahren mal einen Deutschkurs, müsste B1 damals gewesen sein (AMS-Ausbildungsmaßnahme) besucht, jedoch nie ein Zeugnis erhalten. Lt. AMS
ist es damals nicht ausgestellt worden. Die Mutter hatte auch eine Kurs einige Zeit später gemacht, hatte aber von BFI damals eines erhalten. Müsste er wieder einen Deutschkurs belegen da er schon über 20 Jahre Daueraufenthalt EG besitzt. Bitte um weitere Infos.
Vielen Dank erstmals.
Mfg
Valter
mein Vater lebt schon seit 27 Jahren in Österreich. Da er vor hatte in der Pension wieder ins Heimatland zurückkehren zu wollen hatte er kein Interesse die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Vor kurzem hat er einen Antrag auf vorzeitige Pension gestellt gehabt. Schnell kam auch der Bescheid, was ich so raus gelesen habe das auch die Staatsbürgerschaft einen Einfluss auf die vorzeitige Pension haben kann. Jetzt würde er sich erstmal erkundigen ob das auf Ihn zutreffen würde.
Meine Fragen richtet sich wie folgt:
1) Was muss er für Vorrausetzungen erfüllen?
2) Er hatte vor über 10 Jahren mal einen Deutschkurs, müsste B1 damals gewesen sein (AMS-Ausbildungsmaßnahme) besucht, jedoch nie ein Zeugnis erhalten. Lt. AMS
ist es damals nicht ausgestellt worden. Die Mutter hatte auch eine Kurs einige Zeit später gemacht, hatte aber von BFI damals eines erhalten. Müsste er wieder einen Deutschkurs belegen da er schon über 20 Jahre Daueraufenthalt EG besitzt. Bitte um weitere Infos.
Vielen Dank erstmals.
Mfg
Valter
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