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Zwei Zimmer Wohnung für kleine Familie?

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  • faisal
    Junior Member
    Auslaender
    • 9

    Zwei Zimmer Wohnung für kleine Familie?

    Hallo,

    ist eine zwei Zimmer Wohnung (1 Wohnzimmer, 1 Schlafzimmer) für eine kleine Familie (2 Erwachsene, 1 Kinder) in Österreich als ausreichend angesehen?

    Wir möchten in eine größere Wohnung ziehen aber ich bin mir nicht sicher ob 2.Zi Wohnung geht wann wir haben unsere erste Kind (Meldezettel und Aufenthaltsverlängerung) oder wir müssen eine 3.Zi Wohnung (2 Schlafzimmer, 1 Wohnzimmer) mieten. Natürlich für uns 2.Zi Wohnung auch ok ist (benutze Wohnzimmer als Schlafzimmer) wann es mehr als 50m2 groß ist.

    Die einzigen Informationen, die ich gefunden habe


    Langtitel
    Verordnung der Wiener Landesregierung über den Überbelag einer Wohnung
    Präambel/Promulgationsklausel

    Gemäß § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 3. Dezember 1956, BGBl. Nr. 225, mit dem Bestimmungen über die Vermietung freier Wohnungen getroffen werden, wird verordnet:

    Als überbelegt im Sinne des § 1 Abs. 1 lit. b des Bundesgesetzes vom 3. Dezember 1956, BGBl. Nr. 225, gilt in der Gemeinde Wien eine Wohnung (Wohnräume - § 1 Abs. 2 lit. b dieses Gesetzes), wenn die Zahl der Personen, die den Hausstand des Wohnungsuchenden bilden, die Zahl der von ihnen bewohnten Wohnräume um mehr als zwei Personen übersteigt.


    (English) What I understood is that if the No. of people minus no. of rooms exceeds two, the apartment is considered overcrowded. In other words the MA35 may not accept this accommodation to be suitable and enough for visa renewal.
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Ortsübliche Wohnverhältnisse genügen, und ein Zimmer pro Generation ist wohl ausreicehnd - wie alt ist das Kind?

    Grüsse
    Peter

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    • faisal
      Junior Member
      Auslaender
      • 9

      #3
      Danke für Ihre Antwort. Das Kind noch nicht da aber wir erwarten in September. Wir werden vorhereine neue Wohnung mieten. Ich wollte die möglichkeit prüfen dass dritte Person (Kind) Meldezettel in einer 2.Zi Wohnung haben kann.

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      • Küchenjurist
        Moderator
        Auslaender
        • 3579

        #4
        Ist bei einem Säugling sicher kein Problem.

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