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Mindestsicherung und Aufenthaltskarte

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  • kronic64
    Junior Member
    Auslaender
    • 6

    Mindestsicherung und Aufenthaltskarte

    Servus,

    Ich bin Ungarische Staatsbürger, seit 4 Jahren in Österreich.
    Meine Frau ist Serbische Staatsbürgerin die Aufenthaltskarte leztes Jahr im Oktober bekommen hat.

    Jezt wegen Corona-Krise sie hat ihren Job verloren (hat sie seit Oktober gearbeitet) und ich bin im Kurzarbeit, also bekomme 85% meines Gehaltes (also 800e).

    Recht auf AMS-geld hat sie nicht und dass wurde von AMS Favoriten mittgeteilt mit dem Bescheid gestern. Sie haben uns per E-mail MA40 (Sozial Amt) erwähnt.

    Darf Sie Mindestsicherung beziehen? Welche folgen hat das auf Verlängerung der Aufenthaltskarte nach 5 Jahren oder auf Antragstellung meines Bescheinigung der Daueraufenthalts?
    Wir habe etwas darüber gelesen aber Aufenthaltskarte gilt nicht als Aufenthaltstitel.

    Wir haben eine Genossenschaftswohnung bekommen und ziehen wir ab 1.5. um. Da diese Krise jetzt ist, ist schwer eine Arbeit schnell zu finden aber brauchen wir irgendwelche Einkommen schon.

    Bitte um die Rat.

    LG
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Für einen Arbeitslosengeldanspruch bräuchte ihre Gattin 12 Monate Beschäftigung - dazu war der Job zu kurz.
    Damit hat Sie die Arbeitnehmereigenschaft aber auch nur für 6 Monate. Wenn Sie sich beim AMS arbeitssuchend meldet (das geht immer), kann das Aufenthaltsrecht trotz Sozialhilfebezug eben diesen Zeitraum, in dem die arbeitnehmereigenschaft forbesteht, unschädlich sein. Bei einem längeren Zeitraum wird das eine Einzelfallentscheidung.

    Ihre Bescheinigung des Daueraufenthalstrechts hängt an denselben Kriterien.

    Fazit: So schwer das umzusetzen ist - irgendeine geringfügige Nebenbeschäftgung und Sozialhilfe als Austockung würden das Risiko, dass es aufenthaltsrechtlich Ärger gibt, deutlich reduzieren.

    Grüsse
    Peter

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    • Küchenjurist
      Moderator
      Auslaender
      • 3579

      #3
      Peter hat die Akteure verwechselt:

      Solange Sie als Ungar in Kurzarbeit sind, kommt Ihnen die Arbeitnehmereigenschaft zu und solange schadet weder Ihnen noch Ihrer serbischen Ehefrau ein Mindestsicherungsbezug.
      Falls Sie (Ungar) Ihren Job verlieren, bleiben Sie Arbeitnehmer, wenn Sie entweder
      a) bereits länger als ein Jahr oder
      b) kürzer als ein Jahr
      gearbeitet haben
      UND der Jobverlust unverschuldet war
      UND Sie sich SOFORT beim AMS arbeitssuchend melden.
      Im Fall a) bleibt die Arbeitnehmereigenschaft unbeschränkt erhalten, im Fall b) nur für sechs Monate.
      Sobald Sie (Ungar) fünf Jahre lang durchgehend die Arbeitnehmereigenschaft innehatten, haben Sie das Daueraufenthaltsrecht und damit unabhängig von der Arbeitnehmereigenschaft Anspruch auf Mindestsicherung, auch für Ihre Ehefrau.

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      • kronic64
        Junior Member
        Auslaender
        • 6

        #4
        Danke für die raschen Antworten.

        Also, ich (EU-Ankerperson) habe Arbeitnehmereigenschaft schon seit Anfang meines Aufenthalts (mehr als 1 Jahr gearbeitet). Die Frau hat 6 Versicherungsmonate insgesamt gehabt (sie verbraucht den Urlaub jetzt).

        Also wir haben eigentlich Vorrang in Vergleich zu Leute mit Aufenthaltitel wenn es zum Mindestsicherung kommt?

        Naturlich meine Ehegatin wird wieder beschäftigt in gleicher Firma nach der Krise. Wir wollen nur diese 3 Monate irgenwelche Einkommen sichern.

        Also, wir können für Sie ohne Sorge bei Sozialamt Mindestsicherung beantragen?

        Vielen Dank,
        Marko

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        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #5
          Zur Erläuterung meiner Bedenken, die mich dann zum Umdrehen/Verwechseln der Rollen gebracht hat:

          Sie sind Arbeitnehmer und bleiben das (mehr als ein Jahr Beschäftigung), können damit Mindestsicherung, Bescheinigung des Daueraufenthalts usw. beantragen, wenn es eben soweit ist.

          Ihre Gattin hängt an Ihnen und bleibt damit in der "ersten Klasse" - die Mindestsicherung wird ohnehin auf das Ehepaar hin berechnet. Es kann sein, dass Sie das der MA 40 erklären müssen.

          Aber: wenn Sie den Erwerbstätigenstatus verlieren sollten (prima vista komme ich da auf eine Eigenkündigung, das Nichtmelden/zu-spät-Melden beim AMS), haben Sie einen bruch in der 5-Jahres-Kette. Ihnen passiert nicht viel, sie sind wieder erwerbstätig, bekommen die Bescheinigung des Daueraufethaltsrechts später.. kein großes Ding. Aber ihre Gattin kassiert den vorwurf, dass eine Zeit lang der Status gefeählt hätte, und der MA 40 trau' ich jedes bösartige Weitermelden an die 35er, ans BFA etc. zu. Ich erlebe die Verfahren immer wieder.

          Also: Antrag geht, wenn Sie sich an den Job klammern, sich bei düsterer Wirtscahftslage kündigen lassen und in dem Fall sofort zum AMS laufen

          Grüsse
          Peter

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          • kronic64
            Junior Member
            Auslaender
            • 6

            #6
            Was sind überhaupt die Voraussetzungen für eine Daueraufenthaltskarte?

            Arbeitnehmer eigenschaft meiner Frau und meine durch allen 5 Jahren?
            Irgendwleche Job zu haben?
            Stellt meine Frau diesen Antrag unabhängig von meine Situatuon?

            Mir scheint auf einmal Nationale Recht viel klarer

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            • Küchenjurist
              Moderator
              Auslaender
              • 3579

              #7
              5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt - und soweit sich dieser auf die Familiengemeinschaft mit Ihnen gegründet hat, muß während der Anwartschaft auch Ihr Aufenthalt rechtmäßig gewesen sein.

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #8
                Der Vor- und Nachteil der Dokumentation ist, dass eben 5 Jahre lang nicht geprüft wird und dann die ganze Periode retrospektiv nochmals "aufgerollt" wird - die einfachste Lösung ist, dass Sie auf die Bewahrung des Arbeitnehmerstatus achten und das war's dann auch wieder

                Grüsse
                Peter

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