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Stipendium als Einkommen

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  • Sofiko
    Junior Member
    Auslaender
    • 6

    Stipendium als Einkommen

    Hallo alle Zusammen,

    ich habe leider keine Information gefunden, ob das Stipendium für die Staatsbürgerschaft als Einkommen gerechnet wird oder nicht. Meine Tochter (22 j.) ist Studentin, wohnt bei mir und bezieht das Stipendium seit 2017 in der Höhe €550. Sie hat keine Ausgaben wie Miete und Semestergebühren.

    Auf Ihre Rückmeldung würde ich mich sehr freuen

    Vielen Dank
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Wird normalerweise anerkannt - darf ich jetzt davon ausgehen, dass das Stipendium aufgrund ihres gefestigten Aufenthaltsstatus gewährt wird?

    Grüsse
    Peter

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    • Sofiko
      Junior Member
      Auslaender
      • 6

      #3
      Hallo Peter,

      vielen Dank für die Antwort.
      Wir sind seit 16 Jahren hier und sind Asylberechtigte.
      Die Tochter studiert in die Schweiz. Bei einem Beratungsgespräch wurde uns gesagt, sie soll zuerst das Studium fertig machen und dann noch drei Jahre fleissig arbeiten um die Staatsbürgerschaft zu bekommen. Das ist eine reine Frechheit und ärgert mich total. Meine Tochter ist hier aufgewachsen, hier hat sie die Volksschule, Hauptschule und das Gymnasium besucht und erfolgreich abgeschlossen.

      MfG
      Last edited by Sofiko; , .

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      • Küchenjurist
        Moderator
        Auslaender
        • 3579

        #4
        Wenn die Tochter mehr als 20 % der Anwartschaft im Ausland verbracht hat, hat sie aber ein ganz anderes Problem.

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        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #5
          Womit wir am Punkt wären: Wie lange ist sie schon weg?

          Grüsse
          Peter

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          • Sofiko
            Junior Member
            Auslaender
            • 6

            #6
            Sie ist von Dienstag bis Freitag in ZH. Am Freitagabend kommt sie wieder nach Hause.
            Sie kann während der Uni mietefrei bei meinem Lebenspartner wohnen.

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            • helpingshands
              Moderator
              Auslaender
              • 15876

              #7
              Das war nicht die Frage

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              • Sofiko
                Junior Member
                Auslaender
                • 6

                #8
                Hallo Peter

                Sorry, ich habe Ihre Frage falsch verstanden.
                Sie ist jetzt im sechsten Semester. Seit Sep 2017

                Vielen Dank

                MfG

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                • admin
                  Administrator
                  Auslaender
                  • 38

                  #9
                  Damit ist Sie auch bei der üblichen 10-jährigen Anwartschaftsdauer über den 20%. (Mit Schule und Studium wären auch die 6 Jahre möglich gewesen). Heißt: Nach Studienabschluss erneut 6 Jahre sammeln; ob sich 14,4 Monate "abziehen" lassen.. vermutlich dauert das Ausjudizieren genauso lange


                  Grüsse
                  Peter
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