Unbekannt
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am 19/8/2004 um 11:04
Hallo!
Hab nun endlich meine Liebste in China geheiratet. Nun nur noch die Heiratsurkunde beim Österreichischen Konsulat beglaubigen lassen, und dann?????
Wie gehts es dann weiter?
Ich denke, das meine Frau das Schengenvisum bekommt, aber wie kann sie dann bei mir in Österreich bleiben? Muß ich beim Konsulat vor Abreise noch was beantragen? Oder bekommt sie so einfach die Aufenthaltsgenehmigung in Ö?
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am 23/8/2004 um 07:47
Kein Problem mehr. Ihre Frau bekommt eine Niederlassungsbewilligung "Familiengemeinschaft mit Österreicher.", der sie zum Aufenthalt in Ö berechtigt. Zur Arbeitsaufnahme ist sie schon jetzt in Ö berechtigt (alleine durch die Heirat).
Der Antrag kann bei der Botschaft oder nach erhalt eines Visums c oder D in Österreich beantragt werden. (bei jedem Bezirkspolizeikommissariat; Fremdenpolizei entscheidet)
Notwendige Unterlagen: Heiratsurkunde, Strafregisterauszug; Meldezettel; Reisepass; Geburtsurkunde; Nachweis über Unterhaltsmittel (Ihr Einkommen); Mietvertrag; Sozialversicherung
mfg
Michi, hh
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Michael Krenn
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am 24/8/2004 um 10:11
"Notwendige Unterlagen: Heiratsurkunde, Strafregisterauszug; Meldezettel; Reisepass; Geburtsurkunde; Nachweis über Unterhaltsmittel (Ihr Einkommen); Mietvertrag; Sozialversicherung"
Strafregisterauszug von meiner Frau?
Mein Einkommen (z Zt. arbeitslos)?
DANKE
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helpinghands
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am 24/8/2004 um 10:16
Ja, Strafregisterauszug von Ihrer Frau (aus China).
Zum Einkommen: Unterhalt sollte gesichert sein. Beziehen Sie Arbeitslose, etc... ?
mfg
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Michael Krenn
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am 1/9/2004 um 06:54
Hallo und danke.
Hab aber noch Bauweh dabei, da ich hier in China bin, keine Arbeit hab, und in Ö nicht arbeitslos gemeldet bin. Allerdings hab ich in Ö Eigentum, Auto usw..
Genügt das?
DANKE
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am 19/8/2004 um 11:04
Hallo!
Hab nun endlich meine Liebste in China geheiratet. Nun nur noch die Heiratsurkunde beim Österreichischen Konsulat beglaubigen lassen, und dann?????
Wie gehts es dann weiter?
Ich denke, das meine Frau das Schengenvisum bekommt, aber wie kann sie dann bei mir in Österreich bleiben? Muß ich beim Konsulat vor Abreise noch was beantragen? Oder bekommt sie so einfach die Aufenthaltsgenehmigung in Ö?
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am 23/8/2004 um 07:47
Kein Problem mehr. Ihre Frau bekommt eine Niederlassungsbewilligung "Familiengemeinschaft mit Österreicher.", der sie zum Aufenthalt in Ö berechtigt. Zur Arbeitsaufnahme ist sie schon jetzt in Ö berechtigt (alleine durch die Heirat).
Der Antrag kann bei der Botschaft oder nach erhalt eines Visums c oder D in Österreich beantragt werden. (bei jedem Bezirkspolizeikommissariat; Fremdenpolizei entscheidet)
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"Notwendige Unterlagen: Heiratsurkunde, Strafregisterauszug; Meldezettel; Reisepass; Geburtsurkunde; Nachweis über Unterhaltsmittel (Ihr Einkommen); Mietvertrag; Sozialversicherung"
Strafregisterauszug von meiner Frau?
Mein Einkommen (z Zt. arbeitslos)?
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Ja, Strafregisterauszug von Ihrer Frau (aus China).
Zum Einkommen: Unterhalt sollte gesichert sein. Beziehen Sie Arbeitslose, etc... ?
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Hallo und danke.
Hab aber noch Bauweh dabei, da ich hier in China bin, keine Arbeit hab, und in Ö nicht arbeitslos gemeldet bin. Allerdings hab ich in Ö Eigentum, Auto usw..
Genügt das?
DANKE