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Beratungsmail: Neue Fremdengesetz am 19/6/2002 um 21:37

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  • Beratungsmail: Neue Fremdengesetz am 19/6/2002 um 21:37

    Was ist mit neuem Gesetz fuer Auslaender,das ab 01.01.2003 rechtskraeftig wird?Koennen die non-EU Studenten laut diesem Gesetz mindestens vollzeitig im Sommer(3 Monate) arbeiten?.....DANKE fuer die Antwort.....

  • #2
    am 20/6/2002 um 08:19

    ja! nach dem Gestzesentwurf ist nur noch nicht ganz klar, wieviel und wie lange tatsächlich; jedenfalls wird es möglich sein, 3 Monate also sog. "befristet bescvhäftigter Fremder" zu arbeiten; ebenfalls wird eine selbständige Tätigkeit möglich sein; alles aber nur soviel, dass nicht der "überweigende Lebensunterhalt" dadurch gedeckt wird;
    lg


    ____________________
    Michael Krenn
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