nein, dass stimmt nicht!
Sie können durchaus in Österreich bleiben, allerdings benötigen Sie eine andere Niederlassungsbewilligung, die nicht mehr von der FrePo, sondern von der MA 20 erteilt wird; Voraussetzung ist, dass Sie eine eigene Wohnung haben (oder sonst eine gesicherte Unterkunft) und eine Arbeit haben.
für weitere Fragen schreieben Sie mir bitte ein email, oder rufen
01 310 88 80 /10 (Rechtsberatung zum Framdenrecht) an!
lg
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Michael Krenn
helping hands
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