Hallo!
Ich bin Gründer und Gesellschafter einer österreichischen OEG. Theoretisch sollte das bei der MA 20 ein "glattläufer" sein, lt. Gesetz gibt es da kein Quota. Allerdings sind wir zu dritt (2 österreichische Kollegen und ich), und ich habe die Angst daß das ein Problem werden könnte. Noch dazu kommt daß die Beammten der MA20 besonders unfreundlich sind Gibt es da bereits Erfahrungswerte?
LG
MaC
Ich bin Gründer und Gesellschafter einer österreichischen OEG. Theoretisch sollte das bei der MA 20 ein "glattläufer" sein, lt. Gesetz gibt es da kein Quota. Allerdings sind wir zu dritt (2 österreichische Kollegen und ich), und ich habe die Angst daß das ein Problem werden könnte. Noch dazu kommt daß die Beammten der MA20 besonders unfreundlich sind Gibt es da bereits Erfahrungswerte?
LG
MaC
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