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Informationen zur Befragung bei der Fremdenpolizei

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  • mile-25
    Member
    Auslaender
    • 57

    #76
    Hallo,

    Wann gibt es diese Befragungen? Vor dem Aufenthaltstitel Erhalt oder nach dem Aufenthaltstitel ausgestellt ist?

    Danke
    LG

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    • helpingshands
      Moderator
      Auslaender
      • 15876

      #77
      Sowohl als auch, hängt am Anlassfall: Vor der Erteilung des Titels kann ein Botschaftsmitarbeiter Meldung legen, nach einigen Jahren Ehe kann es im Rahmen der Scheidung böse Menschen geben, die der Polizei "irgendwas" erzählen.. alles schon im Beratungsalltag gehabt

      Grüsse
      Peter

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      • Sokol koci
        Junior Member
        Auslaender
        • 1

        #78
        morgen und zwar habe ich eine Frage besser gesagt eine bitte ich wurde mit 16 Jahren auf die Fremdenpolizei eingeladen und mir wurde eine Schub von zehn Jahren angehängt heute bin ich 25 und wurde erst letztes Jahr aufgehoben ja ich habe scheisse gebaut und habe auch die straffe schon 1000 mal bezahlt ich hatte eine unbefristeten Aufenthalt und jetzt habe ich garnichtS bin illegal da bin angemeldet und Arbeite ich kann niegendshin und werde schon seit zehn Jahren von der Polizei psychisch krank gemacht egal wo ich aufgehalten werde werde ich mitgenommen seit zehn Jahren habe ich kein Schritt vorwährts gemacht ständig lebe ich mit der Angst ok heute werde ich abgeschoben , und Gefängnisse bin schon ein stAmm Kunde was wirklich peinlich ist für ein Tag für zwei Tage die spielen so richtig mit mir also bitte ich brauche Hilfe !!

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        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #79
          Frage 1: Gibt es ein Aufenthalts- bzw. Einreiseverbot? Das müssten wir als erstes wegbekommen
          Frage 2: Woher kommen Sie, welche Anknüpfungspunkte in ÖSterreich gibt es? davon wird abhängen, auf welchem Wege (und auch ob überhaupt) ein Aufenthaltstitel erlangt werden kann..

          Grüße
          Peter

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          • Auslendermite
            Junior Member
            Auslaender
            • 3

            #80
            Hallo!

            Meine Freundin und ich würden gerne heiraten. Sie ist Deutsche, ich bin Bosnier. Sie ist 28, ich 22. Sie arbeitet als Restaurantleiterin und verdient um die 2000€ netto, ich bin derzeit Student. Wir haben uns kennengelernt als ich noch in dem Restaurant gearbeitet habe und sie als Leiterin gekommen ist, vor ca. einem Jahr.

            Wir wohnen getrennt, aber werden offensichtlich zusammenziehen nach der Eheschließung. Oder ist es besser wenn wir davor zusammenziehen? Sie hat eine 80qm Wohnung, ich eine mit 34qm. Darf ich meine Wohnung als Nebenwohnsitz behalten oder wird das dann verdächtig? Ich würde die Wohnung an Studenten untermieten.

            Danke!
            Last edited by Auslendermite; , .

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            • Küchenjurist
              Moderator
              Auslaender
              • 3579

              #81
              Nicht verdächtiger als der im Fremdenrecht ohnehin allgegenwärtige Generalmißbrauchsverdacht.

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              • Auslendermite
                Junior Member
                Auslaender
                • 3

                #82
                Also ist man so oder so und allzeit verdächtig?

                Comment

                • haqiq
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 5

                  #83
                  jede Art der Befragung über das Privatleben und dessen Details ist illegal. Die werden weder vom BM für Inneres verlangt noch von Ihnen das Recht der Befragung an die Botschaften delegiert.

                  Schreibt ein Mail an die Botschaft, beschreibt das Geschehen und fragt sie über die gesetzliche Grundlage der Befragung.

                  Und lass mich wissen was sie antworten.

                  Comment

                  • Kikinda13
                    Junior Member
                    Auslaender
                    • 23

                    #84
                    War das an mich gerichtet?

                    EDIT: Falsches Thema
                    Last edited by Kikinda13; , .

                    Comment

                    • Küchenjurist
                      Moderator
                      Auslaender
                      • 3579

                      #85
                      Zitat von haqiq Beitrag anzeigen
                      jede Art der Befragung über das Privatleben und dessen Details ist illegal. Die werden weder vom BM für Inneres verlangt noch von Ihnen das Recht der Befragung an die Botschaften delegiert.

                      Schreibt ein Mail an die Botschaft, beschreibt das Geschehen und fragt sie über die gesetzliche Grundlage der Befragung.

                      Und lass mich wissen was sie antworten.
                      Mitunter kann sich die Beweislast allerdings umkehren und dann ist Kooperation nicht unbedingt ein Fehler.

                      Comment

                      • Auslendermite
                        Junior Member
                        Auslaender
                        • 3

                        #86
                        Gibt es Fragen auf die man nicht antworten muss, ohne gleich als Betrüger abgestempelt zu werden? Außer Fragen über das "Bettleben", das ist klar.

                        Comment

                        • haqiq
                          Junior Member
                          Auslaender
                          • 5

                          #87
                          Was für Beweislast?? Womit wird ein AntrgastellerIn für ein Turistenvisum/Aufenthaltstitel verdächtigt? Was für ein Verfahren wurde gegen ihn eingeleitet, wobei der AntragstellerIndarüber darüber offiziell schriftlich informiert ist? Und welches Gesetz hat ermöglicht, dass die Österreichische Botschaft in Rabat im Namen des Innenministeriums irgendwelche Ermittlungen in der Privatsphere eines Antragsterllers ermitteln darf?

                          Comment

                          • haqiq
                            Junior Member
                            Auslaender
                            • 5

                            #88
                            Im Zuge einer Antragstellung wird gesetzlich festgelegt, welche Unterlagen für die Entscheidungsbildung einzureichen sind. Fragen dürfen nur zu den verlangten Unterlagen gestellt werden. Alle anderen Fragen die darüber hinaus gehen dürfen nicht gestellt werden, die sind gesetzeswidrig.
                            Jeder Antragsteller vermutet dass alle Fragen der Botschaft legitim und notwendig für die Entscheidung über seinen Antrag sind und beantwortet sie ohne zu wissen, dass die Botschaft ihre Befugnisse längst übertreten hat. Bei solchen Fragen hätte die Botschaft den Antragsteller vor der Fragestellung aufklären müssen, dass er das Recht hat, gewisse Fragen (zb über die intim Details der Beziehung zu einander usw) ohne Konsequenzen ablehnen zu dürfen,

                            Am besten schreibt an die Botshcaft, schildert die Situation der Befragungsart (die wohlbekannt in einer völlig menschenverachtenden und erpresserischen Art abläuft) zählt die gestellten Fragen auf die nicht in den eingereichten Unterlagen zu finden sind und fragt sie, was hier legal war. Beziehungsweise wo ihr Einsicht in die Dokumentation der gestellten Fragen und eurer Antworten nehmen könnt.

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                            • helpingshands
                              Moderator
                              Auslaender
                              • 15876

                              #89
                              Das Ermittlungsverfahren nach dem AVG kennen Sie aber schon? Ja, gelegentlich sind die Konsularabteilungsmitarbeiter unverschämt, das kann man auch ansprechen. Aber die vollständige Aussageverweigerung wird dem Antragsteller auf den Kopf fallen

                              Grüsse
                              Peter

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                              • haqiq
                                Junior Member
                                Auslaender
                                • 5

                                #90
                                Hallo Peter,

                                Wieder die Frage: was für Ermittlungsverfahren? Wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, wird das dem "Beschuldigten" im Voraus mitgeteilt. Bei gewissen Delikten im Nachhinein, aber auch das Ergebnis muss mitgeteilt werden, dass die Ermittlung die Person be- oder entlastet hat. Und die Begründung muss auch angegeben werden, warum das Verfahren eröffnet wurde. Was wird im Zuge einer Antragstellung auf Aufenthaltstitel ermittelt, wenn das ganze ein sowieso ein rein Papiergeschäft ist und das Inlandsbehörde gar kein Angaben aus der Privatsphere verlangt?
                                Und wier lautet das Gesetz zum Ermittlungsvefahren aus dem AVG?

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