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Informationen zur Befragung bei der Fremdenpolizei

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  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #91
    Ich schlage vor, Sie lesen diesen Thread einfach von Anfang an.

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    • haqiq
      Junior Member
      Auslaender
      • 5

      #92
      Habe getan. Steht nirgendwo, welches Gesetz einer Botschaft erlaubt, bei Abgabe der Antragsdokumente auf Familienzusammenführung irgendwelche Fragen zum Privatleben stellen dürfen. Auch das Innenministreium verlangt das nicht, das habe ich sogar bestätigen lassen. Die Botschaft darf lediglich im Rahmen der §22 NAG tätigt werden, das ist eine pure Briefträger-Funktion. Fragen dürfen nur zu den Dokumenten gestellt werden die abgegeben werden. Und Sie selber wissen: die Scheinehe Vermutungen und Ermittlungen sind Aufgabe der Inlandsbehörde und diese Aufgabe wird nicht in die Botschaft ausgelagert. Was auch deshalb unmöglich ist, weil die Papiere nicht einmal bei der Inlandsbehörde eingelangt sind, wovon man Vermutungen haben könnte. Übrigens, die Österreichische Botschaft in Rabat leugnet pauschal, dass sie Befragungen durchführen. Warum sollten Sie, wenn das legal wäre??? Fragen Sie mal bitte einmal dort direkt nach und sagen Sie mir was Sie geantwortet haben.

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #93
        Ohne Vollmacht in einem konkreten Verfahren muss die ÖB Rabat nicht einmal sagen, wie spät es ist; auch nicht das BMI.. ich kenne die fein ziselierten Antworten. Den thread und das AVG samt Rechtsprechung lesen Sie bitte solange, bis auch die Feinheiten "zwischen den Zeilen" angekommen sind.

        In dem Thread, in dem es um Erfahrungswerte und den tragfähigen rehtlichen Rahmen geht, haben wir jetzt zwei Möglichkeiten:
        a) Sie schildern ihre konkreten Erfahrungen und Erfolge
        b) Sie nehmen sich zurück, widrigenfalls ich moderierend eingreifen muss

        Grüsse
        Peter

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        • Kikinda13
          Junior Member
          Auslaender
          • 23

          #94
          Hallo!

          Wie verdächtig ist man, wenn die alte Wohnung noch behalten wird? Nachdem ich mit meiner Gattin zusammenziehe, will ich meine Wohnung vielleicht an Studenten untermieten oder Bekannte da wohnen lassen. Wird die liebe Behörde versuchen das als einen Verdacht zu nutzen?

          Comment

          • insider
            Senior Member
            Auslaender
            • 362

            #95
            Nachdem sie eine behördliche Anmeldung am gemeinsamen Wohnsitz mit der Ehefrau durchführen ist die Frage woher die Behörde weiß dass sie die alte Wohnung nach wie vor behalten.

            Comment

            • Kikinda13
              Junior Member
              Auslaender
              • 23

              #96
              Eventuell bei der Immobilienfirma nachfragen ob der Vertrag noch läuft? Ich weiß es nicht, deswegen frage ich hier, man hört viele Sachen über ausländische Ehen.

              Comment

              • insider
                Senior Member
                Auslaender
                • 362

                #97
                So lange es keinen auch nur ansatzweise begründeten Anfangsverdacht gibt wird niemand bei ihrem Vermieter nachfragen ob sie die Wohnung gekündigt haben oder nicht.

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                • Küchenjurist
                  Moderator
                  Auslaender
                  • 3579

                  #98
                  Just because one is paranoid does not mean that they aren't actually after him

                  Comment

                  • Kikinda13
                    Junior Member
                    Auslaender
                    • 23

                    #99
                    @ Insider

                    Ich habe mir ein paar Dokus gesehen wo die Ausländerbehörde aus demselben Grund Verdacht geschöpft hat. Die Dokus waren zwar in Deutschland.

                    @ Küchenjurist

                    Da haste Recht!

                    Comment

                    • Hochzeit
                      Junior Member
                      Auslaender
                      • 3

                      Hochzeit

                      Liebe Alle,ich habe viele Fragen und erhoffe mir von euch Antworten zu bekommen ,Mein zukünftiger Mann hat einen negativ Bescheid und das Rückführungsdatum ist auch schon da.Meine Frage ist ist es mir als österreichische Frau meinen im Irak lebenden Mann zu heiraten wir denken an die Türkei und wissen nicht welche Papiere wir brauchen und ob das überhaupt möglich ist,Ich bin zutiefst betroffen und weis nicht was ich machen muss und was es braucht damit er mit mir leben kann ,Ich bitte euch um ehrlich Antworten .Liebe Grüsse und herzlichen Danke für eure Mühe,
                      Er muss jetzt ausreisen und wir hoffen uns im Mai in der Türkei wiederzusehen

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                      • Küchenjurist
                        Moderator
                        Auslaender
                        • 3579

                        Was Sie für eine Eheschließung in der Türkei benötigen, wissen wir nicht.
                        Was für einen Aufenthaltstitel-Familienangehöriger nötig ist, wurde hier schon gefühlte 1000 x in allen Details durchgekaut.
                        Empfehlenswert ist die freiwillige Rückkehr mittels Rückkehrberatung, weil Folge einer Abschiebung eine 18-monatige Sperrfrist für die Wiedereinreise wäre.
                        Und auch zu Ihrer Inanspruchnahme der Freizügigkeit, die vieles erleichtern würde, wurde hier schon viel geschrieben.

                        Comment

                        • Hochzeit
                          Junior Member
                          Auslaender
                          • 3

                          Liebes Team ich entschuldige mich für diese Frage aber ich wahr noch nie so in Bedrängnis wie in dieser Zeit leider weis ich nicht was Freizügikeit bedeutet?.

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                          • helpingshands
                            Moderator
                            Auslaender
                            • 15876

                            Die Inanspruchnahme der Rechte aus den Grundpolitiken der Verträge, d.h. Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit

                            Grüsse
                            Peter

                            Comment

                            • helpingshands
                              Moderator
                              Auslaender
                              • 15876

                              ad 1: Kann man nie ausschließen, aber wenn die MA 35 keinen Verdacht hegt (müssen Sie einschätzen), zeigen die das zumindest nicht an.

                              ad 2&3: Mit Erklärungsaufwand - Heiratsurkunde, der Einreichbestätigung, dem Argument, dass Sie in Europa unterwegs waren. Einreise kann da ein problem sein, also wenn unbedingt nötig nur gemeinsam reisen und tendenziell mit ein paar Monaten "Freiluftgefängnis Österreich" anfreunden - es gibt schlimmeres.
                              Wenn Sie grantiben Grenzkontrollbeamten in die Hände laufen, steigt der Erklärungsaufwand weiter. Es gibt nettere und weniger nette Nachbarstaaten

                              Grüsse
                              Peter

                              Comment

                              • Lily
                                Junior Member
                                Auslaender
                                • 7

                                Fremdenpolizei nun?

                                Hallo,

                                Meine Sachbearbeiterin hat mir gesagt, dass das Revisionsverfahren bzgl des Einkommens etc abgeschlossen wurde und die Antwort von der Fremdenpolizeibehörde auch gekommen ist.

                                Sie hat mir noch gesagt, dass mein Antrag von ihrem Chef kontrolliert bzw bestätigt werden muss und ich telefonisch verständigt werde.

                                Seit 2 Monaten warte ich einen Anruf von ihnen und bisher leider nichts.... Ich bin letzte Woche hingegangen und sie hat mir nochmal das gleiche gesagt: „Ihr Antrag liegt auf dem Tisch meines Vorgesetzten. Er muss alles kontrollieren und bestätigen. Ich weiß es leider nicht, wann er ihn schauen würde. Dann muss ich nochmal das Revisionsverfahren durchführen.“

                                Ich wollte nur wissen was ich tun soll. Soll ich als nächstes für die Staatsbürgerschaftsprüfung einen Termin vereinbaren?

                                (Ich habe meinen Antrag vor 2.5 Jahren erstellt.)
                                Klingt alles überwiegend positiv?

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