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Erfahrungsbericht: Hochzeit in AUT mit Besuchervisum C

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  • Tini_
    Junior Member
    Auslaender
    • 21

    Erfahrungsbericht: Hochzeit in AUT mit Besuchervisum C

    Hochzeit in Austria mit Besuchervisum C.

    Ich möchte Euch gerne meine Erfahrungen zu oben genanntem Thema berichten und hoffe eine Hilfestellung für den einen oder anderen leisten zu können.

    Nachdem mein Schatz (mittlerweile Ehemann) und ich im Mai dieses Jahres beschlossen haben unsere Zukunft gemeinsam zu verbringen, haben wir das nahezu Unmögliche geschafft...Einreise in Österreich mit Besuchervisum C, Hochzeit in Österreich und Erhalt der Niederlassungsbewilligung für Familienangehörige in knapp 3 Monaten (2 Monate und 3 Wochen).

    Nachdem ich mir von mehreren Behörden unterschiedliche Informationen eingeholt habe, habe ich die ganze Angelegenheit in 3 große Punkte gegliedert.

    1) Touristenvisum C (gültig für 3 Monate).
    2) Hochzeit
    3) Aufenthaltstitel in Österreich

    1) Touristenvisum (mit Einladung)
    Wie den meisten von Euch bekannt oder auch schon selbst den Behördenjungel durchwandert, bestehen für Österreich einige Auflagen um überhaupt ein Visum C zu erhalten. Anfangen möchte ich mit den dazu notwendigen Unterlagen:

    Unterlagen der Antragsuchenden Person:
    · Reisepass mit mehr als 6-monatiger Gültigkeit.
    · 1 Passfoto (heller Hintergrund ca. 4x5 cm).
    · Ausgefülltes Antragsformular und Entrichtung der Gebühren.
    In unserem Fall waren die Gebühren 96 USD. Wobei meines Wissens dieser Betrag schwankend ist. Das Antragsformular erhält man u. a. auf der Homepage der zuständigen Botschaft in Caracas/Venezuela ([url]http://www.austria.org.ve/Visa_Antrag_Schengen_es.pdf[/url])
    · Flugreservierung für den Hin-und Rueckflug (noch kein Kauf des Flugtickets).
    Vorläufige unverbindliche Flugreservierungen sind über jedes Reisebüro (Linienflug) erhältlich, oder über LTU/AB, Condor etc.
    · Reiseversicherung (Deckungssumme mind. EUR 30.000) bei Bewilligung des Visums z.B. über Europäische Reiseversicherung EUR 200, über diverse Kreditkarten, in meinem Fall habe ich meinen Freund kostenlos in die Haushaltsversicherung aufgenommen (unter Angabe als Lebenspartner) und über die Wiener Städtische Versicherung um EUR 60 eine Reisekrankenversicherung für 3 Monate abgeschlossen.
    · Lohn-/Gehalts- oder Studienbestätigung.
    In unserem Fall hat eine Bestätigung des Arbeitsgebers meines Mannes gereicht. Idealerweise wäre eine Art Urlaubsschein für die Dauer des Aufenthaltes und im schlimmsten Fall eine verfügbare Geldsumme (auch über Kreditkarte) von min. ca. 1000 Euro. (Musste mein Mann nicht vorzeigen, könnte aber bei Einreise erforderlich sein).
    · Erklärung des Verhältnisses zu der einladenden Person.
    Jeder von uns hat ein Schreiben an die Botschaft verfasst (ich in Englisch und in Deutsch, er nur in Englisch) über die Beweggründe der Reise. (Kennen lernen der Familie, Sprache etc.). Bloß keine Angaben von irgendwelchen Heiratsabsichten machen, daran könnte das Visum scheitern.
    · Geburtsurkunde im Original.
    Unterlagen des Einladers:
    · Kopie der elektronischen Verpflichtungserklärung der einladenden Person mit Wohnsitz in Österreich. (durchgeführt bei der zuständigen österreichischen Fremdenpolizei).
    Zur Ausstellung habe ich folgende Unterlagen benötigt: Pass und Passkopie, letzen aktuellen Lohnzettel (Mindesteinkommen 1120 Euro pro Monat) und/oder Auszüge diverser Erspanisse, Nachweis einer Ortüblichen Unterkunft (wie Mietvertrag, Grundbuchauszug etc.).
    · Und wie schon erwähnt ein persönliches Einladungsschreiben, nicht obligatorisch, aber sehr hilfreich.
    · Weiters habe ich noch den Nachweise über den Besuch einer Sprachschule beigelegt (Anmeldung Kursbestätigung).
    · Informationen auf der HP: [url]http://www.cdo-austria.org.do/aleman/visum.htm[/url]
    Genauere Infos auch über die HP des Konsulats in SDQ: [url]http://www.cdo-austria.org.do/[/url]
    oder über die HP der Zuständigen Botschaft in Caracas: [url]http://www.austria.org.ve/[/url]
    Insgesamt habe ich ca. 4 Wochen gebraucht bis ich alle Unterlagen vollständig zusammen hatte. Danach habe ich die Unterlagen per Versand in die Dominikanische Geschickt (außer die Verpflichtungserklärung ging digital über ein internes System direkt an die Botschaft in Caracas). Versan UPS, Dom Rep Tours, FEDEX oder ähnliches. (UPS EUR 64,00, Versanddauer ca. 5 Tage).
    Mit den gesamten Unterlagen ist mein Mann nach Santo Domingo auf das Konsulat gegangen. Es war keine Terminvereinbarung notwendig. Nach einem kurzen Gespräch (warum er nach Österreich reisen möchte etc.) war alles vorüber. Dauer für die Visumsausstellung 6-8 Wochen.
    Die Unterlagen wurden nach Caracas an die Botschaft geleitet. Nach ca. 5 Wochen habe ich in Caracas angerufen und unter Angabe von Geburtsdatum und Name wurde mir eine positive Auskunft erteilt. Eine Woche später wurde die Info vom Konsulat an meinen Mann übermittelt. Bei Abholung musst er noch
    · Das Original Flugticket (E-Ticket über LTU) und die Versicherungspolizze vorlegen, sowie die Gebühren entrichten.
  • Tini_
    Junior Member
    Auslaender
    • 21

    #2
    2) Hochzeit
    Zeitgleich mussten die Unterlagen für die Hochzeit vorbereitet werden. Genaue Informationen erhielt ich über das zuständige Standesamt meiner Heimatstadt.
    Zur Eheschließung mit einem Partner aus Drittstaaten werden folgende Unterlagen benötigt.
    · Reisepass (aus welchem die Staatsangehörigkeit hervorgeht).
    · Nachweis der Adresse im Heimatland (z. B. Führerschein)
    · Geburtsurkunde (beglaubigt und übersetzt, nähere Infos siehe unten), nicht älter als 6 Monate.
    · Ledigkeitsbescheinigung (beglaubigt und übersetzt).
    · Gegeben falls Scheidungsurkunde, diverse Geburtsurkunden von Kindern (alle beglaubigt und übersetzt).
    Alle oben erwähnten dominikanischen Urkunden müssen beglaubigt sein von dem
    · Zentralen Wahlamt (Junta Central Electoral).
    · Außenministerium der Dominikanischen Republik (Secretaría de Estado de Relaciones Exteriores - Cancillería).

    Die oberen beiden Punkte wurden einmal von meinem Mann selbst organisiert, einmal hat er dafür eine erfahrene Person gegen Bezahlung beauftragt. Die Beglaubigungen waren mit viel Rennerein und vielen Umständen verbunden. Die Preise für die Erstellung der Urkunden habe ich leider nicht mehr genau im Kopf (alle Urkunden zusammen inkl. Beglaubigung und Bezahlung der Person liefen sich auf ca. 150 Euro).
    · Österreichischen General Konsulat.
    Beglaubigung pro Stück ca. 46 Dollar (Preise schwankend?). Die Beglaubigung hierfür stellte sich als nicht ganz so einfach heraus. Sobald die Botschaft Wind von den Heiratsdokumenten bekommt ist Vorsicht geboten (im Hinblick auf die Ausstellung des Visums). Hierfür hat mein Mann ebenfalls eine andere Person geschickt und bezahlt.
    Wichtig: Das Ehefähigkeitszeugnis muss vom Friedensgericht in der Dom Rep ausgestellt werden. Es reicht keine Eidesstattliche Erklärung beim Notar.
    Alle oben genannten Unterlagen mussten von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt werden. Die Liste der zulässigen Dolmetscher findet ihr hier:
    [url]http://www.gerichtsdolmetscher.at/scripts/index.asp[/url]

    3) Aufenthaltstiel: Niederlassungsbewilligung für Familienangehörige
    Erforderliche unterlagen:
    · Antragsformular
    · Gültiges Reisedokument mit letztem Sichtvermerk
    · Aktuelles Passfoto
    · Geburtsurkunde (beglaubigt und übersetzt)
    · Erforderlichenfalls:
    Heiratsurkunde
    Urkunde über Ehescheidung mit Rechtskraft
    · Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft (Eigentumsnachweise, Miet- oder Untermietverträge)
    · Nachweis über einen in Österreich geltenden Krankenversicherungsschutz (Bestätigung der Mitversicherung z. B. über GKK)
    · Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts (Lohnzettel der letzten 3 Monate, Lohnbestätigungen, Dienstverträge, Bestätigungen über Pensionsleistungen, Einkommenssteuerbescheid/Bestätigung des Steuerberaters, Karenzgeldbestätigung, Arbeitslosenbestätigung)
    · Bei Erstanträgen Selbstauskunft des Kreditschutzverbandes vom Zusammenführenden ([url]http://www.ksv.at/KSV/1870/[/url])
    · Nachweis über die österreichische Staatsbürgerschaft der Person mit der Sie
    · zusammenleben wollen
    · Bei Erstanträgen Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland (nicht älter als drei Monate) ACHTUNG, ebenfalls beglaubigt und übersetzt wie oben bereits bei den Dokumenten zur Eheschließung ausführlich beschrieben).
    · Ausnahme AuslBG (AMS) – Diese Ausnahme ist automatisch mit der Eheschließung gegeben und muss NICHT extra besorgt werden.
    · Kosten: 110 Euro

    Eine gute Seite für weitere Informationen habe ich auf der Seite der Stadt Salzburg gefunden:
    [url]www.stadt-salzburg.at[/url] und [url]http://www.stadt-salzburg.at/InTERnet/sa...17/p2_55510.htm[/url] und [url]http://www.stadt-salzburg.at/InTERnet/sa...4/p2_212314.htm[/url]
    Informationen zum Antragsformular:
    [url]http://www.stadt-salzburg.at/pdf/Antrags...g_eines_Auf.pdf[/url]
    Informationszettel der Unterlagen:
    [url]http://www.stadt-salzburg.at/pdf/Merkbla...r_von_Oeste.pdf[/url]

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    • Tini_
      Junior Member
      Auslaender
      • 21

      #3
      Nachdem nun nach genauerster Vorbereitung alle Formalitäten erledigt wurden, konnte das Vorhaben in die Praxis umgesetzt werden.

      Mein Mann landete am 4. August 2008 in München. Um bei der Einreise Probleme gleich aus dem Weg zu räumen, habe ich vorab mit der Einreisebehörde in MUC telefoniert, um alle offenen Fragen abzuklären. Probleme gab es dennoch, das ist aber eine andere Geschichte (zuviel Brugal im Gepäck ...

      Bereits zwei Tage später wollten wir unser Aufgebot am Standesamt machen, um möglichst keine Zeit zu verlieren. Dabei wurde uns die erste Hürde gelegt. Die Papiere, welche mein Mann besorgt hat, wurden von der falschen Stelle ausgestellt (die Ledigkeitsbescheinigung wurde vom Notar und nicht vom Friedensgericht ausgestellt.) Anfangs dachten wir, gut das war es, zurück in die Dom Rep. Nach einigen Telefonaten, waren wir guter Dinge und die neuen Unterlagen konnten Dank familierer Hilfe aus der Dominikanischen besorgt werden.
      Was ich hier noch erwähnen sollte, dass es anscheinend in Österreich unterschiedliche Auflagen die Heiratsvorschriften betreffend gibt. In Wien wäre uns die Ledigkeitsbescheinigung des Notars anerkannt worden, ebenso hätten wir über das Dominikanische Konsulat in Wien diese ausstellen können. Hier in Salzburg wurde uns dies nicht anerkannt? Kann ja wohl nicht sein...

      Gut einen Monat später hatten wir die fehlenden Unterlagen alle zusammen, konnten das Aufgebot machen und bekamen innerhalb von ein paar Tagen einen standesamtlichen Hochzeitstermin. Am 16. September 08 war dann endlich der Tag gekommen.

      Gleich am nächsten Tag nach der Hochzeitsfeier sind wir zur Salzburger Gebietskrankenkasse gegangen, um den Antrag auf Mitversicherung von Familienangehörigen abzugeben. Infos und Antragsformular unter [url]www.gkk.at[/url] und [url]http://www.sozialversicherung.at/portal/...&p_pubid=141051[/url]
      und [url]http://www.sgkk.at/portal/index.html?ctr...137238#pd899354[/url]
      Normalerweise dauert der Antrag ein paar Tage. Nach Erklärung der Umstände und des Zeitdruckes konnten wir jedoch die Sozialversicherungsnummer gleich in Empfang nehmen (die Angestellten waren alle sehr hilfsbereit), die Sozialversicherungskarte bekamen wir ca. 14 Tage danach per Post zugesendet.

      Donnerstag den 18. September haben wir den Antrag zur Niederlassungsbewilligung für Familienangehörige bei der zuständigen Behörde (Salzburg Magistrat) abgegeben. Normalerweise dauert die Antragstellung 4- 6 Wochen. Die Antragsstellung kann sich natürlich verzögern, wenn diverse Unterlagen nachgereicht werden müssen.
      Da wir alle Unterlagen wirklich sehr sorgfältig und genauestens Vorbereitet haben, sollte sich die Zeit jedoch ausgehen. Am 26. Oktober 2008 wäre der „Rückflug“ gebucht bzw. mit 31. Oktober 2008 wäre das Visum abgelaufen. Jedoch musste mein Mann ein Formular unterschreiben, dass er gegeben Falls nochmals aus Österreich ausreisen muss, um in seinem Heimatland auf Visumsausstellung zu warten.

      Nach ca. 3 Wochen ergab die erste Nachfrage per Telefon leider noch kein Ergebnis. Ich blieb aber an der Sache dran und habe alle zwei Tage bei der zuständigen Stelle telefonisch nachgefragt. Letztendlich erfuhr ich den Namen der Sachbearbeiterin und konnte direkt mit der Dame in Kontakt treten. Zu meiner Verwunderung war die Dame äußerst nett und hilfsbereit. Kleine Formalitäten konnten noch per Telefon geklärt bzw. per Email nachgereicht werde (ich musste ein Schreiben mit dem Verlauf unserer Beziehung verfassen, welches zur Vorlage bei der Fremdenpolizei dienen sollte).

      Letztendlich erhielten wir am 14. Oktober 08 die Zusage für das Visum per Telefon bzw. per Email. Die Ausstellung des Aufenthaltstitels (im Scheckkartenformat) dauerte ca. eine Woche und wir konnten per 22. Oktober 08 das Visum entgegen nehmen. Die Gebühr von EUR 110,- musste bezahlt werden.

      Normalerweise müssen die Integrationsvereinbarungen unterzeichnet werden.
      Genaue Infos unter: [url]http://www.bmi.gv.at/downloadarea/nieder...ereinbarung.pdf[/url]
      Jedoch verzichtete die Magistratsbedienstete darauf. Warum weiß ich nicht.
      Das Visum hat eine Gültigkeit von 1 Jahr, danach muss ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. (Verlängerung zweimal auf 2 Jahre, danach auf 5 Jahre, nach 6 Jahren kann der Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschafft gestellt werden).

      Ein Teil der Integrationsvereinbarungen ist die Absolvierung eines Deutschkurses (Anschluss Level A2???) mit abschließendem schriftlichen Test. Kursdauer ist normalerweise 10 Monate bei 3-4 Tagen pro Woche. Eine Liste mit verschiedenen Instituten wird von der zuständigen Stelle ausgehändigt. Kosten des Kurses belaufen sich auf 100-150 Euro monatlich. Wird der Kurs und Test innerhalb eines Jahres absolviert werden die Hälfte der Kurskosten vom Staat (max. 750 Euro) retourniert. Dafür erhält man eine Art „Gutschein“ bei Visumsverabreichung.

      Mein Mann hat bereits Anfang September 08 mit dem Integrationskurs begonnen. Zu diesem Zeitpunkt wussten wir noch nicht mal, ob wir überhaupt die Papiere zur Hochzeit erhalten.
      Die vorzeitige Kursteilnahme hat aber großen Eindruck gemacht. Weiters konnte mein Mann bei Visumsabholung bereits gute Deutschkenntnisse vorweisen (er hat selbstständig mit einer Audio CD zu Lernen begonnen und diese Kenntnisse bereits im Kurs vertieft). Nach knapp drei Monaten weist er einen enormen Wortschatz auf und kann Alltags-Unterhaltungen problemlos führen.

      Für weitere Fragen bzw. Ergänzungen, Erfahrungen zu meinem Bericht bitte einfach posten.
      Ich wünsche Euch allen, denen dieses Ereignis noch bevor steht alles Glück dieser Welt. Wenn man etwas wirklich erreichen will, dann ist so wie in unserem Fall sogar das unmögliche machbar!!!

      Bitte meine Tippfehler und Rechtschreibfehler zu entschuldigen, ich habe den Bericht nach dieser Länge nicht mehr Korrektur gelesen.

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      • Tini_
        Junior Member
        Auslaender
        • 21

        #4
        vielleicht wollte ich noch ergänzen, dass es sich hierbei um einen dominikanischen staatsbürger handelt. jedoch sind die auflagen für neue bürger aus drittländern ähnlich bis gleich. lg tini

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        • seoman
          Junior Member
          Auslaender
          • 6

          #5
          wow vielen dank für deine Erläuterungen, sind ja sehr ausführlich und hilfreich. Vielen Dank.

          Was ich fragen wollte, wie das ist mit der Dauer des C-Visums, weil das kann ja auch auf 1 Monat gegeben werden, wie wahrscheinlich ist es das man 3 Monate bekommt und gibt es besondere Sachen die man beachten kann um dieses auf 3 Monate zu bekommen.
          Last edited by seoman; , .

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          • Tini_
            Junior Member
            Auslaender
            • 21

            #6
            es kommt darauf an, ob es sich um eine visum mit oder ohne einladung handelt.

            ein visum ohne einladung wird in verbindung mit einer reise gebracht. zb stellt das hotel oder der reiseveranstalter die einladung.

            ein visum mit einladung ist meistens im familiären oder freundschaftlichen bereich. bei visumsantrag muss das datum beantragt werden. wenn du ein visum für drei monate beantragst, kann dir die zuständige botschaft nicht einfach ein visum für ein monat ausstellen.

            ich würde auf eine kombination von kultur/sprachreise und verwante/familienmitglieder kennen lernen plädieren. das rechtfertigt zumindestens die drei monate. wenn du evetnuell eine bestätigung eines deutschkurses etc beilegen kannst, ist die sache relativ glaubwürdig. wie schon im artikel erwähnt blos nicht von irgendwelchen heiratsabsichten bekannt geben.

            lg und viel glück

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            • seoman
              Junior Member
              Auslaender
              • 6

              #7
              Hallo, danke für deine Antwort.

              Was ich fragen wollte ist, ist es auch möglich, dass sie ein Besucher Visum für Slovenien bekommt, weil sie ja dort sehr viele Verwandte hat und dann für die Heirat nach Österreich kommt.

              Und ist es möglich mit derm Besucher Visum in Slovenien auch nach Österreich zu reisen und für die Dauer des Visums in Österreich zu bleiben?

              lg

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #8
                Ein Visum C (max. 3 Monate) gilt im ganzen Schengen-Raum. Nationale Visa (idR Typ D) können bis zu 6 Monate gelten, mit diesen ist der Aufenthlat in anderen Staaten nichtmöglich, in Ausnahmefällen (Visum D+C) besteht in den ersten drei Monaten Reisefreiheit im Schengen-Raum.

                Grüsse,
                Peter

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                • Pati1
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 17

                  #9
                  Vielen Dank!!!!!Du hast mir echt Mut gemacht,gehe zur Zeit auch so vor,meine grosse Liebe ist Kolumbianer...aber wie geht das mit dem persönlichen Schreiben von beiden Seiten an die Botschaft(du schreibtest die Beweggründe seines Kommens),und musstest du eine Teil der Sprachschule im vorraus zahlen???Musste er zwecks familienzusamenführung wieder zurück fliegen?Besos,deine Patricia(Pati1) P.s: Würd mich um eine Antwort von dir sehr freuen....und herzlichen Glückwunsch das es bei euch geklappt hat.

                  Comment

                  • Tini_
                    Junior Member
                    Auslaender
                    • 21

                    #10
                    hallo, ich habe ein schreiben an die botschaft verfasst, warum ich ihn einladen möchte, er hat ein schreiben verfasst, warum er nach österreich kommen möchte. ich habe es in deutsch und englisch geschrieben, mein mann in englisch. die sprachschule zahle ich alle 2 monate. kostenbetrag eur 150 pro monat. der betrag war erst mit kursbeginn fällig. zur familienzusammenführung (bei uns heißt es aufenthaltsbewilligung/niederlassugnsbewilligung von familienangehörigen) musste er nicht mehr ausreisen. der antrag wurde von österreich aus gestellt. eine ausreise ist nur dann fällig, wenn das touristenvisum vor ausstellung der niederlassungsbewilligung abläuft. in diesem fall müsste der antragssteller in sein heimatland zurückkehren (oder in ein anderes land, in dem kein visum für einen aufenthalt erforderlich ist) und den bescheid der niederlassugnsbewilligung in diesem land abwarten. lg

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                    • b.fly
                      Member
                      Auslaender
                      • 57

                      #11
                      hallo tini,
                      ich hoffe du schaust hier noch ab und zu vorbei, denn ich hätte eine frage an dich:
                      in welcher sprachschule hast du deinen mann angemeldet?
                      und wieviel musstest du vorauszahlen um diesen anmeldebestätigung zu bekommen?
                      würde mir wirklich weiter helfen wenn du mir die info noch geben könntest.,
                      danke
                      lg

                      Comment

                      • Pati1
                        Junior Member
                        Auslaender
                        • 17

                        #12
                        Liebe Tini,
                        vielen lieben Dank für deine Antwort.Ich habe nun von HH erfahren,wenn ich ein Einladungsschreiben verfasse die Botschaft wissen will ob meine Unterschrift echt ist.Hast du damit Erfahrung bzw. war das bei dir auch so? Ich meine, hast du das Einladungsschreiben von einem Notar begläubigen lassen?Ich habe hier in Wien eine Sprachschule gefunden,die,wie es aussieht ,die billigste ist...kostet 250€ für ein Monat.Diese muss ich schon in vorraus zahlen damit er diese vorzeigen kann bzgl. des Visumantrags.Echt teuer,naja,aber besser scheint so eine Sprachschule für das Visum schon zu sein.Ich wollte auch noch wissen wie der genaue Wortlaut des Einladungsschreiben war,weiss echt nicht wie ich das formulieren soll.Vielen Dank Tini das du mir so viel Mut mit deinem Beitrag geschenkt hast und auch die Auflistung ist toll,habe sie mir abgeschrieben,ist echt einfacher so.Nochmals sag ich das ich mich echt für dich freue das es bei euch geklappt hat,viele Grüsse und Besos deine Patricia

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                        • b.fly
                          Member
                          Auslaender
                          • 57

                          #13
                          hey pati...
                          darf ich fragen welche schule das ist, die du gefunden hast?
                          ist die in wien?

                          Comment

                          • Tini_
                            Junior Member
                            Auslaender
                            • 21

                            #14
                            Zitat von b.fly Beitrag anzeigen
                            hallo tini,
                            ich hoffe du schaust hier noch ab und zu vorbei, denn ich hätte eine frage an dich:
                            in welcher sprachschule hast du deinen mann angemeldet?
                            und wieviel musstest du vorauszahlen um diesen anmeldebestätigung zu bekommen?
                            würde mir wirklich weiter helfen wenn du mir die info noch geben könntest.,
                            danke
                            lg

                            hallo, mein mann geht in salzburg in eine kleine private sprachschule. ich zahle 150 euro pro monat. das ist bei uns im oberen bereich, jedoch sind nur 5 studenten. kleiner tipp: ruf doch mal beim zuständigen magistrat an (M34???) und erkundige dich nach instituten für "deutschintegrationskurse". die sind meistens etwas günstiger als "sprachkurse"....ansonsten wirden am wifi ebenfalls integrationskurse angeboten. kosten um die 125 euro pro monat.

                            Comment

                            • Tini_
                              Junior Member
                              Auslaender
                              • 21

                              #15
                              Zitat von Pati1 Beitrag anzeigen
                              Liebe Tini,
                              vielen lieben Dank für deine Antwort.Ich habe nun von HH erfahren,wenn ich ein Einladungsschreiben verfasse die Botschaft wissen will ob meine Unterschrift echt ist.Hast du damit Erfahrung bzw. war das bei dir auch so? Ich meine, hast du das Einladungsschreiben von einem Notar begläubigen lassen?Ich habe hier in Wien eine Sprachschule gefunden,die,wie es aussieht ,die billigste ist...kostet 250€ für ein Monat.Diese muss ich schon in vorraus zahlen damit er diese vorzeigen kann bzgl. des Visumantrags.Echt teuer,naja,aber besser scheint so eine Sprachschule für das Visum schon zu sein.Ich wollte auch noch wissen wie der genaue Wortlaut des Einladungsschreiben war,weiss echt nicht wie ich das formulieren soll.Vielen Dank Tini das du mir so viel Mut mit deinem Beitrag geschenkt hast und auch die Auflistung ist toll,habe sie mir abgeschrieben,ist echt einfacher so.Nochmals sag ich das ich mich echt für dich freue das es bei euch geklappt hat,viele Grüsse und Besos deine Patricia
                              das einladungsschreiben habe ich in briefform ohne jedliche beglaubigung geschrieben. für die echtheit der unterschrift würde eventuell ich eine passkopie (mit unterschrift) oder ausweiskopie beilegen. du könntest auch fotos etc. beilegen.

                              ich werde mal schaun, ob ich das einladungsschreiben noch irgendwo aufliegen habe.

                              ich habe meinen schatz einfach bei der sprachschule angemeldet. der betrag wurde erst bei kursbeginn fällig. ich habe aber im vorhinein schon bekannt gegeben, dass ich die bestätigung für den visumsantrag brauche und die teilnahme bzw. bezahlung nur unter der vorrausstzung der visumserteilung gegeben ist.

                              ich wünsche euch ganz ganz viel glück.
                              bei weiteren fragen gerne auch per mail. glg

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