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Erfahrungsbericht: Hochzeit in AUT mit Besuchervisum C

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  • b.fly
    Member
    Auslaender
    • 57

    #16
    danke dir tini für deine ausführliche antwort....bin aus wien, also werd ich mich ein wenig umsehen und informieren, und vielleicht finde ich doch eine sprachschule wo ich meinen mann jetzt schon anmelden kann.
    danke
    ciao

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    • Chrisvienna
      Senior Member
      Auslaender
      • 119

      #17
      Danke Tini,
      sie haben das toll und ausführlich beschrieben.
      Laut EU Recht darf der Ehepartners eines EU Staatsbürgers nicht ausgewiesen werden, ....das würde aber implizieren, dass auch wenn das Visum ausläuft, er oder sie das Verfahren in Ö. abwarten kann.
      lg
      Christian

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      • Küchenjurist
        Moderator
        Auslaender
        • 3579

        #18
        Zitat von Chrisvienna Beitrag anzeigen
        Laut EU Recht darf der Ehepartners eines EU Staatsbürgers nicht ausgewiesen werden, ....das würde aber implizieren, dass auch wenn das Visum ausläuft, er oder sie das Verfahren in Ö. abwarten kann.
        Schön wär's ja. So weit sind wir aber noch nicht.

        Offensichtlich wurde die bis 31.12.2005 gegeben gewesene Gleichstellung der Angehörigen von Österreichern mit denjenigen von Unionsbürgern dermaßen ausgenützt (Stichwort: Aufenthaltsehen), daß der Verfassungsgerichtshof die per 01.01.2006 wieder eingeführte Inländerdiskriminierung im Dezember 2007 bestätigt hat, unter anderem weil die Verpflichtung zur Auslands-Erstantragstellung bzw. dazu, das Verfahren dort abzuwarten, "zur Aufrechterhaltung eines geordneten Fremdenwesens sowie zur Hintanhaltung allfälliger (!) Mißbräuche gerechtfertigt" sei.
        Diesem zwar an sich unerhörten, aber zumindest im Kern doch nicht ganz unbegründeten Generalmißbrauchsverdacht verdanken nun alle Betroffenen die Liebesprobe, auf die ihre Beziehungen von den Behörden gestellt werden, sei es durch jahrelanges Katz-und-Maus-Spiel mit den Behörden, oder sei es durch ebenso mühsame wie langwierige Botschaftsverfahren ...

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        • Chrisvienna
          Senior Member
          Auslaender
          • 119

          #19
          Theoretisch müsste dann die Angetraute mittels Bescheid ausgewiesen werden, einer Berufung kommt dann aufschiebende Wirkung zu, ....liege ich da falsch ?
          EU Recht, da gab es ja einen Musterprozess, steht über Ö-Recht.
          Wie bekommt man ein Visum D, ...da würde es sich leicht innerhalb der Visumgültigkeit ausgehen.
          danke und lg
          Christian
          PS: meine Zukünftige ist russische Univ. Prof., die derzeit in China unterrichtet.
          War in Dubai zuvor,.....ist ausgebildete Opernsängerin und Pianolehrerin mit doppeltem Uni Abschluß

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          • Küchenjurist
            Moderator
            Auslaender
            • 3579

            #20
            EU-Recht verdrängt nur insoweit österreichisches Recht, als ein unter das EU-Recht fallender Sachverhalt vorliegt.
            Im Migrationskontext wäre dies die Freizügigkeitsberechtigung des Österreichers, also die Ausübung seines Unionsbürgerrechts auf Niederlassung und Erwerbstätigkeit bzw. Ausbildung in anderen Mitgliedstaaten.
            Ein Österreicher, der diese Berechtigung (zwar grundsätzlich hat, aber) nicht ausübt, kann sich für eine Niederlassung drittstaatsangehöriger Familienmitglieder eben nicht erfolgreich auf EU-Recht berufen.

            Daß sich ein Niederlassungsverfahren innerhalb von drei Monaten abwickeln läßt, ist erfahrungsgemäß, vor allem in Wien, eher unwahrscheinlich.
            Aber vielleicht läßt sich ja irgendwer von einer russischen Doppeldoktorin beeindrucken, immerhin sid wir ja in Österreich ...

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            • Chrisvienna
              Senior Member
              Auslaender
              • 119

              #21
              Nun, es würde in der BH Baden ablaufen,....
              ein Visum D würde mehr Zeitspielraum einräumen, wie bekommt sie es ?
              danke
              Christian

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              • Tini_
                Junior Member
                Auslaender
                • 21

                #22
                Schaumal hier:

                [url]http://www.bmeia.gv.at/botschaft/moskau/ratgeber/reisen-nach-oesterreich.html[/url]
                Last edited by Tini_; , .

                Comment

                • sheri
                  Member
                  Auslaender
                  • 80

                  #23
                  chris, hat deine freundin eine visum d in österreich bekommen?

                  Comment

                  • Chrisvienna
                    Senior Member
                    Auslaender
                    • 119

                    #24
                    Zitat von sheri Beitrag anzeigen
                    chris, hat deine freundin eine visum d in österreich bekommen?
                    Du , soweit sind wir noch nicht, ich habe geschrieben, dass sie erst im Sommer kommen kann.
                    Ich versuche halt so viel Info wie möglich zu bekommen, einerseits soll es natürlich legal ablaufen, andererseits auch so angenehm wie möglich für sie.
                    Es ist nur traurig, dass man als Österreicher, der einen Ausländer liebt eigentlich das Gefühl hat, dass man ein "schwarzes Schaf" ist, )))- willkommen im toleranten 3. Jahrtausend !

                    lg
                    Christian
                    lg
                    Christian

                    Comment

                    • Meethi Pari
                      Junior Member
                      Auslaender
                      • 18

                      #25
                      Heirat mit einem Inder

                      Hallo Tini!
                      Erstmals vielen,vielen Dank ,das du dir die Mühe gemacht hast und vieles so gut erklärt hast.Vieles ist mir jetzt klar,aber noch nicht alles.

                      Mein Fall:Mein Freund (Inder) hat vorgestern seinen Visumantrag gestellt um mich für 28 Tage im August besuchen kommen zu können.
                      Einladung/Verpflichtungserklärung wurde bereits alles erledigt.Hat auch die ID-Nummer und eben schon Antrag gestellt.
                      Derzeit warten wir auf ein 'Ja ' od. 'Nein'.
                      Aber wir tragen uns mit dem Gedanken heiraten zu wollen und das er dann mit mir und meinem Sohn (unehelich und nicht von ihm)in Wien lebt.
                      1.Frage:Wo wäre es besser zu heiraten? In Wien od. Delhi?Wo haben wir weniger Rennereien od. Probleme?
                      2.Frage: Er darf ja pro Halbjahr max. 90 Tage kommen.
                      Wenn er aber jetzt nur 28Tage kommt (Visumantrag läuft für 3 MOnate),wann könnte er dann frühestens wiederkommen?
                      3.Frage: Wenn er jetzt mit Besuchervisum kommt,wäre es möglih und klug dann schon im August zu heiraten?Od. fühlt sich die Botschaft dann verarscht?
                      4:Frageu hast in deinem Bericht geschrieben (Mindesteinkommen 1120€/Monat).Ist das brutto od. netto gemeint?
                      5.Frage: Von wo bekommt man eine Ledigkeitsbescheinigung?Wer stellt sowas aus?
                      Und letzte Frage:Muss man die Geburtsurkunden aller Kinder vorlegen od. nur die von gemeinsamen?
                      Danke schon 'mal
                      Meethi Pari

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                      • helpingshands
                        Moderator
                        Auslaender
                        • 15876

                        #26
                        Wenn er das Visum bekommt (Was ich für wenig wahrscheinlich halte), können Sie in Wien heiraten, wenn nicht, wird ohnedies Indien der einzig mögliche Ort sein.

                        Wenn nach 28 Tagen Aufenthalt und erfolgter Ausreise das nächste Visum bewilligt wird, kann ab Erteilung wiederkommen.

                        Mit der Anmeldung des Aufgebots und der üblichen Warteziet wird sich das schlichtweg nicht ausgehen: Alle Dokumente beschaffen 8die indischen müssen übersetzt und beglaubigt sein), hier das Ehefähigkeitszeugnis auf Grundlage aller (auch der indischen) Dokumente bekommen... 6 Wochen aufwärts schätze ich bis zur Hochzeit.

                        Es sind 2009 1158 EUR netto

                        Die indische Ledigkeitsbescheinigung wird in indien ausgestellt, die zuständigen Behörden bitte dort erheben. In Östereich ist ein Ehefähigkeitszeugnis vom Standesamt erforderlich, wenn bei Eheschließung in Indien die Bestätigung der Ledigkeit ausreicht (wieder: in Indien abklären) so ist ebenfalls das Standesamt zuständig.

                        Grüsse,
                        Peter

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                        • Chrisvienna
                          Senior Member
                          Auslaender
                          • 119

                          #27
                          Zitat von sheri Beitrag anzeigen
                          chris, hat deine freundin eine visum d in österreich bekommen?
                          Wir haben ein 3 Monatsvisum beantragt, dass sie auch letzte Woche bekommen hat !!! *freu*
                          lg
                          Christian

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                          • Meethi Pari
                            Junior Member
                            Auslaender
                            • 18

                            #28
                            Hi Tini!
                            Du hast mit deinem Mann den Antrag auf Niederlassungsbewilligung in Salzburg gestellt.RICHTIG?
                            Hätte er das auch von seinem Heimatland aus machen können?
                            Mein Verlobter ist Inder und kommt hoffentlich bald nach Wien.Er bleibt aber nur für ein Monat.Wenn sich das mit dem Antrag bei uns nicht rechtzeitig ausgeht (und wir 'nur' heiraten können),kann er dann den Antrag auch von zu Hause aus stellen?
                            Meethi Pari

                            Comment

                            • libertad
                              Senior Member
                              Auslaender
                              • 356

                              #29
                              Hallo,

                              Zitat von Meethi Pari Beitrag anzeigen
                              Hätte er das auch von seinem Heimatland aus machen können?
                              Mein Verlobter ist Inder und kommt hoffentlich bald nach Wien.Er bleibt aber nur für ein Monat.Wenn sich das mit dem Antrag bei uns nicht rechtzeitig ausgeht (und wir 'nur' heiraten können),kann er dann den Antrag auch von zu Hause aus stellen?
                              Er kann nicht nur, er muss

                              Sollte sich die Antragstellung in Wien doch ausgehen, bitte gleich eine Vollmacht mit abgeben, damit Du ev. fehlende Dokumente nachreichen kannst.

                              lg
                              michi

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                              • Sonnenblume
                                Junior Member
                                Auslaender
                                • 2

                                #30
                                Hallo Tini und ...
                                Mein Freund kommt aus Trinidad und wir haben es geschafft, dass C Visum (90Tage, wobei im Pass vermerkt ist, dass das visum von Juni bis Dezember ausgestellt ist) zu erhalten. War nicht einfach! Aber er ist jetzt bei mir und wir sind sehr glücklich darüber. Wir wollen so schnell wie möglich heiraten. Deshalb meine Fragen:
                                *Reisepass ist klar
                                *Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung (vom Friedensrichter), Geburtsurkunde seines unehelichen Kindes muss in seinem Land auf der ausländischen Botschaft beglaubigt werden?? Können wir diese Dokumente dann auch hier in Österreich übersetzen lassen?
                                *Meldeauskunft von seinem Heimatland (kein Führerschein, aber auf der Geburtsurkunde ausgestellt Ende April dieses Jahr ist die Adresse ersichtlich)?

                                Vielen Dank !!!!!!!!!!!!!!

                                Comment

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