Hallo an Alle, Ich möchte für den Form Betreibern zuerst herzlich bedanken. Die Arbeit die Sie da leisten ist unbezahlbar. Ich komme aus der Türkei bin seit 2001 an der TU Wien Student, und ich frage mich warum habe von diesen Form noch nicht gehört. Schade um die Zeit.
Ich erzähle kurz meine Geschichte, vielleicht kann jemand nützlich sein.
2005 Gründung eine Kommendit Erwerbsgesellschaft mit Feststellungsbescheid von AMS
2005-2009 Geschäftsführer der KEG. (4-5 Mitarbeiter)
Im Jahr 2005 habe ich versucht den Freies Gastgewerbeschein anzumelden, Die haben damals gesagt, es sei nicht möglich mit dem Studentenvisum ein Gewerbe zu ausüben.
2006 Anmeldung einen Geschäftsführer und Automatisches Anmelden beim SVA
01.01.2009 neues Produkt von SVA, Selbständiger Arbeitslosenversicherung
01.07.2009 Verpachten des Geschäfts 01.07.2009 Anmelden Kleintransport Gewerbes. Plötzlich es ist ein Gewerbe auf meinen Name möglich.
Die Wartefrist für Selbständigen Arbeitlosen Versicherung ist 12 Monate, also ich soll bis 01.01.2010 bezahlen. Ab 1.1.2010 möchte ich das Gewerbe abmelden.
Meine Frage
Werde ich wirklich Anspruch auf Arbeitslosenversicherung haben? Gibt es da irgendwelche andere Voraussetzungen? Kann AMS für mich Ausbildungen bezahlen bzw. Erleichterungen für Beschäftigungsverfahren? Kann diese Arbeitslosenversicherung irgendwelche vorteile mitbringen?
Oder habe ich bis jetzt um sonst bezahlt?
Ich erzähle kurz meine Geschichte, vielleicht kann jemand nützlich sein.
2005 Gründung eine Kommendit Erwerbsgesellschaft mit Feststellungsbescheid von AMS
2005-2009 Geschäftsführer der KEG. (4-5 Mitarbeiter)
Im Jahr 2005 habe ich versucht den Freies Gastgewerbeschein anzumelden, Die haben damals gesagt, es sei nicht möglich mit dem Studentenvisum ein Gewerbe zu ausüben.
2006 Anmeldung einen Geschäftsführer und Automatisches Anmelden beim SVA
01.01.2009 neues Produkt von SVA, Selbständiger Arbeitslosenversicherung
01.07.2009 Verpachten des Geschäfts 01.07.2009 Anmelden Kleintransport Gewerbes. Plötzlich es ist ein Gewerbe auf meinen Name möglich.
Die Wartefrist für Selbständigen Arbeitlosen Versicherung ist 12 Monate, also ich soll bis 01.01.2010 bezahlen. Ab 1.1.2010 möchte ich das Gewerbe abmelden.
Meine Frage
Werde ich wirklich Anspruch auf Arbeitslosenversicherung haben? Gibt es da irgendwelche andere Voraussetzungen? Kann AMS für mich Ausbildungen bezahlen bzw. Erleichterungen für Beschäftigungsverfahren? Kann diese Arbeitslosenversicherung irgendwelche vorteile mitbringen?
Oder habe ich bis jetzt um sonst bezahlt?
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