Ankündigung

Collapse
No announcement yet.

Selbständiger Arbeitslosenversicherung

Collapse
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Show
Clear All
new posts
  • caner
    Hürmet
    Auslaender
    • 6

    Selbständiger Arbeitslosenversicherung

    Hallo an Alle, Ich möchte für den Form Betreibern zuerst herzlich bedanken. Die Arbeit die Sie da leisten ist unbezahlbar. Ich komme aus der Türkei bin seit 2001 an der TU Wien Student, und ich frage mich warum habe von diesen Form noch nicht gehört. Schade um die Zeit.
    Ich erzähle kurz meine Geschichte, vielleicht kann jemand nützlich sein.
    2005 Gründung eine Kommendit Erwerbsgesellschaft mit Feststellungsbescheid von AMS
    2005-2009 Geschäftsführer der KEG. (4-5 Mitarbeiter)
    Im Jahr 2005 habe ich versucht den Freies Gastgewerbeschein anzumelden, Die haben damals gesagt, es sei nicht möglich mit dem Studentenvisum ein Gewerbe zu ausüben.
    2006 Anmeldung einen Geschäftsführer und Automatisches Anmelden beim SVA
    01.01.2009 neues Produkt von SVA, Selbständiger Arbeitslosenversicherung
    01.07.2009 Verpachten des Geschäfts 01.07.2009 Anmelden Kleintransport Gewerbes. Plötzlich es ist ein Gewerbe auf meinen Name möglich.
    Die Wartefrist für Selbständigen Arbeitlosen Versicherung ist 12 Monate, also ich soll bis 01.01.2010 bezahlen. Ab 1.1.2010 möchte ich das Gewerbe abmelden.
    Meine Frage
    Werde ich wirklich Anspruch auf Arbeitslosenversicherung haben? Gibt es da irgendwelche andere Voraussetzungen? Kann AMS für mich Ausbildungen bezahlen bzw. Erleichterungen für Beschäftigungsverfahren? Kann diese Arbeitslosenversicherung irgendwelche vorteile mitbringen?
    Oder habe ich bis jetzt um sonst bezahlt?
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Der Beitritt zu einer Versicherung bringt in erster Linie Leistungsbezug bei Eintritt des Versicherungsfalls - das ist bei der Arbeitslosenversicherung nicht anders. Dass das AMS dann "leichter" vermittelt... nach der grundsätzlichen Systematik schon, aber die Einschränkungen für Studierende (nach Richtlinie oder nationaler Handhabung) werden Sie nicht wegbekommen.

    Grüsse,
    Peter

    Comment

    • caner
      Hürmet
      Auslaender
      • 6

      #3
      Zitat von caner Beitrag anzeigen
      Hallo an Alle, Ich möchte für den Form Betreibern zuerst herzlich bedanken. Die Arbeit die Sie da leisten ist unbezahlbar. Ich komme aus der Türkei bin seit 2001 an der TU Wien Student, und ich frage mich warum habe von diesen Form noch nicht gehört. Schade um die Zeit.
      Ich erzähle kurz meine Geschichte, vielleicht kann jemand nützlich sein.
      2005 Gründung eine Kommendit Erwerbsgesellschaft mit Feststellungsbescheid von AMS
      2005-2009 Geschäftsführer der KEG. (4-5 Mitarbeiter)
      Im Jahr 2005 habe ich versucht den Freies Gastgewerbeschein anzumelden, Die haben damals gesagt, es sei nicht möglich mit dem Studentenvisum ein Gewerbe zu ausüben.
      2006 Anmeldung einen Geschäftsführer und Automatisches Anmelden beim SVA
      01.01.2009 neues Produkt von SVA, Selbständiger Arbeitslosenversicherung
      01.07.2009 Verpachten des Geschäfts 01.07.2009 Anmelden Kleintransport Gewerbes. Plötzlich es ist ein Gewerbe auf meinen Name möglich.
      Die Wartefrist für Selbständigen Arbeitlosen Versicherung ist 12 Monate, also ich soll bis 01.01.2010 bezahlen. Ab 1.1.2010 möchte ich das Gewerbe abmelden.
      Meine Frage
      Werde ich wirklich Anspruch auf Arbeitslosenversicherung haben? Gibt es da irgendwelche andere Voraussetzungen? Kann AMS für mich Ausbildungen bezahlen bzw. Erleichterungen für Beschäftigungsverfahren? Kann diese Arbeitslosenversicherung irgendwelche vorteile mitbringen?
      Oder habe ich bis jetzt um sonst bezahlt?
      Herzlichen Danke.

      Comment

      • caner
        Hürmet
        Auslaender
        • 6

        #4
        Notstandsgeld

        Normaleweise bekommt man Arbeitslosengeld für 6 Monate, dann Notstandsgeld. Wird es in meinem Fall auch so sein ?
        Ich danke für die ausgezeichneten Antwort im Voraus.

        Lg. Caner

        Comment

        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #5
          Das AlVG spricht von 20 (bzw. in Sonderfällen 30) Wochen - ich komme nicht auf 6 Monate

          Grüsse,
          Peter

          Comment

          Working...
          X