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"Arbeitsvisum" -Lavoro Subordinato

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  • berberitza
    Junior Member
    Auslaender
    • 4

    "Arbeitsvisum" -Lavoro Subordinato

    Guten Tag , ich lese es gibt kein "Arbeitsvisum", aber: mein Bekannter aus Delhi hat ein Visto "Lavoro Subordinato", in Mailand ausgestellt. Er ist jetzt das erste Monat in Österreich ( 6 Monate insgesamt gilt das Visum ) und möchte sich gerne im Gastgewerbe selbsständig machen. Hat er die Möglichkeit in den kommenden verbleibenden 5 Monaten. einen Gastrobetrieb zu übernehmen oder zu gründen und so seinen Aufenthalt in österreich zu verlängern und zu sichern ? Er möchte gerne in Wien leben und arbeiten und ist bereit Geld in ein neues Gastrolokal zu investieren, Es gibt bereits einen verwandten Lokalbesitzer der das gerne machen würde. Wäre das eine Möglichkeit ? oder sollte er eher bald heiraten und Familie gründen ?
    Danke, Danke für Infos ... Berberitza
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Das ist eine nationale Reglung aus Italien und die Erwerbstätigkeit in Österreich ist illegal - wenn er erwischt wird, gibt es ein Aufenthaltsverbot (auch darf er sich nur drei Monate mit italienischem Visum in Österreich aufhalten)

    Er kann einen Antrag auf selbständige Schlüsselkraft vorbereiten, die ist aber sehr schwer zu bekommen (wenn er Spitzenkoch ist, wird das ev. eine unselbständige Schlüsselkraft, sofern er einen Arbeitgeber dafür findet)

    Bei Aufenthalt auf Grundlage eies Visums kann der Antrag nicht in ÖStererich eingebracht werden

    Grüsse,
    Peter

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    • berberitza
      Junior Member
      Auslaender
      • 4

      #3
      Danke, für die schnelle Antwort ! leider ist er nicht Spitzenkoch ....
      Sollte er seine Freundinn besser in Österreich oder in Mailand heiraten ?
      lg berberitza

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      • berberitza
        Junior Member
        Auslaender
        • 4

        #4
        Sorry , meine Antwort war wohl etwas mißverständlich ! , werde mich erkundigen wie er
        unselbsständig vom österreichischen Arbeitgeber angestellt werden kann.
        Danke für die Info !

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        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #5
          Sofern er beabsichtigt, eine bestehende Beziehung durch Eheschließung "amtlich zu dokumentieren", ist das relativ egal; wenn die Ehegattin europarechtlich erfasst ist, mag Italien ein Zusatzargument sein, wenn nicht, hilft der Ort der Eheschließung auch nicht viel.

          Zu Ehen, die der Dokumente willen geschlossen, aber nicht tatsächlich geführt werden, empfehle ich die Suche nach "Aufenthaltsehe" bzw. "Scheinehe"

          Für eine Anstellung in Östereich und den entsprechenden Niederlassungstitel wird die Erfüllung der Schlüsselkraftkriterien nötig sein

          Grüsse,
          Peter

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          • berberitza
            Junior Member
            Auslaender
            • 4

            #6
            Vielen Dank für die fundierte Information, es hat sich Einiges geklärt.
            Danke auch an das Forum - überhaupt...!

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            • sekretariat
              Junior Member
              Auslaender
              • 1

              #7
              Aufenthaltsgenehmigung

              Hallo an alle!

              Also ich habe im Februar mit meinem Freund in Österreich geheiratet.
              Ich selber bin österreichische Staatsbürgerin und mein Ehemann lebt in Italien
              er hat das italienische Vizum. nur leider kann er mit diesem Vizum in AT nicht
              arbeiten er darf sich nur 3 Monate in Österreich aufenthalten - ich habe bereits einen Antrag bei der Behörde gemacht für ein österreichisches Vizum nur bekommt er dieses nicht da wir noch keine 21 Jahre alt sind. weiß jemand
              von euch, ob diese gesetz heuer noch entfehlt - ich hab gehört dass es angeblich im juni entfehlt - stimmt das????
              oder weiß jemand wie er auch mit dem italienischen vizum ein arbeitsrecht in österreich bekommen kann??

              würde mich freuen wenn mir jemand vielleich weiterhelfen könnte!!

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #8
                Die Novelle betrifft das Mindestalter 21 nicht. Sie könnten allenfalls ein paar Monate (mehr als 3) zu ihrem Gatten nach Italien ziehen, dort erwerbstätig sein, oder eine Ausbildung absolvieren, jedenfalls die beruflichen Zelte in Österreich abbrechen, und dann auf europarechtlicher Basis gemeinsam wieder zurückkehren. dann gelten die 21 nicht

                Grüsse,
                Peter

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