Guten Tag,
ich hätte eine Frage zu Familieneinkommen und werde genaue Angaben machen müssen.
Mein Mann und ich sind seit 2008 verheiratet und leben seitdem gemeinsam in Oesterreich.
Anfangs hatte mein Mann keine Arbeitsbewilligung und aufgrund mangelnden Deutschkenntnissen hat er keine Arbeit gefunden. Jetzt ist er seit letztem Jahr Februar selbstständig. Im ersten Jahr hat er nicht genug verdient und sogar 2000 € Verlust gemacht. Ich verdiene seit Dezember 2010 etwa 2000 Euro Netto und wir haben gemeinsam ein Erspartes von etwa 4000 €. Wir waren noch nie ein Sozialfall.
Wir zahlen keine Miete, dafür aber den Kredit für unsere Wohnung. Das sind 515€ an Raten exkl. Betriebskosten. Haben noch ein Autokredit von 200 € monatlich und ein Verbraucherkredit mit 90€ monatlicher Rückzahlung.
Ich bin österreichische Staatsbürgerin.
Nun hat er auf eine Verlängerung seines Aufenthaltstitels Antrag gestellt und würde ein Aufenthaltstitel mit 2 Jahren Befristung bekommen.
Er lebt seit 2003 in österreich (Hat auf der TU Wien studiert bis 200. Danach haben wir geheiratet. D.h. wir werden im August 2011 3 Jahre verheiratet sein und leben im gemeinsamen Haushalt.
Letztes Jahr waren unsere Einkommensverhältnisse nicht prima. Aber es hat uns gereicht. Dieses Jahr hat er ein ausreichendes Einkommen durch seine selbstständige Arbeit etwa 500€. Das nimmt aber die Fremdenpolizei nicht als Einkommen, da er den Einkommenssteuerbescheid für 2010 bewertet. Dort ist er 2000 € im Verlust.
Aber wie gesagt, ich verdiene monatlich 2000 € Netto. Abzüglich den Krediten (515€ für Wohnung, 200€ für Auto, 100€ für Verbraucherkredit) haben wir ein Nettobetrag von: 1185 €.
Nun sagt uns aber die Fremdenpolizei, der Unterhalt würde für eine 5-Jährige oder für eine unbefristete Niederlassungsbewilligung zu wenig. Da sie die 2000 Euro Verlust im letzten Jahr von meinem jetzigen Gehalt abziehen würden. Dem kann ich aber mein Erspartes von 4000 € gegenüberstellen.
Jetzt weiss ich nicht was ich machen kann.
Es geht ums Prinzip und ich möchte mein Recht erkämpfen.
Laut meiner Information könnte mein Mann eine unbefristete Niederlassungsbewilligung erhalten, da er länger als 5 Jahre in Oesterreich lebt und wir seit 3 Jahren gemeinsam leben und verheiratet sind. Er hat auch nichts verschuldet bisher. D.h. er hat keine Strafen und nichts.
Und ich habe gelesen, dass 1189,56 € in einer Partnerschaft an Unterhalt Reichen. Und dann hat man noch ein Freibetrag für Wohnung mit 253 €. Wir sind laut obiger Berechnung darüber.
Bitte korrigiert bzw. klärt mich auf. Ich bin am verzweifeln. Vorallem, weil die Rechnung nicht aufgeht und viele eine unbefristete Niederlassungsbewilligung mit deutlich wenigem Einkommen bekommen.
Ist das Problem, dass es mein Einkommen ist und nicht seins?
Kann die Fremdenpolizei uns die unbefristete Aufenthaltsbewilligung verweigern?
Müssen wir die zweijährige einfach hinnehmen?
Was kann ich machen? Ich habe vor bei der Fremdenpolizei vorzusprechen und zu sagen, dass mein Mann ein Recht auf eine unbefristete Niederlassungsbewilligung hat. Was könnte dann passieren?
Kann ich die unbefristete Niederlassungsbewilligung irgendwie erkämpfen, ohne Anwalt natürlich..
ich hätte eine Frage zu Familieneinkommen und werde genaue Angaben machen müssen.
Mein Mann und ich sind seit 2008 verheiratet und leben seitdem gemeinsam in Oesterreich.
Anfangs hatte mein Mann keine Arbeitsbewilligung und aufgrund mangelnden Deutschkenntnissen hat er keine Arbeit gefunden. Jetzt ist er seit letztem Jahr Februar selbstständig. Im ersten Jahr hat er nicht genug verdient und sogar 2000 € Verlust gemacht. Ich verdiene seit Dezember 2010 etwa 2000 Euro Netto und wir haben gemeinsam ein Erspartes von etwa 4000 €. Wir waren noch nie ein Sozialfall.
Wir zahlen keine Miete, dafür aber den Kredit für unsere Wohnung. Das sind 515€ an Raten exkl. Betriebskosten. Haben noch ein Autokredit von 200 € monatlich und ein Verbraucherkredit mit 90€ monatlicher Rückzahlung.
Ich bin österreichische Staatsbürgerin.
Nun hat er auf eine Verlängerung seines Aufenthaltstitels Antrag gestellt und würde ein Aufenthaltstitel mit 2 Jahren Befristung bekommen.
Er lebt seit 2003 in österreich (Hat auf der TU Wien studiert bis 200. Danach haben wir geheiratet. D.h. wir werden im August 2011 3 Jahre verheiratet sein und leben im gemeinsamen Haushalt.
Letztes Jahr waren unsere Einkommensverhältnisse nicht prima. Aber es hat uns gereicht. Dieses Jahr hat er ein ausreichendes Einkommen durch seine selbstständige Arbeit etwa 500€. Das nimmt aber die Fremdenpolizei nicht als Einkommen, da er den Einkommenssteuerbescheid für 2010 bewertet. Dort ist er 2000 € im Verlust.
Aber wie gesagt, ich verdiene monatlich 2000 € Netto. Abzüglich den Krediten (515€ für Wohnung, 200€ für Auto, 100€ für Verbraucherkredit) haben wir ein Nettobetrag von: 1185 €.
Nun sagt uns aber die Fremdenpolizei, der Unterhalt würde für eine 5-Jährige oder für eine unbefristete Niederlassungsbewilligung zu wenig. Da sie die 2000 Euro Verlust im letzten Jahr von meinem jetzigen Gehalt abziehen würden. Dem kann ich aber mein Erspartes von 4000 € gegenüberstellen.
Jetzt weiss ich nicht was ich machen kann.
Es geht ums Prinzip und ich möchte mein Recht erkämpfen.
Laut meiner Information könnte mein Mann eine unbefristete Niederlassungsbewilligung erhalten, da er länger als 5 Jahre in Oesterreich lebt und wir seit 3 Jahren gemeinsam leben und verheiratet sind. Er hat auch nichts verschuldet bisher. D.h. er hat keine Strafen und nichts.
Und ich habe gelesen, dass 1189,56 € in einer Partnerschaft an Unterhalt Reichen. Und dann hat man noch ein Freibetrag für Wohnung mit 253 €. Wir sind laut obiger Berechnung darüber.
Bitte korrigiert bzw. klärt mich auf. Ich bin am verzweifeln. Vorallem, weil die Rechnung nicht aufgeht und viele eine unbefristete Niederlassungsbewilligung mit deutlich wenigem Einkommen bekommen.
Ist das Problem, dass es mein Einkommen ist und nicht seins?
Kann die Fremdenpolizei uns die unbefristete Aufenthaltsbewilligung verweigern?
Müssen wir die zweijährige einfach hinnehmen?
Was kann ich machen? Ich habe vor bei der Fremdenpolizei vorzusprechen und zu sagen, dass mein Mann ein Recht auf eine unbefristete Niederlassungsbewilligung hat. Was könnte dann passieren?
Kann ich die unbefristete Niederlassungsbewilligung irgendwie erkämpfen, ohne Anwalt natürlich..
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