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Einkommen & unbefristete Niederlassungsbewilligung

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  • sema
    Junior Member
    Auslaender
    • 3

    Einkommen & unbefristete Niederlassungsbewilligung

    Guten Tag,

    ich hätte eine Frage zu Familieneinkommen und werde genaue Angaben machen müssen.
    Mein Mann und ich sind seit 2008 verheiratet und leben seitdem gemeinsam in Oesterreich.
    Anfangs hatte mein Mann keine Arbeitsbewilligung und aufgrund mangelnden Deutschkenntnissen hat er keine Arbeit gefunden. Jetzt ist er seit letztem Jahr Februar selbstständig. Im ersten Jahr hat er nicht genug verdient und sogar 2000 € Verlust gemacht. Ich verdiene seit Dezember 2010 etwa 2000 Euro Netto und wir haben gemeinsam ein Erspartes von etwa 4000 €. Wir waren noch nie ein Sozialfall.
    Wir zahlen keine Miete, dafür aber den Kredit für unsere Wohnung. Das sind 515€ an Raten exkl. Betriebskosten. Haben noch ein Autokredit von 200 € monatlich und ein Verbraucherkredit mit 90€ monatlicher Rückzahlung.
    Ich bin österreichische Staatsbürgerin.

    Nun hat er auf eine Verlängerung seines Aufenthaltstitels Antrag gestellt und würde ein Aufenthaltstitel mit 2 Jahren Befristung bekommen.

    Er lebt seit 2003 in österreich (Hat auf der TU Wien studiert bis 200. Danach haben wir geheiratet. D.h. wir werden im August 2011 3 Jahre verheiratet sein und leben im gemeinsamen Haushalt.
    Letztes Jahr waren unsere Einkommensverhältnisse nicht prima. Aber es hat uns gereicht. Dieses Jahr hat er ein ausreichendes Einkommen durch seine selbstständige Arbeit etwa 500€. Das nimmt aber die Fremdenpolizei nicht als Einkommen, da er den Einkommenssteuerbescheid für 2010 bewertet. Dort ist er 2000 € im Verlust.

    Aber wie gesagt, ich verdiene monatlich 2000 € Netto. Abzüglich den Krediten (515€ für Wohnung, 200€ für Auto, 100€ für Verbraucherkredit) haben wir ein Nettobetrag von: 1185 €.

    Nun sagt uns aber die Fremdenpolizei, der Unterhalt würde für eine 5-Jährige oder für eine unbefristete Niederlassungsbewilligung zu wenig. Da sie die 2000 Euro Verlust im letzten Jahr von meinem jetzigen Gehalt abziehen würden. Dem kann ich aber mein Erspartes von 4000 € gegenüberstellen.

    Jetzt weiss ich nicht was ich machen kann.
    Es geht ums Prinzip und ich möchte mein Recht erkämpfen.
    Laut meiner Information könnte mein Mann eine unbefristete Niederlassungsbewilligung erhalten, da er länger als 5 Jahre in Oesterreich lebt und wir seit 3 Jahren gemeinsam leben und verheiratet sind. Er hat auch nichts verschuldet bisher. D.h. er hat keine Strafen und nichts.
    Und ich habe gelesen, dass 1189,56 € in einer Partnerschaft an Unterhalt Reichen. Und dann hat man noch ein Freibetrag für Wohnung mit 253 €. Wir sind laut obiger Berechnung darüber.

    Bitte korrigiert bzw. klärt mich auf. Ich bin am verzweifeln. Vorallem, weil die Rechnung nicht aufgeht und viele eine unbefristete Niederlassungsbewilligung mit deutlich wenigem Einkommen bekommen.

    Ist das Problem, dass es mein Einkommen ist und nicht seins?

    Kann die Fremdenpolizei uns die unbefristete Aufenthaltsbewilligung verweigern?

    Müssen wir die zweijährige einfach hinnehmen?

    Was kann ich machen? Ich habe vor bei der Fremdenpolizei vorzusprechen und zu sagen, dass mein Mann ein Recht auf eine unbefristete Niederlassungsbewilligung hat. Was könnte dann passieren?

    Kann ich die unbefristete Niederlassungsbewilligung irgendwie erkämpfen, ohne Anwalt natürlich..
    Last edited by sema; , . Grund: Titel falsch
  • casasalzburg
    Junior Member
    Auslaender
    • 13

    #2
    Bist du sicher, dass es sich lohnt jetzt darum zu kämpfen? Er kriegt nochmal eine Befristung, aber in 2 Jahren wird sein selbständiges Einkommen dann richtig angerechnet werden und dann müsste das mit der unbefristeten ja funktionieren? Blöd ist es allemal.

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    • helpingshands
      Moderator
      Auslaender
      • 15876

      #3
      Selbstverständlich zählen Sparguthaben, aber was machen Sie bei der Fremdenpolizei? Die ist gar nicht zuständig..
      Für den Daueraufenthalt wird ab 1.7. übrigens B1 als Deutschniveau verlangt, müsste sich mit der Unizulassung als ordentlicher Hörer nach Ergänzungsprüfung aber belegen löassen

      Grüsse
      Peter

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      • sema
        Junior Member
        Auslaender
        • 3

        #4
        Ich lebe in Vorarlberg und dort ist die Bezirkshauptmannschaft dafür zuständig.

        Ich denke schon, dass es sich lohnen würde, wenn ich im Recht bin. Man weiss ja nie was später passiert. Vielleicht werden wir beide ein pflegefall?.. kann ja alles passieren. Daher möchte ich jetzt schon alles sicher geregelt haben.

        Braucht er ein eigenes Einkommen?

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        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #5
          Bei Ehepaaren zählt das Familieneinkommen.
          Wenn die BH "Vorarlberger Landrecht" anwendet, bitte einen sachkundigen Anwalt kontaktieren - Infos gern per Mail

          Grüsse
          Peter

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          • sema
            Junior Member
            Auslaender
            • 3

            #6
            Danke sehr für die Antworten.
            Ich war heute beim zuständigen Amt.

            Diese werden die ganze Sachlage nocheinmal überprüfen.
            Sie wollten mich davon aber abbringen. Leider wollen Sie jetzt eben noch, dass mein Mann ein Deutschkurs Niveau B absolviert. Dies sei "seit heute" Gesetz

            Der Beamte sagte, dass der Deutschkurs für die Uni nicht gültig sei.
            Die Kursleitung an der UNI Wien wird mir aber bestätigen, dass der Deutschkurs, den mein Mann vor 6 Jahren gemacht hat, gleichgültig ist mit dem B1 Niveau.

            Wegen dem weiteren werden wir schauen müssen.

            Ein Manko ist noch, dass der Beamte meinte, dass mein Mann 5 Jahre Niederlassungsbewilligung für Oesterreich besitzen muss, bevor er ein Daueraufenthalt Familienangehöriger erhält.
            Und er erst seit 2009 eine "Niederlassungsbewilligung" hat.
            2003 - 2009 hatte er als Student eine "Aufenthaltsbewilligung Studierender".
            Aufenthaltsbewilligung würde laut dem Beamten nicht als volle Zeit gerechnet werden, sondern als halbe Zeit.
            Niederlassungsbewilligung würde als volle Zeit gerechnet.
            Damit würde er erst 4.5 Jahre zusammenbringen. Obwohl er seit 8 Jahren Rechtsmässig in Oesterreich sich ununterbrochen aufhält.

            Stimmt das? Ich muss die Aussagen von den Beamten leider immer wieder überprüfen, da es nicht immer durchdacht (bzw. korrekt) zu sein scheint.

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            • helpingshands
              Moderator
              Auslaender
              • 15876

              #7
              Die 50%-Anrechnung der Studienzeiten ist richtig, aber dann dauert es auch nur mehr ein halbes Jahr..

              Die Ergänzungsprüfung aus Deutsch steht im Niveau zwischen B2 und C1, ist also weit über B1. Aber der gesetzgeber hat das aufzuzählen vergessen... werden wir im Notfall durchkämpfen, mit gehen diese Dummheiten des BMI so was von auf den geist.

              Grüsse
              Peter

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