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Russin: Alternative zur RWR Karte?

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  • Helpless
    Junior Member
    Auslaender
    • 15

    #16
    Da ich das Forum nicht durch ein neues Thema noch unübersichtlicher machen möchte und es immernoch um meine Russin geht, hänge ich hier noch eine Frage an, wenn es eure Geduld erlaubt.

    Ich konnte nun einen Ausbildungsplatz für meine Freundin organisieren, der Arbeitgeber kennt die Umstände, aber da ich mir nicht sicher bin ob er Erfahrung mit Drittstaatsangehörigen hat - kann man einen Aufenthaltstitel mit zum Zweck der Berufsausbildung erhalten?
    Falls ja, ist es vorgesehen, dass der Ausländer nach Ende der Ausbildung Österreich wieder verlässt oder ist eine Beschäftigung im Inland erwünscht/gern gesehen (wenn z.B. der ausbildende Betrieb das wünscht) - immerhin wurde in die Ausbildung investiert?

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    • helpingshands
      Moderator
      Auslaender
      • 15876

      #17
      Nein - Ausbildung ist iSd Gesetzes eine schulische Ausbildung; für eine innerbetriebliche Ausbildung wäre eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich, die es nicht geben wird, die Entsendung zu Ausbildungs/Weiterbildungszwecken innerhalb eines internationalen konzerns einmal ausgeklammert.

      Grüsse
      Peter

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      • Helpless
        Junior Member
        Auslaender
        • 15

        #18
        Verstehe, da es sich um eine übliche, duale Ausbildung (Bürokauffrau) inklusive Besuch einer Berufsschule handelt, sollte dies also kein Problem sein.

        Nur, dass sie nach Abschluss der Ausbildung wohl wieder "rausgeworfen" wird, falls sie keine Anstellung im Rahmen der RWR-Karte findet.

        Vielen Dank.

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        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #19
          Nein, falsch verstanden, klassische Lehre ist ein Problem. Es wäre eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich, die es nicht geben wird.

          Grüsse
          peter

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          • Helpless
            Junior Member
            Auslaender
            • 15

            #20
            Oh mein Gott, ist das alles frustrierend!

            Beschäftigungsbewilligungen gibt es nur für Schlüsselkräfte/Hochqualifizierte, so wie ich die Infos hier verstanden habe.
            Schlüsselkraft wäre sie eigentlich, aber da ihr Lehrabschluss in Ö. nicht anerkannt wird und sie als Lehrling Bürokauffrau auch nicht "spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten" geltend machen (wie in diesem PDF als Möglichkeit angegeben: [URL="http://www.bmask.gv.at/cms/site/attachments/5/4/5/CH0025/CMS1306165270278/2011-05-20_de_info_-_rwr-karte.pdf"]http://www.bmask.gv.at/cms/site/attachments/5/4/5/CH0025/CMS1306165270278/2011-05-20_de_info_-_rwr-karte.pdf[/URL]) kann, wird die MA35 da wohl auch nicht mitspielen.

            Also entweder zieht der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Lehrstelle noch ein Kaninchen aus dem Hut (da es ein Unternehmen mit Firmenhauptsitz in den USA ist) oder aber es gibt absolut Null Möglichkeit sie nach Österreich zu holen...
            Naja, vielleicht wird sie in einer öst. Firma als Schlüsselkraft genommen, Vorstellungsgespräche hatte sie schon, aber den Ausbildungsplatz hätte sie problemlos bekommen können.

            Danke für eure Geduld, meine Nerven sind auch schon langsam runter...

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            • helpingshands
              Moderator
              Auslaender
              • 15876

              #21
              Sonstige Schlüsselkraft, altersabhängig EUR 2100 oder 2520 - oder doch vorher die deutsche Staatsbürgerschaft..

              Grüsse
              Peter

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              • Helpless
                Junior Member
                Auslaender
                • 15

                #22
                Nach kurzem Gespräch mit der MA35:
                Bei einer regulären, dualen Ausbildung mit Besuch einer öffentlichen Berufsschule ist eine "Aufenthaltsbewilligung – Schüler" (angeblich) möglich.

                Um meine Nerven zu schonen lasse ich das Thema nun ruhen, bis es konkreter wird und die Anträge zu stellen sind.
                Gerne gebe ich hier anschliessend Bescheid, wie alles ausgegangen ist, ist das mindestes was ich für eure Hilfe zurückgeben kann.

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                • Küchenjurist
                  Moderator
                  Auslaender
                  • 3579

                  #23
                  Zitat von Helpless Beitrag anzeigen
                  Nach kurzem Gespräch mit der MA35:
                  Bei einer regulären, dualen Ausbildung mit Besuch einer öffentlichen Berufsschule ist eine "Aufenthaltsbewilligung – Schüler" (angeblich) möglich.
                  Theoretisch eh, praktisch scheitert's aber im Regelfall an der BB.

                  Comment

                  • Helpless
                    Junior Member
                    Auslaender
                    • 15

                    #24
                    Selbst wenn eine Firma sagt: "Den/Die wollen wir!" ?
                    Gibt es doch nicht, dass die Behörde den Firmen sagt, wen sie beschäftigen dürfen und wen nicht - besonders wenn es sowieso zeitlich beschränkt ist.
                    Ist wohl eine Sache von "Der nimmt einen Platz weg, den ein Österreicher besetzen könnte.".

                    Verzeihung, ich denke zu menschenfreundlich und unbürokratisch - die gängige Praxis ist wohl eher die Herrschaft des Amtsschimmels.

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                    • Küchenjurist
                      Moderator
                      Auslaender
                      • 3579

                      #25
                      Wenn die Quote voll ist, kann die Firma Kopfstand machen oder was auch immer.
                      Wenn es noch Quotenplätze geben sollte (was in den Bundesländern manchmal vorkommen kann), sind als arbeitssuchend vorgemerkte Österreicher, EWR-Bürger bzw. Anspruchsberechtigte nach dem AlVG vorzuziehen; der Dienstgeber muß sich im Antrag mit einer solchen "Ersatzkraftvermittlung" einverstanden erklären, andernfalls ist der Antrag schon deswegen abzuweisen.

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                      • Helpless
                        Junior Member
                        Auslaender
                        • 15

                        #26
                        Meine Freundin konnte einen Arbeitsplatz entsprechend der RWR-Karte Richtlinien finden, der Antrag läuft bereits - jetzt teilt ihr die deutsche Behörde mit, dass sie ausnahmsweise Deutschland für maximal ein Jahr verlassen darf, da ansonsten ihr deutscher Aufenthaltstitel verfällt.
                        Ich könnte, auf gut deutsch gesagt, kotzen.

                        Aber:
                        Sie kann nach 10 Monaten berufstätigkeit in Ö mit der RWR Karte den Antrag auf eine RWR Karte Plus stellen. Meine Frage ist nun:
                        Wie lange hat die RWR Karte Plus Gültigkeit? Kann sie für 6 Monate nach Deutschland zurück und danach direkt wieder hier in Ö arbeiten?

                        Ich konnte zu den Details leider nichts finden.

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                        • helpingshands
                          Moderator
                          Auslaender
                          • 15876

                          #27
                          Dagegen hilft der Daueraufenthalt-EG: der "ruht" zwar, aber dafür 6 Jahre

                          Die ersten beiden Titel gelten für je ein Jahr, bei einer Abwesenheit von mehr als 6 Monaten kann es zur bescheidmäßigen Feststellung der Aufgabe der Niederlassung kommen und der Titel ist weg, außerdem wird der Fristenlauf für den Erwerb des Daueraufenthaltsrechts in Österreich unterbrochen.

                          Grüsse
                          Peter

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                          • Helpless
                            Junior Member
                            Auslaender
                            • 15

                            #28
                            Daueraufenthalt-EG ist der Königsweg, da hast du vollkommen recht, leider hat sie dafür noch nicht genug Rentenbeiträge gezahlt und daher wird ihr dieser in Deutschland verwehrt.
                            Das sie bereits seit 12 Jahren in Deutschland lebt, interessiert die Ämter dabei nicht. Österreich ist da wesentlich kulanter, Daumen hoch dafür.

                            Vielen Dank für die Info, das hilft mir schonmal weiter...
                            ...so langsam neige ich dazu, dem ersten Rat der Damen des Ausländeramts in Deutschland zu folgen: Einfach heiraten, auch wenn es reichlich unromantisch ist dazu durch die Umstände gezwungen zu werden. Absurd.

                            Dieses Forum und eurer kundiger Rat ist auf jeden Fall Gold wert, danke vielmals!

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