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Frreizügigkeitsberechtigt versus normaler Inländer

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    Auslaender
    • 8

    Frreizügigkeitsberechtigt versus normaler Inländer

    Hi,

    Ich bin österreichischer Staatsbürger und lebe seit 5 Jahren in Deutschland..
    Meine Freundin ist Bosnierin,wir würden demnächst heiraten und dann nach Wien ziehen..
    Da die Rechtslage diesbezüglich etwas kompex ist,möchte ich folgende Fragen an Euch richten:

    -Da ich immer noch Auslandsösterreicher bin,wäre ich im Falle der Heirat freizügigkeitsberechtigt?
    -Falls dies der Fall ist,ist es für meine Frau notwendig:
    1.Deutsch zu können?
    2.Die IV zu unterzeichnen?

    Muß ich (da aus dem Ausland frisch zurückgekehrt) einen fixen Job haben,da man theoretisch einige Monate auf Jobsuche verbracht haben wird?
    Und last but not least:

    In welchen Land sollte die Hochzeit am besten stattfinden,D,A oder Bosnien ?

    Soferne ich die Gesetzeslage richtig verstanden habe,wäre es ratsamer,sie vor der offiziellen Rückkeht nach Ö zu heiraten,weil der Fall dann nach dem Unionsrecht behandelt wird?

    Danke ,
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Im Unionsrecht sind Deutsch vor Zuzug und Integrationsvereinbarung nicht existent; der Ort der Eheschließung ist - da sich das ja alles sehr zeitnahe abspielt - relativ egal. Zeitlich ist der hochzeitstermin vor Rückkehr sicher empfehlenswert.

    Bei der Rückübersiedlung darf die Niederlassungsbehörde dann, wenn Sie noch nicht erwerbstätig sind, nach Unterhalt und Krankenversicherung fregen. Da Sie, genauer: ihre Gattin, drei (in der etwas verqueren Rechtslage in Österreich mit ein wenig Herzklopfen eigentlich vier) Monate Zeit haben, den Antrag zu stellen, würde ich auf beschäftigungsaufnahme davor hoffen.. Sie sparen sich viel bürokratische Hindernisläufe

    Grüsse
    Peter

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