Hallo!
Ich habe eine Frau aus dem Nicht-EU-Raum (aus Asien) kennen gelernt, die schon über 3 Jahre hier mit einem Schülervisum lebt und geringfügig arbeitet.
Wir überlegen uns zu heiraten.
Da sie mit mir eine Familie gründen möchte und in Österreich bleiben will, haben wir drei Fragen:
Ich habe eine Frau aus dem Nicht-EU-Raum (aus Asien) kennen gelernt, die schon über 3 Jahre hier mit einem Schülervisum lebt und geringfügig arbeitet.
Wir überlegen uns zu heiraten.
Da sie mit mir eine Familie gründen möchte und in Österreich bleiben will, haben wir drei Fragen:
- Benötigt sie ab Eheschließung noch ein Visum, oder kann sie dann Vollzeit arbeiten gehen? Ich habe gelesen, dass sie für den rechtmäßigen Aufenthalt ab Heirat eine Aufenthaltserlaubnis braucht, die sie aber nur erhält, wenn das Ehepaar über 1.200 Euro monatlich verdient. Mit einem Schülervisum geht das nicht. Wie kann sie nach der Heirat bei mir bleiben und arbeiten gehen?
- Da ich kein eigenes Einkommen habe (beziehe Mindestsicherung) frage ich mich, ob es genügt, wenn sie im Durchschnitt in den letzten 3 Jahren ein Einkommen 1222 € netto + Miete erhält, damit sie nach 5 Jahren Ehe die Staatsbürgerschaft beantragen kann? Oder funktioniert das ganz anders?
- Ist als Voraussetzung für den Erhalt der Staatsbürgerschaft zwingend ein gemeinsamer Hauptwohnsitz zu haben? Aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit ist sie derzeit bei einer Familie gemeldet.
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