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EU-Freizügigkeit - Ablauf nach Hochzeit etc.

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  • taraka
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    Auslaender
    • 51

    EU-Freizügigkeit - Ablauf nach Hochzeit etc.

    Habe wie immer brav die Suchfunktion genutzt und auf die meisten meiner Fragen auch so schon die entsprechende Antwort gefunden. Ein paar Fragen bleiben aber immer noch.

    Ein guter Freund meines Mannes (Nordafrika, illegal) hat an einem österreichischen Standesamt eine EU-Bürgerin (nicht Österreicherin) geheiratet, zum Glück ohne "Besuch" der Polizei. Es kommt bei der Beantragung seines Visums nun ja zur Anwendung der EU-Freizügigkeit.

    1) Wie genau sind da die nächsten Schritte? Spaziert er einfach mit allen seinen Dokumenten zur MA35, stellt den Antrag, fährt wieder nach Hause und wartet auf die Erteilung des Visums? Es besteht in diesem Fall ja die Möglichkeit des Antrags im Inland. Aber trotz Eheschließung ist er ja immer noch illegal, gibt es da keine Probleme?

    2) Er ist derzeit an der Adresse seiner Frau gemeldet (war ja fürs Standesamt notwendig), kann/soll er dort auch angemeldet bleiben bis er sein Visum bekommt? Einerseits würde er ja die Meldepflicht verletzen, wenn er sich wieder abmeldet aber dennoch den Antrag in Österreich stellt. Andererseits macht sich seine Frau berechtigterweise Sorgen, dass eines Tages doch die Polizei klingelt und ihn mitnimmt.

    3) Was passiert, wenn er in eine Ausweiskontrolle der Polizei gerät? Kann er in Schubhaft kommen, obwohl er eine Heiratsurkunde hat und belegen kann, dass er bereits einen Antrag auf AT gestellt hat?

    Danke im Voraus wie immer!
    Last edited by taraka; , .
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Mit der Eheschließung ist der Status des begünstigten Drittstaatsbürgers erreicht, welcher aufenthaltsberechtigt ist und gar nicht mehr ausreisen muss. Also: Auf die MA spazieren, Aufenthaltskarte beantragen, gut ist's.

    Für Polizeikontrollen die Heiratsurkunde mitführen, ausschließen kann man nie was, aber die Schubhaftbeschwerde führen wir gern

    Grüsse
    Peter

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