Hallo alle miteinander!
Ich habe eine Frage bezüglich dieser Integrationsvereinbarung. Meine Mutter ist Drittstaatsangehörige lebt und Arbeitet seit ca. 15 Jahre in Österreich (RWR karte plus) und soll bald in Pension gehen. Jetzt soll sie im July 2020 die RWR karte plus verlängern lassen.Was uns Interessieren würde betrift diese Integrationsvereinbarung aus dem Jahre 2017. Auf der Homepage migration.gv.at ist die Regelung zwar Beschrieben aber so ganz verstanden haben wir es nicht und in diesen Zeiten der Pandemie sind die Wege gesperrt wen es darum geht ein paar Fragen beantwortet zu kriegen. Die Frage wäre also: Ist eine Person die relativ lange Zeit die RWR karte besitzt verpflichtet diese Integrationsvereinarung zu absolvieren und gibt es vielleicht ausnahmen? Vielen Dank!
Ich habe eine Frage bezüglich dieser Integrationsvereinbarung. Meine Mutter ist Drittstaatsangehörige lebt und Arbeitet seit ca. 15 Jahre in Österreich (RWR karte plus) und soll bald in Pension gehen. Jetzt soll sie im July 2020 die RWR karte plus verlängern lassen.Was uns Interessieren würde betrift diese Integrationsvereinbarung aus dem Jahre 2017. Auf der Homepage migration.gv.at ist die Regelung zwar Beschrieben aber so ganz verstanden haben wir es nicht und in diesen Zeiten der Pandemie sind die Wege gesperrt wen es darum geht ein paar Fragen beantwortet zu kriegen. Die Frage wäre also: Ist eine Person die relativ lange Zeit die RWR karte besitzt verpflichtet diese Integrationsvereinarung zu absolvieren und gibt es vielleicht ausnahmen? Vielen Dank!
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