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Verwaltungsgericht - Vorvertrag

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  • kronic64
    Junior Member
    Auslaender
    • 6

    Verwaltungsgericht - Vorvertrag

    Guten Morgen,

    Wir haben Ersantrag auf eine RWR-Karte-Plus gestellt.
    Da unsere Unterhaltsberechnung, wegen Kredite und höhe Miete nich genug ist (<1400e + 140e für mindjährigen Sohn) müssten wir einen Nachweiss dass meine Eltern mir ein Geschänk von mehrern thausend Euro überwiesen haben vorlegen.
    Der MA35 wollte das aber nicht berückisichtigen.

    Dannach haben wir Beschwerde an Verwaltungsgericht angebracht, wo wir erwähnt haben dass wir:
    1) Überweisung von Eltern (die in Ö wohnen) bekommen haben - steht schon mehrere Monate aufs Konto, mit dem schriftlichem Nachweiss dass es um Geschänk geht.
    2) Das mein mehrjähriger Sohn Miete zahlt (Wohnrechtsvereinbarung)
    3) Und die wichtigste: Ein Vorvertrag von meiner Firma dass meine Frau Vollzeit beschäftigt wird nach dem Erhalt eines Aufenthaltstitels und bezahlt nach Kolektivvertrag (1300e/Monat).

    Das erste 2 Sachen haben wir schon MA35 vorgelegt. Das 3. ist später "gekommen".

    Nach fast 3 Monate wartezeiten haben wir endlich 14.05. eine Richterin "bekommen" und wir werden den Vorvertrag am Montag nachreichen (obwohl niemand uns bis jezt dafür gefragt hat.

    Also meine Fragen:

    1) Wie lange wird das dauern bis wir die Antwort bekommen? Erfahrungsgemäß, durchschnittlich...

    2) Wie beurteilt das Verwaltungsgericht die Vorverträge? Im Vorvertrag steht auch das Kontakt von Personalabteilung für alle fragen.

    3) Wie funktioniert das ganze Prozes überhaupt? Gibt es echte mündliche Verhandlung usw. oder ist das ein reiner Antrag wo wir auf eine Entscheidung warten?

    Danke im Voraus
    Last edited by kronic64; , .
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Das VG hat 6 Monate ab Einlangen des Aktes Zeit

    Mitunter wollen die richter wissen, "wie ernst" der Vertrag gemeint ist und lädt dann einen Firmenvertreter. Wenn sich dann unterschiedlihce darstellungen ergeben, wie der kontakt hergestellt wurde, Uneinigkeit ob der Arbeitszeiten, Urlause, usw. bestehen, kann es schon zur Nichtanerkennung eines Vorvertrags kommen

    Wenn eine mündliche Verhandlung beantragt wurde, wird es sie in 99% der Fälle geben; sonst auch, wenn die Verhandlung zur Erforschung des Sachverhalts notwendig ist, und die Regelung ist hier sehr eindeutig "pro Verhandlung". Die Verhandlung entfällt, wenn es nur um die Bewertung einer reinen rechtsfarge geht

    Grüsse
    Peter

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    • kronic64
      Junior Member
      Auslaender
      • 6

      #3
      Oh weh, immer diese 6 Monate... hoffentlich werden sie nicht alle ausschöpfen...

      Ich hoffe den Vertrag anerkannt wird. Gibt es keine Grund nicht zu sein.
      Ich hoffe nur dass der Firmenvertreter wegen uns diese Zeitaufwand nehmen würde. Geht auch telefonisch so was?

      Kann die Richterin auch die Geldüberweisung von Eltern berücksichtigen? Würden die Eltern zum Verhandlung eingeladen?
      Haben sie Erfahrung mit solchen Fällen? Ist Gericht streng? Hängt das von Richterin ab?
      Last edited by kronic64; , .

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Ob das gericht eine Ladung schickt, ob die telefonieren.. liegt am Richter, wir spekulieren da nicht.

        und: Was Sie im Verfahren vorgelegt haben, sollte weiterhin gültig sein, wenn die Herkunft der Schenkungen plausibel ist, reicht das möglicherweise - aber dauernd das Pferd wechseln sollten Sie nicht, da wären Sie auch misstrauisch

        Grüsse
        Peter

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