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Säumnisbeschwerde - genauer Ablauf und kosten?

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  • Jalapeno
    Junior Member
    Auslaender
    • 5

    Säumnisbeschwerde - genauer Ablauf und kosten?

    Hallo!

    Da ich mich lange Zeit nicht wirklich durchringen konnte, eine Säumnisbeschwerde einzureichen, ist es jetzt wirklich an der Zeit.

    Aber ich weiss nicht, wie ich am Besten und effizientesten vorgehen sollte :

    1. einen Anwalt nehmen (wie belaufen sich da ungefähr die Kosten für die ganze Prozedur?)
    2. oder selbst angehen? Akteneinsicht nehmen - und gesamten Akt kopieren (es ist ein wirklich dicker Ordner) und den mit der Säumnisbeschwerde ans VW-Gericht schicken?
    3. dem Sachbearbeiter ankündigen, dass man das jetzt macht?

    Im September 2019, beim letzten Nachfragen, hieß es, sie werden sich den Akt ja bald anschauen, da meine die Gültigkeit meiner eingereichten Dokumente (Strafregisterauszug) in ein paar Wochen ausläuft.
    Deswegen will ich nicht mehr hingehen, damit ich nichts mehr einreichen muss.
    Und generell - es wird ja aufgrund des Status der Dokumente zum Zeitpunkt der Einreichung verliehen, oder? Ich muss ja nicht ständig neu ausgegeben Dokumente nachreichen?

    Sorry für so viel Text und vielen Dank im Voraus!

    LGt


  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    "Neue Dokumente" können die aus folgenden Gründen nicht verlangen:
    - Die Einkommensrechnung wird mit Antragstellung eingefroren
    - Strafregister sollen sie selbst abfragen, aber die ewigen zwischenbehördlihcen "Sicherheitsabfragen" beinhalten das eigentlich ohnedies..

    Die Akteneinsicht ist deshalb wichtig, damit die MA nicht nachher sagen kann "Dokument x hat gefehlt, die Partei hat selbst die Verzögerung ausgelöst". Ans Gericht schicken müssen Sie keine dutzenden Seiten, Sie forografieren die Listen der Dokumente und allfälligen Aktenvermerke zu eben diesem Nachweis. Geschrieben ist die Säumnisbeschwerde schnell, das sind mit Sachverhalt zwei Seiten - Anwalt nimmt ein paar hundert Euro und kann später einiges via Amtshaftung zurückholen, wir schreiben kostenfrei (und es gibt keine Amtshaftung)

    Was wir aber immer im Vorfeld tun, damit wir Sie nicht in die Tinte reiten: Die "harte" 36-Monats-Unterhaltsrechnung auf Euro und cent mit Ihnen nachvollziehen, sonst ist die Befassung des LVwG womöglich ein Schuss ins Knie. Und über die nicht in harte Zahlen gegossene aktuelle Lebensführung (unterhaltsbezogen natürlich) reden wir besser auch, da gibt es eine zwar weichere, aber durchaus existente Betrachtungsweise, dass Sie nicht mittlerweile der Sozialhilfe anheim gefallen sein sollten.

    Grüsse
    Peter

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    • usentag
      Member
      Auslaender
      • 30

      #3
      Vwg Wien ist sehr schnell was säumnis in Staatsbürgerschaftsverfahren betrifft.

      Beschwerde kostet 30euro und braucht man kein Anwalt. Einfach erklären, dass Behörde säumig ist und Sie kein Verschulden trifft, da Sie nachzureichende Unterlagen rechtzeitig nachgereicht haben.
      ​​​​​​
      Mein Freund hat säumnis eingereicht, da ma35 seit mehr als 1,5jahren kein Bescheid erteilte. Zuerst wartete Akt ca. 1-2monat bei Behörde, bevor es an Vgw weitergeleitet wurde (sie haben Zeit zum abwarten genutzt). Sobald Akt an Vwg übermittelt wurde, bekam er in 1monat Ladung und hat er Zusicherung bekommen.

      In meinem Fall: ich habe vor 6wochen säumnisbeschwerde eingereicht da ma35 seit 15monaten kein Bescheid erteilt hat. Habe in kurze Zeit unterlagenanforderung und ladung von Gericht bekommen.. Mal sehen was passiert) habe nur Angst wegen einkommensrechnung, obwohl laut ma35 Einkommen ausreichend war
      Last edited by usentag; , .

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      • usentag
        Member
        Auslaender
        • 30

        #4
        Lieber Peter, hätte einige Fragen. Ich habe Antrag auf Staatsbürgerschaft am 28.februar.2019 gestellt. Fragen:
        1) Bei der einkommensrechnung wurde Februar 2019 nicht berücksichtigt weil damals Lohnzettel noch nicht fertig war. Ma35 hat gesagt laufende Monat wird sowieso nicht berücksichtigt, stimmt es?
        2) Einkommen wird erst ab Februar 2013 oder März 2013 berücksichtigt wenn Antragsstellung am 28 Februar 2019? Es ist so, dass mein Einkommen im Februar 2013 und Februar 2019 etwas besser war
        3) im Jahr 2013 habe ich erst ab September Mietvertrag, davor habe ich woanders gelebt, mündlich war Vertrag. Soll ich eine eidesstattliche Erklärung schreiben , dass ich Vermieter nicht mehr finden kann um eine Bestätigung zu holen und eidesstattlich erklären wie viel mein Miete damals war?

        Vielen Dank im voraus!
        Last edited by usentag; , .

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        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #5
          Aha, also doch nicht so einfach. Bei einem Antrag am 28.2. ist der Februar schlicht nicht abgeschlossen, Jänner ist das letzte einbezogene Monat, und 72 Monate beginnen im Februar vor 6 Jahren. Zur Miete wird es ja noch Überweisungsbelege geben? Ist am einfachsten - alles andere fällt in die freie Beweiswürdigung

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          • usentag
            Member
            Auslaender
            • 30

            #6
            Danke schön, ich hab es immer bar bezahlt.. eine eidesstattliche Erklärung habe jetzt geschrieben, hoffe es passt. Und noch eine Frage, habe momentan nur Aufenthaltsrecht aufgrund Asso.Abkommen Türkei, also seit 12/2018 kein Aufenthaltstitel,.wäre das ein Hindernis? Daueraufenthalt habe ich beantragt, abgelehnt, ist ebenfalls bei Vwg Wien anhängig

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            • helpingshands
              Moderator
              Auslaender
              • 15876

              #7
              Kommt auf die Art der Anwartschaft an: bei den 6 Jahren mit B2 eigentlich harmlos..

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              • Jalapeno
                Junior Member
                Auslaender
                • 5

                #8
                Lieber Peter, danke schön.

                also werde ichjetzt einen Termin zu Akteneinsicht vereinbaren, den Akt kopieren und dann melde ich mich beieuch melden zum Verfassen der Beschwerde.

                danke und liebe Grüße!

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                • helpingshands
                  Moderator
                  Auslaender
                  • 15876

                  #9
                  Bei mündlicher Verkündung gibt es nicht mehr als die Kurzausfertigung, die ist auch nicht wirklich länger; wenn die Behörde in Amtsrevision geht, fordern die die schrifltliche Ausfertigung an, die dauert aber etliche Wochen länger. Die MA ist definitiv unzuständig. Der Knoten liegt beim türkischen Konsulat..

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