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Nichtigerklärung der Ehe und Aufenthaltstitel

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  • serserimayin
    Junior Member
    Auslaender
    • 8

    Nichtigerklärung der Ehe und Aufenthaltstitel

    ich bin türkischer Sb und bin 2015 nach Österreich eingereist aus Deutschland . Meine Aufenthaltsrech in Deutschland wurde nicht mehr verlängert daa meine Ehe mit erste Frau 24 Monate nicht vollendet hat. Ich bin vor Deutsches Familien Gericht Rechtskraftig geschieden und in Österreich mit zweite Frau kennengelernt und 2016 habe mit diese Frau eine ehe Abgeschlossen.

    In dieser Zeit war das Deutsches Scheidung in der Türkei nicht anerkannt somit konnte keine Ehefähigkeitszeugnis vom Konsulat bekommen. Das anhängige Anerkennung Verfahren in der Türkei durch erste Frau verzögert. Sie war die Partei von Zustellstucke hat sie immer verweigert aber dieses verfahren nach ca.9 Monate erledigt und als meine Scheidungsdatum wurde die Scheidungsdstum vom Deutsches Fam.Gericht auf Turkischerregister eingetragen also ich ercheine bei der Personenstandsregister geschieden seit 05 Oktober 2015 und neue Ehe wurde im Janner 2016 abgeschlossen das fehlende Ehefähigkeitszeugnis wurde durch meine Frau verfälscht und Ehe wurde abgeschlossen nach 2 Monate wurde Standesamt mich Angezeigt wegen gefälschte Ehefähigkeitszeugnis dann Sie hat erklärt dass Sie sich um die Dokumente gekümmert hat,somit selbe dieses Dokument ausgefertigt hat nicht ich.

    Sie hat eine Verurteilung mit Staatsanwaltschaft 1000 Euro mit Diversion bestraft nach Stgb 223 (2) Urkundenfälschung.

    Sie wollte sich im April mich scheiden und haben wir Einvernehmliche Scheidung der Ehe beantragt dann wollte sie zurück zu mir trotz der Eheliche kleinkind habe Sie abgelehnt und Sie will jetzt mich abschieben lassen und Vordem erste Ladung hat Sie das Antrag zurück gezogen und Nichtigkeit der Ehe angeklagt da bei der Eheschließung Datum ich nach Türkischer Recht nicht geschieden somit mit erste Frau verheiratet auf der Personenstandsregister erscheine. Diese Situation aber rechtlich und faktisch falsch.

    Ist aber aktuel nicht mehr so hat der Anerkennungsurteil eine Deklarative Wirkung und wird die Scheidungsdatum vom ausländische Gericht eingetragen.

    Statt Normale Scheidung Nach Ehegesetz 24 wird Bigamie Doppel Ehe angeklagt somit bezielt die Frau Ehe nichtig Erklären und micht nach § 192 StGB Mehrfache Ehe oder eingetragene Partnerschaft (Das ist nur meine Meinung ) beurteilen lassen.

    Sie hat noch beider Polizei erklärt dass Sie eine Begünstigung machte und ich dieses Dokument gefälscht habe Polizei hat mich als Zeuge einvernommen und habe erklärt über dieses sache nichts wusste und mich erstmal rechtlich berate. Mein Anwalt hat erklärt dass diese Tat schon nach 57 verjährt wurde und nicht mehr verfolgt werden kann aber Polizei ruft mich ständig an macht mir druck wegen Niederschrift als Beschuldigte.

    Ich habe Polizei erklärt Tat verjährt außerdem Frau hat das gemacht und bestraft in 2016 dann hat er gesagt trotzdem dass ich ruhig kommen und Aussagen kann. Ich habe aber das verweigert.
    Darf die Staatsanwaltschaft mich wegen dieses Tat verfolgen und bestraffen??


    Oder wenn Ehe nichtig erklärt kann es sein dass ich wegen Bigamie bestraft werden obwohl eine Rechtskraftige Deutsches Urteil gibt.

    Ich habe mehr als 3 Jahre bei einer firma gearbeitet und seit juni bin arbeitslos und beziehe 1300 Euro Arbeitslosengeld und zahle 250 Euro davon Unterhalt für das Kind.

    Ich habe schon At Familien Angehöriger bis 07 2021. Ehefrau ist im Mai ausgezogen und habe ich beider Niederlassungsbehorde nicht bekannt gegeben soll ich gehen und sofort antrag stellen wegen neue At oder warten bis der Behörde sich melden.

    Ehefrau hat aber schon bekannt gegeben beider Behörde dass ich allein lebe und versucht mich abschieben zuzulassen.
    Ich habe eigene Haus Pkw Krankenversicherung B1 Deutsch Kenntnisse und Bald neue Job. Ich habe alles selbe gekauft habe immer viel gearbeitet bis trennung..

    Ich muss meine Tochter sehen und will hier weiter leben auch meine einzige Geschwister lebt in Österreich mit Ihre Sohn ich habe viele freunde und sozial kontakte.

    Wie schaut das aus mit dem weitere Anspruch auf At und leben in Österreich?

    Wenn ich irgendwie strafe wegen diese Nichtigkeit Erklärung oder UrkundeUrkundenfälschung (verfahren schon Augus 2016 Eingestellt) bekomme kann es sein dass ich nicht mehr hier bleiben darf?

    Besteht trotzdem eine Aufenthaltsrecht nach asyl gesetz 55 Emrk 8 ?

    Ich bedanke mich sehr für Ihre Bemühungen und Hilfsvolle Antworten.

    Lg

    Derman
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Da fehlen eine Menge Daten: Wo haben Sie die erste Ehe geschlossen? Wann wurde die erste Ehe tatsächlich geschieden? Wir sollten festmachen können, welches Eherecht wann anzuwenden war, darum die türkischen Behörden überhaupt etwas anzuerkennen hatten und weshalb das - so wie ich ihr Posting verstehe - offenbar rückwirkend erfolgt ist.

    Sie sind ohnehin anwaltlich vertreten, was in Strafverfahren wichtig und gut ist - wenn die Polizei Sie als beschuldigten lädt, wird Sie ihr Anwalt vorbereiten. Sie können der Polizei durchaus sagen, dass die Ladungen an den Anwalt schicken sollen und damit ist der Gesprächsbedarf auch geklärt - nicht zuviel herumtelefonieren.

    Solange die Ehe besteht, ist die auch formal die Grundlage für den Titel.

    Grüsse
    Peter

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    • serserimayin
      Junior Member
      Auslaender
      • 8

      #3
      Erste Ehe in Deutschland Marz 2012 und wurde 05 Oktober 2015 geschieden. Zweite Ehe in Österreich und Janner 2016 bis heute.
      Erste Ehe in Deutschland geschieden und Anerkennung verfahren in der Türkei in dezember 2015 eingeleitet und nach 9 monate beendet dann auf den Personenstandsregister Datum von Ausländische (Deutches) Urteil eingetragen und steht geschieden seit 05 Oktober 2015 auch bei der Erklärung bereich steht das Deutsches Urteil anerkannt und vollstreckt wurde mit dem urteil nummer turkische Anerkennungsverfahren.


      Darf der Polizei diese sache wieder verfolgen wie gesagt ist schon verjährt und mit diversion bestraft...?

      Alles war 2016 August aus und nach stgb 223 (2) eine UrkundeUrkundenfälschung festgestellt. Von einem Strafverfahren gegen 1000 Euro Diversion zurück getreten.

      Verjährung dafür 3 Jahre da bis 1 Jahr Strafe bedroht und Tat hat der Polizei Im April 2016 Kenntniss genomen.



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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Mit Eheschließung in Deutschland war die Türkei eine Fleißaufgabe - wenn sie die Ehe dort nie eintragen hätten lassen wäre der ganze Unsinn vermieden worden.. eigentlich hätte das öster. Standesamt mit der deutschen Scheidung auch zufrienden sein können und die Dokumentenfälschung war damit ziemlich unnötig.. Und Sie können das auch überall behaupten und "müssen" die Dokumentenfälschung ihrer noch-Gattin gar nicht verstehen.

        Folglich gibt es auch keinerlei Bigamie, nicht einmal formal.. soll ihr Anwalt in dem aktuellen Verfahren darlegen, Sie entspannen sich. Was mich ein wenig alarmiert: Das hätte er Ihnen schon in allen Details klarlegen können.. Einfach, wenn ihre erste gattin nicht Türkin war, etwas komplizierter, wenn doch (ich weiß, wie ich das ausheble, aber das ist nichts fürs Forum)

        Grüsse
        Peter

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        • serserimayin
          Junior Member
          Auslaender
          • 8

          #5
          Sie haben das Rech ich musste das nicht bei der Konsulat bekannt geben müssen aber mann rechnet nicht gelich die Scheidung bevor die Ehe bekannt geben. Außerdem die verlangen Internationale Heiratsurkunde bei der Visum Beantragung in Deutsches Botschaft.

          Ich habe zweite Ehe dieses Fehler nicht gemacht und nicht bekannt gegeben nach Anerkennung der erste Scheidung.

          Mein Anwalt habe ich mehrmals gefragt was passieren kann aber erklärte mir dass er 3-4 Stunde arbeiten muss um mir genaue Antwort sagen zu können.

          Ich bin immer noch skeptisch ob ich auch wegen gefälschte Urkunde bestraft werden kann und warte auf Rückmeldung.

          Erste Gattin war Deutsches Staatsbürgerin deshalb wurde das Ehe in Deutschland geschieden.

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            hmm.. sind Sie sicher, dass Sie einen auf diese Thematik eingearbeiteten Anwalt haben?

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            • serserimayin
              Junior Member
              Auslaender
              • 8

              #7
              Ich denke schon Wirtschaftsrecht, Unternehmensgründung u. -sanierung, Insolvenzrecht, Vertrags- u. Stiftungsrecht, Allgemeines Zivilrecht, Ehe u. Familienrecht, Arbeitsrecht für Arbeitgeber, Zivilprozessrecht sind seine Tätigkeitsschwerpunkte.

              Aber Natürlich eine Anwalt der mit Straf,Familie Fremdenrecht spezialisiert wäre für mich toll aber gibts in mein Wohnort keine der alle drei mitbringt.

              Außerdem habe nicht genug Zeit gehabt um gut auszusuchen weil vorherige Anwältin konnte dieses Verfahren nicht schaffen und mir andere Anwalt der alle drei Bereiche machen kann empfohlen.

              der hat ein Äußerung erfolgt kann Ihnen übermitteln falls sie Lesen möchten.

              Ich bedanke mich Ihre Hilfe und Antworten. Ich habe seit zwei Monaten Stress daa ich dachte wegen Bigamie bestraft werde. Aber wenn formel kein Bigamie besteht Ehe wird auch nicht nichtig erklärt stimmt? Die begründen das nicht Erklärung nach Eheg 24

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #8
                Sie haben es auf den Punkt gebracht - da fehlt was an know-how zum IPRG und diversen EU-Verordungen. Ihr deutsches Verfahren unterlag zu 100% dem deutschen Eherecht, Gerichtsstandort war richtig, da ist mir zunächst egal, wie lange die türkischen Behörden zum Nachvollziehen brauchen. Und eigentlich wäre das 2016 auch dem Standesamt zu erklären gewesen und die Urkundenfälschung war hochgradig unnötig..

                Das ist Schnee von gestern - jetzt geht es um die "blutige Version" der Ehescheidung mit der angenommenen Bigamie: S'war keine und haben die türkischen Behörden das ja auch anerkannt und das deutsche Scheidungsdatum doch "akzeptiert". Auch wenn die das sozusagen "nachträglich" festgestellt haben: Sie waren 2016 nicht mehr verheiratet, punkt, fertig.

                Ja, wenn Sie mir Unterlagen mailen schau' ich mir das aus der fremdenrechtlichen Perspektive an... und die diversen EU-Verordnungen habe eine gewisse "US-Dimension": Große Mächte scheren sich den Teufel um internationales Recht, die Europäer fangen auch damit an und Ihnen hilft das im konkreten Fall.

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                • serserimayin
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 8

                  #9
                  Kann ich sagen erste Ehe nach Deutsches Recht abgeschlossen und Deutches Recht geschieden somit bei der zweite Ehe wegen der Rechtsgebiet keine Ehefähigkeitszeugnis erforderlich und konnte Man sich Gerichtlich oder Mündlich vor Standesamt verlegung dieses Dokument befreien lassen ?

                  Da die zweite Ehe nach Österreichische Recht abgeschlossen wird und ein Eu Gültiges Rechtskraftiges Scheidungsurteil vorliegt...

                  Es konnte dieses verfahren noch früher beendet wenn erste Frau einen Vollmacht für Turkisches Anwalt erteilte. Da steht Verzögerung der Anerkennung und Rechtverlust durch Menchfaktor.

                  Wir müssen vor Gericht Nachweises dass dieses Zeugnis nicht notwendig war somit Ehe Aufrecht bleib und geschieden. Bei Nichtigkeit Erklärung hat auch Wirkung über bisherige AT vielleicht kommt die Rechtswidrigkeit der Aufenthaltstitel zur Frage.

                  Die Klägerin behauptet das dieses Dokument nicht von der ausstellende Behörde stammt wenn so notwendige Urkunde ist dann Form der Ehe passt nicht..Außerdem wollten wir das Ehe fortsetzen wenn Standesamt Tat Kenntnisse genommen und mich angezeigt hat.

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                  • helpingshands
                    Moderator
                    Auslaender
                    • 15876

                    #10
                    Erstens ist der Text ein bißchen schwer verständlich
                    Zweitens werde ich nicht öffentlich Strategien entwickeln, und
                    Drittens schon gar nicht Arbeit ihres Anwalts tun - der wird ja dafür bezahlt

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                    • serserimayin
                      Junior Member
                      Auslaender
                      • 8

                      #11
                      Ich verstehe Sie ganz klar und Sie haben Recht mit Ihre Argumente...Mein Anwalt macht kein Fremdenrecht und möchte gerne wissen wie schaut aus mit dem weitere Aufenthaltsrecht...
                      Ich habe bis jetzt behörde nicht bekannt gegeben dass wir mit Ehefrau getrennte Wohsitze haben,aber die wissen schon durch Ehefrau..Gibt es irgendwelche Wirkung auf At wenn ehe nichtig erklärt oder geschieden?

                      Ich habe mehr als 3 Jahre in Österreich gearbeitet und seit 2016 Juni rechtmäßig in Bundesgebiet. Ich habe B1 Führerschein Beruflichezeugnisse, Haus,Auto,Sozialversicherung,Schwester Nichte Familien und Privat Leben..wichtigste meine Tochter in Österreich...

                      Es ist nicht möglich dass ich ganz Ruhig mein Leben und ganze Vermögen hier verlasse und Ausreise...

                      Bevor es zu spät wird möchte Aufenthaltsrechtliche Situation absichern...deshalb brauche Ihre Hilfe..

                      Vielen Dank..

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                      • helpingshands
                        Moderator
                        Auslaender
                        • 15876

                        #12
                        Netter Versuch, aber die Reihenfolge geht so nicht:

                        Wäre die Ehe nichtig, ist der Titel rückwirkend weg - dann können wir alles mögliche auf der humanitären Schiene versuchen, oder Sie erfüllen die Schlüsselkraftkriterien.
                        Hält die Ehe (die bereits abgehandelte Urkundenfälschung ist ein sinnfreier Nebenschauplatz), hält auch der Titel. Darum ist das die wesentliche Frage.. mir fiele schon eine Fremdenrechts- und IPRG- und türkisches Personenstandsrechts-kundige Kanzlei in Wien ein

                        Grüsse
                        Peter

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                        • serserimayin
                          Junior Member
                          Auslaender
                          • 8

                          #13
                          Ich habe BWL Abschluss aber erfüllung Schlüsselkraft kriterien schaut schwierig aus auch Während Corona Krise arbeit finden sehr schwierig.

                          Ich kann zurzeit leider keinen anderen Anwalt nehmen wegen Finanzielle Gründen...habe schon mein ganzes Erspartes Vermögen verloren...ich werde versuchen die Meinung vom Richterin durch meinen Anwalt zur Kenntnis zu nehmen..vielleicht werde ich auch dieses Ehe in der Türkei eintragen lassen somit denkt die Richterin dieses Ehe nach Türkisches Recht aufrecht ist dann wieder lanweilige Anerkennung der Scheidung...mit weitere Kosten..

                          Ich werde je nach Ablauf enscheiden ob ich von Ihnen Vertretung brauche... ich denke Wir haben schon alles was wir können gemacht und außer Abwarten und ein Arbeitsstelle finden steht gar nichts vor..

                          Ich werde die Beschluß auch mit Ihnen teilen und hoffe dieses verfahren wird beendet mit Scheidung der Ehe.

                          Ich bedanke mich sehr für Ihre Bemühungen...


                          Beste Grüße

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