ich bin türkischer Sb und bin 2015 nach Österreich eingereist aus Deutschland . Meine Aufenthaltsrech in Deutschland wurde nicht mehr verlängert daa meine Ehe mit erste Frau 24 Monate nicht vollendet hat. Ich bin vor Deutsches Familien Gericht Rechtskraftig geschieden und in Österreich mit zweite Frau kennengelernt und 2016 habe mit diese Frau eine ehe Abgeschlossen.
In dieser Zeit war das Deutsches Scheidung in der Türkei nicht anerkannt somit konnte keine Ehefähigkeitszeugnis vom Konsulat bekommen. Das anhängige Anerkennung Verfahren in der Türkei durch erste Frau verzögert. Sie war die Partei von Zustellstucke hat sie immer verweigert aber dieses verfahren nach ca.9 Monate erledigt und als meine Scheidungsdatum wurde die Scheidungsdstum vom Deutsches Fam.Gericht auf Turkischerregister eingetragen also ich ercheine bei der Personenstandsregister geschieden seit 05 Oktober 2015 und neue Ehe wurde im Janner 2016 abgeschlossen das fehlende Ehefähigkeitszeugnis wurde durch meine Frau verfälscht und Ehe wurde abgeschlossen nach 2 Monate wurde Standesamt mich Angezeigt wegen gefälschte Ehefähigkeitszeugnis dann Sie hat erklärt dass Sie sich um die Dokumente gekümmert hat,somit selbe dieses Dokument ausgefertigt hat nicht ich.
Sie hat eine Verurteilung mit Staatsanwaltschaft 1000 Euro mit Diversion bestraft nach Stgb 223 (2) Urkundenfälschung.
Sie wollte sich im April mich scheiden und haben wir Einvernehmliche Scheidung der Ehe beantragt dann wollte sie zurück zu mir trotz der Eheliche kleinkind habe Sie abgelehnt und Sie will jetzt mich abschieben lassen und Vordem erste Ladung hat Sie das Antrag zurück gezogen und Nichtigkeit der Ehe angeklagt da bei der Eheschließung Datum ich nach Türkischer Recht nicht geschieden somit mit erste Frau verheiratet auf der Personenstandsregister erscheine. Diese Situation aber rechtlich und faktisch falsch.
Ist aber aktuel nicht mehr so hat der Anerkennungsurteil eine Deklarative Wirkung und wird die Scheidungsdatum vom ausländische Gericht eingetragen.
Statt Normale Scheidung Nach Ehegesetz 24 wird Bigamie Doppel Ehe angeklagt somit bezielt die Frau Ehe nichtig Erklären und micht nach § 192 StGB Mehrfache Ehe oder eingetragene Partnerschaft (Das ist nur meine Meinung ) beurteilen lassen.
Sie hat noch beider Polizei erklärt dass Sie eine Begünstigung machte und ich dieses Dokument gefälscht habe Polizei hat mich als Zeuge einvernommen und habe erklärt über dieses sache nichts wusste und mich erstmal rechtlich berate. Mein Anwalt hat erklärt dass diese Tat schon nach 57 verjährt wurde und nicht mehr verfolgt werden kann aber Polizei ruft mich ständig an macht mir druck wegen Niederschrift als Beschuldigte.
Ich habe Polizei erklärt Tat verjährt außerdem Frau hat das gemacht und bestraft in 2016 dann hat er gesagt trotzdem dass ich ruhig kommen und Aussagen kann. Ich habe aber das verweigert.
Darf die Staatsanwaltschaft mich wegen dieses Tat verfolgen und bestraffen??
Oder wenn Ehe nichtig erklärt kann es sein dass ich wegen Bigamie bestraft werden obwohl eine Rechtskraftige Deutsches Urteil gibt.
Ich habe mehr als 3 Jahre bei einer firma gearbeitet und seit juni bin arbeitslos und beziehe 1300 Euro Arbeitslosengeld und zahle 250 Euro davon Unterhalt für das Kind.
Ich habe schon At Familien Angehöriger bis 07 2021. Ehefrau ist im Mai ausgezogen und habe ich beider Niederlassungsbehorde nicht bekannt gegeben soll ich gehen und sofort antrag stellen wegen neue At oder warten bis der Behörde sich melden.
Ehefrau hat aber schon bekannt gegeben beider Behörde dass ich allein lebe und versucht mich abschieben zuzulassen.
Ich habe eigene Haus Pkw Krankenversicherung B1 Deutsch Kenntnisse und Bald neue Job. Ich habe alles selbe gekauft habe immer viel gearbeitet bis trennung..
Ich muss meine Tochter sehen und will hier weiter leben auch meine einzige Geschwister lebt in Österreich mit Ihre Sohn ich habe viele freunde und sozial kontakte.
Wie schaut das aus mit dem weitere Anspruch auf At und leben in Österreich?
Wenn ich irgendwie strafe wegen diese Nichtigkeit Erklärung oder UrkundeUrkundenfälschung (verfahren schon Augus 2016 Eingestellt) bekomme kann es sein dass ich nicht mehr hier bleiben darf?
Besteht trotzdem eine Aufenthaltsrecht nach asyl gesetz 55 Emrk 8 ?
Ich bedanke mich sehr für Ihre Bemühungen und Hilfsvolle Antworten.
Lg
Derman
In dieser Zeit war das Deutsches Scheidung in der Türkei nicht anerkannt somit konnte keine Ehefähigkeitszeugnis vom Konsulat bekommen. Das anhängige Anerkennung Verfahren in der Türkei durch erste Frau verzögert. Sie war die Partei von Zustellstucke hat sie immer verweigert aber dieses verfahren nach ca.9 Monate erledigt und als meine Scheidungsdatum wurde die Scheidungsdstum vom Deutsches Fam.Gericht auf Turkischerregister eingetragen also ich ercheine bei der Personenstandsregister geschieden seit 05 Oktober 2015 und neue Ehe wurde im Janner 2016 abgeschlossen das fehlende Ehefähigkeitszeugnis wurde durch meine Frau verfälscht und Ehe wurde abgeschlossen nach 2 Monate wurde Standesamt mich Angezeigt wegen gefälschte Ehefähigkeitszeugnis dann Sie hat erklärt dass Sie sich um die Dokumente gekümmert hat,somit selbe dieses Dokument ausgefertigt hat nicht ich.
Sie hat eine Verurteilung mit Staatsanwaltschaft 1000 Euro mit Diversion bestraft nach Stgb 223 (2) Urkundenfälschung.
Sie wollte sich im April mich scheiden und haben wir Einvernehmliche Scheidung der Ehe beantragt dann wollte sie zurück zu mir trotz der Eheliche kleinkind habe Sie abgelehnt und Sie will jetzt mich abschieben lassen und Vordem erste Ladung hat Sie das Antrag zurück gezogen und Nichtigkeit der Ehe angeklagt da bei der Eheschließung Datum ich nach Türkischer Recht nicht geschieden somit mit erste Frau verheiratet auf der Personenstandsregister erscheine. Diese Situation aber rechtlich und faktisch falsch.
Ist aber aktuel nicht mehr so hat der Anerkennungsurteil eine Deklarative Wirkung und wird die Scheidungsdatum vom ausländische Gericht eingetragen.
Statt Normale Scheidung Nach Ehegesetz 24 wird Bigamie Doppel Ehe angeklagt somit bezielt die Frau Ehe nichtig Erklären und micht nach § 192 StGB Mehrfache Ehe oder eingetragene Partnerschaft (Das ist nur meine Meinung ) beurteilen lassen.
Sie hat noch beider Polizei erklärt dass Sie eine Begünstigung machte und ich dieses Dokument gefälscht habe Polizei hat mich als Zeuge einvernommen und habe erklärt über dieses sache nichts wusste und mich erstmal rechtlich berate. Mein Anwalt hat erklärt dass diese Tat schon nach 57 verjährt wurde und nicht mehr verfolgt werden kann aber Polizei ruft mich ständig an macht mir druck wegen Niederschrift als Beschuldigte.
Ich habe Polizei erklärt Tat verjährt außerdem Frau hat das gemacht und bestraft in 2016 dann hat er gesagt trotzdem dass ich ruhig kommen und Aussagen kann. Ich habe aber das verweigert.
Darf die Staatsanwaltschaft mich wegen dieses Tat verfolgen und bestraffen??
Oder wenn Ehe nichtig erklärt kann es sein dass ich wegen Bigamie bestraft werden obwohl eine Rechtskraftige Deutsches Urteil gibt.
Ich habe mehr als 3 Jahre bei einer firma gearbeitet und seit juni bin arbeitslos und beziehe 1300 Euro Arbeitslosengeld und zahle 250 Euro davon Unterhalt für das Kind.
Ich habe schon At Familien Angehöriger bis 07 2021. Ehefrau ist im Mai ausgezogen und habe ich beider Niederlassungsbehorde nicht bekannt gegeben soll ich gehen und sofort antrag stellen wegen neue At oder warten bis der Behörde sich melden.
Ehefrau hat aber schon bekannt gegeben beider Behörde dass ich allein lebe und versucht mich abschieben zuzulassen.
Ich habe eigene Haus Pkw Krankenversicherung B1 Deutsch Kenntnisse und Bald neue Job. Ich habe alles selbe gekauft habe immer viel gearbeitet bis trennung..
Ich muss meine Tochter sehen und will hier weiter leben auch meine einzige Geschwister lebt in Österreich mit Ihre Sohn ich habe viele freunde und sozial kontakte.
Wie schaut das aus mit dem weitere Anspruch auf At und leben in Österreich?
Wenn ich irgendwie strafe wegen diese Nichtigkeit Erklärung oder UrkundeUrkundenfälschung (verfahren schon Augus 2016 Eingestellt) bekomme kann es sein dass ich nicht mehr hier bleiben darf?
Besteht trotzdem eine Aufenthaltsrecht nach asyl gesetz 55 Emrk 8 ?
Ich bedanke mich sehr für Ihre Bemühungen und Hilfsvolle Antworten.
Lg
Derman
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