Hallo, wird bei den Verleihungsvoraussetzungen für die Staatsbürgerschaft (Erwerb durch Verleihung aufgrund eines Rechtsanspruch = 6 jähriger Aufenthalt plus B2) bei Kindern das Einkommen anders berechnet?
Es geht um eine asylberechtigte Familie, welche von der Mindestsicherung lebt. Die Eltern können ja dementsprechend die Staatsbürgerschaft nicht verliehen bekommen, wenn sie keine 30+6 Monate ausreichend Einkommen nachweisen.
Wie ist es bei den schulpflichtigen Kindern? Hängt die Verleihung da vom Einkommen der Eltern ab oder wie wird das bemessen? Also, wenn die Eltern die Mindestsicherung beziehen, haben dann die Kinder auch keine Möglichkeit auf die Verleihung der Staatsbürgerschaft?
Danke
Es geht um eine asylberechtigte Familie, welche von der Mindestsicherung lebt. Die Eltern können ja dementsprechend die Staatsbürgerschaft nicht verliehen bekommen, wenn sie keine 30+6 Monate ausreichend Einkommen nachweisen.
Wie ist es bei den schulpflichtigen Kindern? Hängt die Verleihung da vom Einkommen der Eltern ab oder wie wird das bemessen? Also, wenn die Eltern die Mindestsicherung beziehen, haben dann die Kinder auch keine Möglichkeit auf die Verleihung der Staatsbürgerschaft?
Danke
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