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Nachweis ausreichend finanzieller Mittel

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  • r2m2
    Junior Member
    Auslaender
    • 3

    Nachweis ausreichend finanzieller Mittel

    Hallo,
    meine Freundin ist 28, aus Kroatien und würde gern in Wien ein Masterstudium beginnen. Ich selbst bin Österreicher und würde dann mit ihr zusammenwohnen und auch die meisten Kosten übernehmen. Allerdings studiere ich selbst noch und habe auch kein hohes Einkommen. Nun haben wir allerdings gelesen, dass sie ausreichend finanzielle Mittel nachweisen muss. Leider befürchten wir, dass wir kein passendes Stipendium finden, haben aber gesehen, dass wir z.B.auch ein Sparbuch vorweisen können. Dazu hätten wir folgende Fragen:
    a) Kann sie ein Sparbuch in Österreich einfach eröffnen?
    b) Wie viel Geld müsste auf dem Sparbuch sein um als "ausreichend" bezeichnet werden zu können? Da ich sowieso das meiste bezahle wären meiner Meinung nach 1000€ ausreichend, aber das sieht der Staat wahrscheinlich anders.
    c) Muss auch nachgewiesen werden woher das Geld kommt? Und wenn ja, wie genau und in welchem Grad? Wahrscheinlich würde ein Teil von ihrer Familie und ihren Freunden kommen und ein Teil von mir. Wäre das ein Problem?

    Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten!

    r2m2
  • mrv
    mrv
    Junior Member
    Auslaender
    • 5

    #2
    Hallo,

    i hab was anderes im Net gesucht und dabei die Link gefunden:

    [url]http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/2013/Beilage_Unterhaltsbroschre_Stand_01_01_2013.pdf[/url]

    das kann euch sicher ein bissi helfen ....

    lg
    mrv

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    • r2m2
      Junior Member
      Auslaender
      • 3

      #3
      Vielen Dank für den interessanten Link mrv! Ich habe darin folgendes gefunden:

      Maßgeblich für den Nachweis ausreichender Unterhaltsmittel in Form von Spareinlagen bzw. auf Konten verfügbares Guthaben ist demnach, dass

      - das nachgewiesene „Kapital“ des Antragstellers in Relation zur Gültigkeitsdauer eines
      Aufenthaltstitels zu sehen ist,

      - vom Antragsteller die Herkunft des angegebenen Geldbetrages belegt wurde, um
      sicherzustellen, dass die Mittel nicht aus einer illegalen Quelle stammen und

      - dass der Antragsteller einen Rechtsanspruch darauf hat28 29
      Würdet ihr das auch so sehen, dass wenn wir ein Bankkonto/Sparbuch auf ihren Namen eröffnen und ihre Familie und ich ihr genügend Geld schenken, dass Sie darauf einzahlt, dass dies in Ordnung gehen sollte? Sollen wir eventuell eine Art Schenkungsurkunde verfassen, damit klar ist, dass der Rechtsanspruch besteht? Oder ist der Rechtsanspruch schon dadurch gegeben, dass das Konto/Sparbuch auf ihren Namen läuft?
      Auch nicht ganz klar ist mir auch wie wir Beweisen, dass die Mittel nicht aus illegalen Quellen stammen, oder reicht es z.B. einen Kontoauszug von meinem Bankkonto vorzulegen?

      Tut mir leid, dass ich so viele und detaillierte Fragen stelle, aber die ganze Sache macht mich etwas nervös.

      Liebe Grüße und vielen Dank!
      r2m2

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      • mrv
        mrv
        Junior Member
        Auslaender
        • 5

        #4
        Hallo,

        es freut mich wenn es Ihnen ein bisschen geholfen hat. Ich kann Ihnen leider nicht weiter helfen, da ich keine Juristin bin. Kroatien ist seit 01.07.13 in der EU, und es kann sein dass Ihre Freundin dieser komplizierten Weg gar nicht durchgehen muss ... einfach bei der Landesregierung nachfragen. Ich kann nur dazu sagen dass es zu Früh ist nervös zu werden, und nervös werden hilft auch nicht ... ruhig, sich Zeit nehmen, alles durchlesen und bei der Landesregierung geduldig und konkret Fragen/Antrag stellen ....

        Viel Glück!
        lg
        mrv

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        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #5
          ..darum ersuche ich, den bisherigen Thread - weitgehend - zu vergessen: EU-Bürger unterliegen nicht dem innerstaatlichen Migrationsrecht, es genügt die Krankenversicherung und ein "Glaubhaftmachen" der ausreichenden finanziellen Mittel. Die Unterhaltsquellen wie auch die Mittelherkunft für das Sparbuch kann man stückeln, es muss eben eine plausible Darstellung geben, und nach einer groben Schätzung sind Sie mit 6.500 bis 7.500 EUR im Jahr dabei

          Grüsse
          Peter

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