Ankündigung

Collapse
No announcement yet.

Transitvisum England mit Aufenthaltskarte notwendig?

Collapse
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Show
Clear All
new posts
  • Shanghai
    Junior Member
    Auslaender
    • 5

    Transitvisum England mit Aufenthaltskarte notwendig?

    Ich habe eine österreichische Aufenthaltskarte,weil mein Mann ein in Österreich lebender EU-Bürger ist.
    Auf meinem Rückflug von Shanghai nach Wien über London wurde ich zurückgewiesen, weil ich für London kein Transitvisum hatte (dies wurde auf dem Hinflug von Wien nach Shanghai über London nicht verlangt).
    Die Fluggesellschaft stellt sich auf den Standpunkt, dass nur mit einem Aufenthaltstitel eine visumfreie Einreise/Transit zulässig sei; die Aufenthaltskarte reiche nicht aus.
    Meiner Meinung nach verstößt dies gegen die Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie).
    Liege ich da richtig?

    Danke für die Hilfe

    Ping
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Sie haben völlig recht, da hatte ein ahnungsloser Flughafensecurity (oder Mitarbeiter der Airline?) eine "Bildungslücke". Aus dem rechtmäßigen Aufenthalt - sei es ein Titel oder die unionsrechtliche Dokumentation - entsteht Visafreiheit, ev. kann es Sinn machen, die Konsularabteilung der britischen Botschaft anzusprechen - die sind recht firm, wenn es da Diskussionen mit britischen Grenzkontrollbeamten in der Vergangenheit gegeben haben sollte, kann das der Auslöser für die "Übervorsicht" geswesen sein.

    Grüsse
    Peter

    Comment

    • khkrb
      Senior Member
      Auslaender
      • 123

      #3
      Wortlaut der Richtlinie 2004/38/EG


      Artikel 5 Abs. 2

      Von Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 oder gegebenenfalls den einzelstaatlichen
      Rechtsvorschriften lediglich ein Einreisevisum zu fordern. Für die Zwecke dieser Richtlinie entbindet der Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte gemäß Artikel 10 diese Familienangehörigen von der
      Visumspflicht.


      Comment

      • Shanghai
        Junior Member
        Auslaender
        • 5

        #4
        @ all:

        Danke für Eure Beiträge.
        Sie geben mir Mut.

        Ping

        Comment

        • Jonny.B
          Member
          Auslaender
          • 42

          #5
          Umsteigen ist kein Problem

          Ich (Ö) bin mit meiner Frau (Ukraine) von Brasilien über London nach Wien geflogen und hatte ebenfalls Sorgen wegen dem Transit in London da England kain Schengenland ist. Allerding war das unbegründet da der Transit sich nur von einem Terminal zu einem anderen bezieht.

          Anders wäre das wenn man aus dem Flughafen raus will, das würde nicht klappen denk ich mal.

          Comment

          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            Richtlinienzitat lesen? Die 2004/38 haben die Briten auch akzeptiert, da gab es keine Extrawurst.

            Grüsse
            Peter

            Comment

            • khkrb
              Senior Member
              Auslaender
              • 123

              #7
              In einem anderen Forum berichtet ein durchaus versierter User, dass es eine Weisung des britischen Home Office gibt, sich über diese RL hinwegzusetzen.

              [url]http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1378830756[/url]

              Comment

              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #8
                Solange niemand den Briten auf die Zehen tritt - das ist der Klassiker für die Ombudsstellen.

                Grüsse
                Peter

                Comment

                • Shanghai
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 5

                  #9
                  Zitat von khkrb Beitrag anzeigen
                  In einem anderen Forum berichtet ein durchaus versierter User, dass es eine Weisung des britischen Home Office gibt, sich über diese RL hinwegzusetzen.

                  [url]http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1378830756[/url]
                  Das steht da nicht.

                  Ping

                  Comment

                  • khkrb
                    Senior Member
                    Auslaender
                    • 123

                    #10
                    Das Zitat von User "Bayraqiano"

                    Blöd nur, dass britische Einreisebeamte durch eine Weisung des Home Office der Fluggesellschaft mitteilen müssen, dass der Fluggast so nicht die nötigen Dokumente besitzt. Das ist ein klarer Verstoß gegen 2004/38 der aber bislang keine Folgen fürs UK hatte.
                    Weiters eine Wortmeldung von User "DoctorZ"


                    Ob das UK gegen die Freizügigkeitsrichtlinie verstoesst ist, schon seit diese besteht, eine spannende Frage. In der Praeambel der "Immigration (European Economic Area) Regulations 2006", die die Richtlinie in Britisches Recht umsetzen, heisst es gleich zu Beginn im Abschnitt Begriffsklaerungen zum Thema Aufenthaltskarte: "“residence card” means a card issued to a person who is not an EEA national, in accordance with regulation 17, as proof of the holder’s right of residence in the United Kingdom as at the date of issue".

                    Mit anderen Worten: Laut Britischem Recht ist eine Aufenthaltskarte eine solche, die von Grossbritannien fuer Familienangehoerige in GB lebender EU-Buerger ausgestellt wurde. Eine Aufenthaltskarte eines anderen EU-Staats ist dementsprechend keine "residence card" Britischen Rechts - sie existiert in der britischen Gesetzgebung schlicht nicht.

                    Somit hat sich BA nach britischem Recht korrekt verhalten.

                    Diese bizarre Rechtspraxis existiert vermutlich nur deshalb immer noch, weil GB aufgrund seines Inselstatus in der Lage ist, die schmutzige Arbeit der Rechtsbeugung an die Flug- bzw. Faehrgesellschaften zu delegieren. Das ganze ist ein ziemlich fieses Spiel: Die Fluggesellschaft wird sich vor Gericht ggfs. damit rechtfertigen, dass sie nach dem relevanten nationalen Recht korrekt gehandelt hat (es ist nicht die Aufgabe von BA das britische Recht, das im konkreten Fall klar einen "family permit" - kein Visum- fordert, zu interpretieren oder gar zu korrigieren). Den britischen Staat dagegen kannst du schlecht privatrechtlich in Haftung nehmen. Ausserdem liegt ja kein direktes staatliches Handeln vor....

                    Comment

                    • helpingshands
                      Moderator
                      Auslaender
                      • 15876

                      #11
                      Die Richtlinie gilt ohne Ausnahmebestimmung auch für die Briten, und für das Staatshandeln klage ich die in Englad durch Sonne, Mond und Sterne. Wenn Sie zum EugH wollen: read Factortame 1-4

                      Grüsse
                      Peter

                      Comment

                      • Shanghai
                        Junior Member
                        Auslaender
                        • 5

                        #12
                        Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
                        Die Richtlinie gilt ohne Ausnahmebestimmung auch für die Briten, und für das Staatshandeln klage ich die in Englad durch Sonne, Mond und Sterne. Wenn Sie zum EugH wollen: read Factortame 1-4

                        Grüsse
                        Peter
                        Danke Peter, das wird wohl der Weg sein müssen.
                        Ich werde mich beizeiten um einen geeigneten Rechtsanwalt umschauen müssen.

                        Ping

                        Comment

                        Working...
                        X