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!Tipps für den Aufenthaltstitel! Eigene Erfahrung :)

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  • couscous
    Junior Member
    Auslaender
    • 7

    !Tipps für den Aufenthaltstitel! Eigene Erfahrung :)

    Hallo!
    Ich möchte hiermit denen Mut machen, die noch dabei sind, den Antrag auf Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" zu stellen.
    Ich bin Österreicherin, mein Mann Nordafrikaner. Er ist als Tourist eingereist. Letzten Montag am 29.9 haben wir den Antrag bei der MA35 gestellt. Wir hatten alle Dokumente dabei. Die Sachbearbeiterin war sehr darüber überrascht. Sie meinte, dass die meisten beim Erstantrag unvollständige Dokumente bringen und somit wieder nachgereicht werden muss und dies alles die Bearbeitung verlängert.
    Gestern am 6.10 durften wir seine Aufenthaltskarte abholen. Es hat nur eine Woche gedauert! Wir hatten nie damit gerechnet und sind überglücklich. Endlich können wir als normale Familie zusammenleben, ohne dauernd daran zu denken, dass wir wieder für drei Monate oder mehr getrennt sein werden.

    Also gebe ich euch allen mit auf den Weg,
    1. dass vollständige Dokumente das A und O sind.
    2. Den Antrag vollständig ausfüllen!

    Hier die notwendigen Dokumente:
    Dokumente von meinen Mann:
    .)Gebursturkunde (übersetzt, beglaubigt) mit Kopie,
    .)Pass (Farbkopie von der ersten bis zur letzten Seite),
    .)A1-Zeugnis mit Kopie,
    .)Führungszeugniss Original!,
    .)Meldezettel mit Kopie,
    .)Heiratsurkunde mit Kopie,
    .)biometrisches Passfoto, nicht älter als ein Jahr
    .)Vollmacht von ihm für mich, als seine Frau
    .)Antrag auf Aufenthaltstitel (Familienangehöriger)
    .)Versicherung (Zettel über Mitversicherung bei WGKK z.b.)

    Dokumente von mir:
    .)Pass mit Kopie von den ersten zwei Seiten
    .)Versicherungsdatenauszug
    .)Nachweis über allfällige Kreditbelastungen vom Kreditschutzverband
    .)Drei letzten Lohnzettel

    Ich glaub das waren alle Dokumente, hoffe ich hab nix vergessen!

    Ich wünsche jedem von euch alles Gute und viel Glück!!
    Ihr schafft das schon inshaAllah !

  • couscous
    Junior Member
    Auslaender
    • 7

    #2
    Achja Mietvertrag und Nachweis darüber, dass man die Miete bezahlt hat, also Kontoauszug oder so muss auch noch dabei sein.

    Comment

    • helpingshands
      Moderator
      Auslaender
      • 15876

      #3
      Die Vollmacht ist Luxus - braucht man eher beim Auslandsantrag

      Vom österr. Ehepartner würde korrekterweise eher der Staatsbürgerschaftsnachweis verlangt, Pass kann ein Ersatz sein, muss es aber nicht

      zu den 3 Lohnzetteln ist schon viel gschrieben worden: Mit einem "taufrischen" Dienstvertrag kann man auch beantragen, das ziffernmäßige Gahalt sollte ausgewiesen sein. Genauso geht es bei den Mietzahlungen um die aktuelle Höhe.

      Grüsse
      Peter

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      • elcazador
        Junior Member
        Auslaender
        • 27

        #4
        Hallo Couscous!

        Ich kann Dir aus positiver eigener Erfahrung nur beipflichten und auch bestätigen, dass wirklich alle Dokumente perfekt aufbereitet sehr viel helfen. Wird sicher nicht in allen Fällen zu treffen, aber ich denke, dass die Herrschaften im Magistrat einfach sehr positiv angetan sind, wenn nicht alles hinterfragt werden muss.

        Wir haben auch nach 5 Tagen nach der Einreichung das Schreiben bekommen, dass alles in Ordnung ist. Allerdings können wir die Karte erst in 1,5 Wochen abholen. Ihr habt tatsächlich nach 1 Woche die Karte schon in der Hand gehabt? Da muss die OeSD (Staatsdruckerei) aber besonders rasch gearbeitet haben.

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        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #5
          Es gibt ein wöchentlioches Cut-off Date für die Produktion; damit kann ich 6 Tage gewinnen (oder verlieren)

          Grüsse
          Peter

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          • Coffee
            Junior Member
            Auslaender
            • 9

            #6
            Zitat von couscous Beitrag anzeigen
            Also gebe ich euch allen mit auf den Weg,
            1. dass vollständige Dokumente das A und O sind.
            2. Den Antrag vollständig ausfüllen!

            Hier die notwendigen Dokumente:
            Dokumente von meinen Mann:
            .)Gebursturkunde (übersetzt, beglaubigt) mit Kopie,
            .)Pass (Farbkopie von der ersten bis zur letzten Seite),
            .)A1-Zeugnis mit Kopie,
            .)Führungszeugniss Original!,
            .)Meldezettel mit Kopie,
            .)Heiratsurkunde mit Kopie,
            .)biometrisches Passfoto, nicht älter als ein Jahr
            .)Vollmacht von ihm für mich, als seine Frau
            .)Antrag auf Aufenthaltstitel (Familienangehöriger)
            .)Versicherung (Zettel über Mitversicherung bei WGKK z.b.)
            Pass muss also nicht im "Original" vorgelegt werden? (laut Antragsformular ja im Original, macht die Sache aber umständlich den Pass vom Ausland schicken zu lassen dann wieder zurückzuschicken! Kopie von 1 bis x? da sind viele leere Seiten dabei..)

            Führungszeugnis Original? Gilt für alle Drittstaaten? Habe von einem erfoderlichen Führungszeugnis auf keiner Seite was gelesen auch nicht im Antragsformular ([url]http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/Formulare_2014/Familienangehoeriger_Formular.pdf[/url])

            Danke für die Hilfe!

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            • helpingshands
              Moderator
              Auslaender
              • 15876

              #7
              Der Pass muss vom Antragssteller im Original vorgezeigt werden, die Kopien braucht die Niederlassungsbehoerde zur Prüfung, ob ein EV zu langer Aufenthalt mit Visum oder visumsfrei vorliegt. Herum schicken muss der Antragsteller gar nichts.

              Den Strafregisterauszug verlangen die Behörden schlicht als Nachweis zur Frage, ob Verurteilungen vorliegen, da gibt es eine Rubrik am Antragsformular.

              Gruesse
              Peter

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              • Coffee
                Junior Member
                Auslaender
                • 9

                #8
                Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
                Der Pass muss vom Antragssteller im Original vorgezeigt werden, die Kopien braucht die Niederlassungsbehoerde zur Prüfung, ob ein EV zu langer Aufenthalt mit Visum oder visumsfrei vorliegt. Herum schicken muss der Antragsteller gar nichts.

                Den Strafregisterauszug verlangen die Behörden schlicht als Nachweis zur Frage, ob Verurteilungen vorliegen, da gibt es eine Rubrik am Antragsformular.

                Gruesse
                Peter
                Danke für Ihre Hilfe!

                Ich kann also so den Antrag gar nicht selbst von Österreich aus erledigen, sie müsste also hier sein? Bzw. die einzige Möglichkeit das sie die Dokumente in der Österr. Botschaft in Bangkok einreicht?

                Sie macht zurzeit A1 und wir danach wollen wir die Familienzusammenführung angehen, jedoch werde ich da wieder Zuhause sein und Sie in Thailand. Mit Besuchervisum nach Heirat wird ja dann nix werden, dachte ich kann den Antrag dann für Sie von Österreich aus erledigen.

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                • helpingshands
                  Moderator
                  Auslaender
                  • 15876

                  #9
                  Der Antrag muss persönlich gestellt werden, damit prüfen die Behörden ja, ob sich jemand womöglich illegal in Östererich aufhält..

                  Grüsse
                  Peter

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