Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich hätte eine Frage bezüglich der Auskunftspflicht der MA35 zur Verfahrensdauer für den Aufenthaltstitel meiner Frau.
Zur Vorgeschichte:
Meine Frau (russische Staatsbürgerin) und ich haben am 07.08.14 den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Familienangehöriger“ bei der MA35 gestellt. Eine Woche später wurden von mir noch fehlende Unterlagen nachgereicht, welche bei der Antragsstellung noch nicht verfügbar waren. Danach kam nochmals eine Aufforderung vom Magistrat zum Nachreichen einer vollständigen Passkopie meiner Frau (auch die leeren Seiten, daran habe ich leider nicht gedacht). Habe den Scan am 23.09. nachgesendet.
Bei all meinen Mails bzw. Telefonaten fragte ich die Sachbearbeiterin immer nach der voraussichtlichen Dauer des Verfahrens.
Die Antwort „Die Unterlagen sind eingelangt werden zum Akt gelegt und vom Referenten beurteilt, danach erhalte ich diesen wieder.“ war leider nicht sehr befriedigend für mich.
Am 26.09. bekam ich die vorläufig letzte Mail, in der die Sachbearbeiterin erklärt, dass das Magistrat jährlich hunderttausende Anträge zu bearbeiten hat und sie sich natürlich bemühen, alle Kunden bestmöglich zu betreuen. Aber dies benötige eben auch Zeit.
Ich bilde mir ein, dass ich am Anfang meiner Recherchen auf der Seite von wien.gv.at einen Passus gelesen habe der besagt, dass das Magistrat eine Auskunftspflicht betreffend der Verfahrensdauer hat.
Leider finde ich diese Stelle nicht mehr.
Das bringt mich zu meiner Frage: Gibt es diese Auskunftspflicht und wenn ja, macht es Sinn die Sachbearbeiterin darauf aufmerksam zu machen oder verscherze ich es mir dadurch vollends mit ihr?
Ich glaube hier im Forum gelesen zu haben, dass das Magistrat theoretisch 6 Monate Zeit für die Bearbeitung hat. Wird das ausgereizt oder bleibt es doch eher bei 2-3 Monaten?
Ich denke für die meisten, die dieses Prozedere durchmachen (müssen) ist es leider sehr aufreibend. Meiner Frau und mir geht es da nicht anders. Mir ist bewusst, dass jeder Antrag ein Einzelfall ist und individuell bearbeitet wird. Nur ist es zuviel verlangt, eine ungefähre Verfahrensdauer zu erfahren?
Ich hoffe dass mir hier weiter geholfen werden kann.
Vielen Dank im Voraus.
MfG Max
ich hätte eine Frage bezüglich der Auskunftspflicht der MA35 zur Verfahrensdauer für den Aufenthaltstitel meiner Frau.
Zur Vorgeschichte:
Meine Frau (russische Staatsbürgerin) und ich haben am 07.08.14 den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels „Familienangehöriger“ bei der MA35 gestellt. Eine Woche später wurden von mir noch fehlende Unterlagen nachgereicht, welche bei der Antragsstellung noch nicht verfügbar waren. Danach kam nochmals eine Aufforderung vom Magistrat zum Nachreichen einer vollständigen Passkopie meiner Frau (auch die leeren Seiten, daran habe ich leider nicht gedacht). Habe den Scan am 23.09. nachgesendet.
Bei all meinen Mails bzw. Telefonaten fragte ich die Sachbearbeiterin immer nach der voraussichtlichen Dauer des Verfahrens.
Die Antwort „Die Unterlagen sind eingelangt werden zum Akt gelegt und vom Referenten beurteilt, danach erhalte ich diesen wieder.“ war leider nicht sehr befriedigend für mich.
Am 26.09. bekam ich die vorläufig letzte Mail, in der die Sachbearbeiterin erklärt, dass das Magistrat jährlich hunderttausende Anträge zu bearbeiten hat und sie sich natürlich bemühen, alle Kunden bestmöglich zu betreuen. Aber dies benötige eben auch Zeit.
Ich bilde mir ein, dass ich am Anfang meiner Recherchen auf der Seite von wien.gv.at einen Passus gelesen habe der besagt, dass das Magistrat eine Auskunftspflicht betreffend der Verfahrensdauer hat.
Leider finde ich diese Stelle nicht mehr.
Das bringt mich zu meiner Frage: Gibt es diese Auskunftspflicht und wenn ja, macht es Sinn die Sachbearbeiterin darauf aufmerksam zu machen oder verscherze ich es mir dadurch vollends mit ihr?
Ich glaube hier im Forum gelesen zu haben, dass das Magistrat theoretisch 6 Monate Zeit für die Bearbeitung hat. Wird das ausgereizt oder bleibt es doch eher bei 2-3 Monaten?
Ich denke für die meisten, die dieses Prozedere durchmachen (müssen) ist es leider sehr aufreibend. Meiner Frau und mir geht es da nicht anders. Mir ist bewusst, dass jeder Antrag ein Einzelfall ist und individuell bearbeitet wird. Nur ist es zuviel verlangt, eine ungefähre Verfahrensdauer zu erfahren?
Ich hoffe dass mir hier weiter geholfen werden kann.
Vielen Dank im Voraus.
MfG Max
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