Im April des Vorjahres habe ich um die verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ersucht. Nachdem ich jetzt schriftlich erfragt hatte, mit welcher Wartezeit ich rechnen dürfte, wurde mir mitgeteilt, das noch ermittelt wird, da gegen mich ein waffenverbot im Jahr 2004 verhängt wurde. (War damals ein tränengasrevolver)
Wie ist da die Rechtslage? Mein Strafregister ist übrigens sauber! Auch sonst führe ich ein total integriertes leben. Keine Vorstrafen, nie arbeitslos gewesen usw..
Danke im Voraus
Wie ist da die Rechtslage? Mein Strafregister ist übrigens sauber! Auch sonst führe ich ein total integriertes leben. Keine Vorstrafen, nie arbeitslos gewesen usw..
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