Guten Tag,
ich, österreichische Staatsbürgerin, freizügig. Mein Partner, pakistanischer Staatsbürger, war Asylwerber, 04/2013 zweitinstanzlich negativ.
Obzwar versucht worden ist, diverse Lösungswege zu finden und zu gehen, sind wir in Ö daran gescheitert. Als letzte Möglichkeit nehme ich die freiwillige Ausreise und die Hochzeit in Pakistan an.
1. Ich habe versucht Infos zu Handlungsschritten auf dem Weg zur Hochzeit zu sammeln und bin nur soweit gekommen, dass ich 1. den Hochzeitswunsch zunächst bei der österreichischen Botschaft in Pakistan bekannt geben müsse, diese würde dann meine und seine Dokumente prüfen und uns dann einen Hochzeitstermin geben. 2. wurde mir gesagt, dass eine islamische Hochzeit in Pakistan ausreichen würde, um in Ö anerkannt zu werden. Bei der ersten Auskunft bin ich mir nicht sicher, die zweite Auskunft halte ich für falsch. Die österreichische Botschaft in Pakistan kann keinerlei Auskünfte zu diesem Thema geben. Woher könnte ich denn vertrauenswürdige Infos beziehen? Wer ist der richtige Ansprechpartner?
2. Ich bin schwanger und derzeit ohne Beschäftigung. Der Mutterschutz beginnt mit August, Geburtstermin ist der 1. Oktober. Zählt das Karenzgeld, welches ich erhalten werde als Einkommen, sodass mein Partner den Aufenthaltstitel beantragen kann?
Freundlichen Gruß.
ich, österreichische Staatsbürgerin, freizügig. Mein Partner, pakistanischer Staatsbürger, war Asylwerber, 04/2013 zweitinstanzlich negativ.
Obzwar versucht worden ist, diverse Lösungswege zu finden und zu gehen, sind wir in Ö daran gescheitert. Als letzte Möglichkeit nehme ich die freiwillige Ausreise und die Hochzeit in Pakistan an.
1. Ich habe versucht Infos zu Handlungsschritten auf dem Weg zur Hochzeit zu sammeln und bin nur soweit gekommen, dass ich 1. den Hochzeitswunsch zunächst bei der österreichischen Botschaft in Pakistan bekannt geben müsse, diese würde dann meine und seine Dokumente prüfen und uns dann einen Hochzeitstermin geben. 2. wurde mir gesagt, dass eine islamische Hochzeit in Pakistan ausreichen würde, um in Ö anerkannt zu werden. Bei der ersten Auskunft bin ich mir nicht sicher, die zweite Auskunft halte ich für falsch. Die österreichische Botschaft in Pakistan kann keinerlei Auskünfte zu diesem Thema geben. Woher könnte ich denn vertrauenswürdige Infos beziehen? Wer ist der richtige Ansprechpartner?
2. Ich bin schwanger und derzeit ohne Beschäftigung. Der Mutterschutz beginnt mit August, Geburtstermin ist der 1. Oktober. Zählt das Karenzgeld, welches ich erhalten werde als Einkommen, sodass mein Partner den Aufenthaltstitel beantragen kann?
Freundlichen Gruß.
Comment