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Hochzeit Pakistan

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  • kantara
    Junior Member
    Auslaender
    • 8

    Hochzeit Pakistan

    Guten Tag,

    ich, österreichische Staatsbürgerin, freizügig. Mein Partner, pakistanischer Staatsbürger, war Asylwerber, 04/2013 zweitinstanzlich negativ.

    Obzwar versucht worden ist, diverse Lösungswege zu finden und zu gehen, sind wir in Ö daran gescheitert. Als letzte Möglichkeit nehme ich die freiwillige Ausreise und die Hochzeit in Pakistan an.

    1. Ich habe versucht Infos zu Handlungsschritten auf dem Weg zur Hochzeit zu sammeln und bin nur soweit gekommen, dass ich 1. den Hochzeitswunsch zunächst bei der österreichischen Botschaft in Pakistan bekannt geben müsse, diese würde dann meine und seine Dokumente prüfen und uns dann einen Hochzeitstermin geben. 2. wurde mir gesagt, dass eine islamische Hochzeit in Pakistan ausreichen würde, um in Ö anerkannt zu werden. Bei der ersten Auskunft bin ich mir nicht sicher, die zweite Auskunft halte ich für falsch. Die österreichische Botschaft in Pakistan kann keinerlei Auskünfte zu diesem Thema geben. Woher könnte ich denn vertrauenswürdige Infos beziehen? Wer ist der richtige Ansprechpartner?

    2. Ich bin schwanger und derzeit ohne Beschäftigung. Der Mutterschutz beginnt mit August, Geburtstermin ist der 1. Oktober. Zählt das Karenzgeld, welches ich erhalten werde als Einkommen, sodass mein Partner den Aufenthaltstitel beantragen kann?

    Freundlichen Gruß.
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Beides falsch. Sie besorgen die Dokumente in Österreich, die das pakistanische Standesamt sehen will, lassen die beglaubigen und übersetzen und heiraten damit in Pakistan nach den dort bestehenden Gesetzen (aber bitte nicht nach Gewohnheitsrecht, das gilt vielleicht mit Hängen und Würgen in Pakistan, aber sonst nirgendwo)

    Mit der Heiratsurkunde lässt sich dann das Familienzusammenführungsverfahren starten. Im Unionsrecht wäre vermutlich ein Einreisevisum für begünstigte Drittstaatsbürger und die Abwicklung des verfahrens zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte in Österreich angebracht, aber ob die ÖB Islamabad das auch so sieht - gute Frage..

    Plan B: Schaffen Sie die Eheschließung irgendwo anders?

    Grüsse
    Peter

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    • kantara
      Junior Member
      Auslaender
      • 8

      #3
      Wir hatten eigentlich woanders (anderes EU-Land) geplant. Dort wäre ein Mindestaufenthalt für die Zulassung zur Hochzeit von 3 Monaten erforderlich gewesen - finanziell unmöglich für uns. Ein anderes EU-Land das weiters in Frage kommen würde habe ich leider nicht gefunden.

      Nochmals zu Pakistan: kann die ÖB durch meine Freizügigkeit nach meinem Einkommen fragen? Die einzige Info die ich habe lautet, dass kein Mindesteinkommen festgelegt werden darf. Wie das allerdings in der Praxis aussieht weiß ich einfach nicht. Und wenn sie nachfragen, würde dann das Karenzgeld als Einkommen ausreichen?

      Gruß.

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Die ÖB ist in Niederlassungsverfahren Briefträger; bei einem Visumsverfahren dürfen sie fragen. Auch wenn es im unionsrechtlichen Verfahren keine Einkommensgrenzen gibt: bei der 438-Euro-Variante kann ich mir schon vorstellen, dass die Botscahft ein bißchen sperrig reagiert

        Grüsse
        Peter

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        • kantara
          Junior Member
          Auslaender
          • 8

          #5
          würden die 12+2 Variante wählen. ergo rund 1000,- monatlich. Das würde dann passen?

          wenn die ÖB nur Briefträgerfunktionen hat im Niederlassungsverfahren - könnte ich dann den Antrag für meinen Mann nicht auch persönlich bei der Behörde meines Wohnorts abgeben?

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          • kantara
            Junior Member
            Auslaender
            • 8

            #6
            und nochmals zum Thema anderswo: gibt es denn Länder, bei welchen die Dauer von 3 Monaten Mindestaufenthalt deutlich unterschritten wird?

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            • helpingshands
              Moderator
              Auslaender
              • 15876

              #7
              1. vermutlich ja - dumme Ideen von Behörden sind natürlich nie auszuschließen
              2. de jure jein, de facto nein, weil einmal die persönliche Antragstellung erfolgen muss - Wenn Sie den Antrag hier einreichen (auch postalisch), kommt der Verbesserungsauftrag zum persönlichen Erscheinen. Und da kann die Botschaft dann "kreativ lästig" sein.. versuchen Sie nach Eheschließung den unionsrechtlichen Antrag (gemeinsam) in Islamabad zu stellen, da ist die Wahrscheinlichkeit am größten, dass die Konsularbeamten das Visum gem. § 15b FPG ausstellen, um sich Arbeit in einem für sie unbekannten Verfahren zu ersparen

              Grüsse
              Peter

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              • kantara
                Junior Member
                Auslaender
                • 8

                #8
                welche Wege können gegangen werden, sollten Behörden dumme Ideen haben? Anwalt?

                ich glaube Punkt 2 wird sich nicht umsetzen lassen. ich muss abreise und hochzeit sehr zeitnah plan. abreise, weil mein Partner derzeit am serviertablett für das BFA sitzt und hochzeit da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Schwangerschaft ewig so unkompliziert bleibt. die aufenthaltskarte kann jedoch erst dann beantragt werden, wenn ich im Mutterschutz bin und somit ein Einkommen habe. und bei der Beantragung des Visums haben Sie weiter oben erwähnt, dass hier sehrwohl nach Einkommen gefragt werden kann, was ja zu diesem Zeitpunkt nicht Vorhanden ist, da ich Arbeitslosengeld beziehe.
                Liege ich mit diesen Gedankengängen richtig?

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                • helpingshands
                  Moderator
                  Auslaender
                  • 15876

                  #9
                  ad Anwalt: Wenn Sie zuviel Geld haben, schon, bringt nur nichts..

                  ad andere Staaten: würde ich nochmals sehr genau prüfen, ich denke da an den Südwesten..

                  ad Einkommen: Sie beziehen derzeit ja Arbeitslosengeld, damit sind Sie u.U. dem Arbeitsmarkt angehörig - wer hat das letzte Dienstverhältnis gelöst?

                  Ad Begrifflichkeiten: habe ich den Eindruck.,dass Aufenthaltstitel udn Visum wieder einmal durcheinanderfließen..

                  Ad ÖB Islamabad: Wenn die ganzen Dokumente für die Hochzeit ohnehin schon vorliegen spricht eigentlich nichts gegen den Besuch der Botschaft ein oder zweit Tage nach der Hochzeit

                  Grüsse
                  Peter

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                  • kantara
                    Junior Member
                    Auslaender
                    • 8

                    #10
                    Der Arbeitgeber hat das Dienstverhältnis in der Probezeit aufgelöst.

                    Zu Aufenthaltstitel und Visum: ich habe Ihre Antwort so verstanden, dass Aufenthaltstitel und Visum zur gleichen Zeit bei der ÖB beantragt werden sollen. Zu diesem Zeitpunkt beziehe ich allerdings noch kein Karenzgeld sondern Arbeitslosengeld und ja somit kein Einkommen.

                    Südwestlich habe ich eben auch gedacht. Aber vielleicht meinen Sie noch ein Stück weiter...

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                    • kantara
                      Junior Member
                      Auslaender
                      • 8

                      #11
                      Ich hab wohl etwas zu sehr westlich gedacht. Kann man sich bezüglich dessen einen Beratungstermin mit Ihnen vereinbaren? Das wäre echt fein.
                      Last edited by kantara; , .

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                      • helpingshands
                        Moderator
                        Auslaender
                        • 15876

                        #12
                        Erstens ist Arbeitslosengeld auch Einkommen. Zweitens gibt's Termine per Mail oder Telefon (letzteres zu den Beratungszeiten, nach der derzeitigen Buchungslage ab 13.4.)

                        Grüsse
                        Peter

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