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Wohnrechtsvereinbarung "pro forma"?

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  • Argonaut
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    • 3

    Wohnrechtsvereinbarung "pro forma"?

    Die Schwester eines mit mir gut befreundeten Iraners will nach Wien studieren kommen und hat sich an der österreichischen Botschaft im Iran um ein Studentenvisum bemüht.

    Für das entscheidende Interview in der Botschaft muss die Dame in Kürze unter anderem eine gültige Wohnrechtsvereinbarung vorweisen. Das Studentenheim in welchem die Dame bereits ein Zimmer reserviert hat kann/will jedoch die Wohnrechtsvereinbarung nicht rechtzeitig zum Interview kommende Woche ausstellen.

    Ich wurde als Freund der Familie gefragt, ob ich nicht quasi „pro forma“ einspringen und für die Dame eine Wohnrechtsvereinbarung bereitstellen könnte sodass der Interviewtermin halten kann und sich der Visumsprozess nicht mehrere Monate verzögert.

    Ich bin Besitzer ein geräumigen Eigentumswohnung. Insofern wäre das Bereitstellen der Wohnrechtsvereinbarung für mich ein Einfaches. Allerdings bin ich mir nicht im Klaren was dergleichen Schritt rechtlich für mich bedeuten würde. Die Dame würde nie bei mir wohnen, sondern sofort nach Ankunft in Wien in das Studentenzimmer einziehen. Die vom Studentenheim ausgestellte Wohnrechtsvereinbarung sollte spätestens dann auch bereits vorliegen.

    Der Aufenthaltstitel der Dame wäre wohl zunächst für ein Jahr gültig. Somit gehe ich davon aus, dass ich die Wohnrechtsvereinbarung auch für diesen Zeitraum ausstellen müsste? Kann meine Einwilligung zu diesem „Gefallen“ für mich rechtliche Probleme bewirken? Wenn ja, mit was muss ich rechnen? Was sind die Risiken?

    Vielen Dank für jeglichen Hinweis!
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Wenn das mit dem Studentenheim nichts wird, sind Sie gebunden und haben eine Mitbewohnerin. Wenn Sie die "Attraktivität" minimieren wollen - Entgelt ist zulässig, bis zu € 278/Monat sind für die Aufenthaltsbewilligung unschädlich..

    Grüsse
    Peter

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    • Argonaut
      Junior Member
      Auslaender
      • 3

      #3
      Vielen Dank für die prompte Info! Muss ich damit rechnen, dass bei mir von der Behörde Nachschau gehalten wird ob die betroffene Person tatsächlich bei mir wohnt oder wird dieses "Risiko" ohnedies mitigiert sobald die Dame im ZMR offiziell im Studentenheim als Hauptwohnsitz gelistet ist? Vielen Dank!

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Nochmals: Sie räumen ein Wohnrecht ein, das Sie nicht auflösen können (und der/die Berechtigte damit auf der Straße stünde). Es ist aber niemand verpflichtet, sich dieses Wohnrechts zu bedienen, wenn es eine andere Unterkunft gibt bzw. ist ihm/ihr eine Übersiedlung NICHT verboten

        Grüsse
        Peter
        Last edited by helpingshands; , . Grund: Da ist mir der Satz entglittet, die Bedeutung war schon klar ;)

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        • Argonaut
          Junior Member
          Auslaender
          • 3

          #5
          Herzlichen Dank nochmals! Das war eine große Hilfe!

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