Die Schwester eines mit mir gut befreundeten Iraners will nach Wien studieren kommen und hat sich an der österreichischen Botschaft im Iran um ein Studentenvisum bemüht.
Für das entscheidende Interview in der Botschaft muss die Dame in Kürze unter anderem eine gültige Wohnrechtsvereinbarung vorweisen. Das Studentenheim in welchem die Dame bereits ein Zimmer reserviert hat kann/will jedoch die Wohnrechtsvereinbarung nicht rechtzeitig zum Interview kommende Woche ausstellen.
Ich wurde als Freund der Familie gefragt, ob ich nicht quasi „pro forma“ einspringen und für die Dame eine Wohnrechtsvereinbarung bereitstellen könnte sodass der Interviewtermin halten kann und sich der Visumsprozess nicht mehrere Monate verzögert.
Ich bin Besitzer ein geräumigen Eigentumswohnung. Insofern wäre das Bereitstellen der Wohnrechtsvereinbarung für mich ein Einfaches. Allerdings bin ich mir nicht im Klaren was dergleichen Schritt rechtlich für mich bedeuten würde. Die Dame würde nie bei mir wohnen, sondern sofort nach Ankunft in Wien in das Studentenzimmer einziehen. Die vom Studentenheim ausgestellte Wohnrechtsvereinbarung sollte spätestens dann auch bereits vorliegen.
Der Aufenthaltstitel der Dame wäre wohl zunächst für ein Jahr gültig. Somit gehe ich davon aus, dass ich die Wohnrechtsvereinbarung auch für diesen Zeitraum ausstellen müsste? Kann meine Einwilligung zu diesem „Gefallen“ für mich rechtliche Probleme bewirken? Wenn ja, mit was muss ich rechnen? Was sind die Risiken?
Vielen Dank für jeglichen Hinweis!
Für das entscheidende Interview in der Botschaft muss die Dame in Kürze unter anderem eine gültige Wohnrechtsvereinbarung vorweisen. Das Studentenheim in welchem die Dame bereits ein Zimmer reserviert hat kann/will jedoch die Wohnrechtsvereinbarung nicht rechtzeitig zum Interview kommende Woche ausstellen.
Ich wurde als Freund der Familie gefragt, ob ich nicht quasi „pro forma“ einspringen und für die Dame eine Wohnrechtsvereinbarung bereitstellen könnte sodass der Interviewtermin halten kann und sich der Visumsprozess nicht mehrere Monate verzögert.
Ich bin Besitzer ein geräumigen Eigentumswohnung. Insofern wäre das Bereitstellen der Wohnrechtsvereinbarung für mich ein Einfaches. Allerdings bin ich mir nicht im Klaren was dergleichen Schritt rechtlich für mich bedeuten würde. Die Dame würde nie bei mir wohnen, sondern sofort nach Ankunft in Wien in das Studentenzimmer einziehen. Die vom Studentenheim ausgestellte Wohnrechtsvereinbarung sollte spätestens dann auch bereits vorliegen.
Der Aufenthaltstitel der Dame wäre wohl zunächst für ein Jahr gültig. Somit gehe ich davon aus, dass ich die Wohnrechtsvereinbarung auch für diesen Zeitraum ausstellen müsste? Kann meine Einwilligung zu diesem „Gefallen“ für mich rechtliche Probleme bewirken? Wenn ja, mit was muss ich rechnen? Was sind die Risiken?
Vielen Dank für jeglichen Hinweis!
Comment