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Namibianerin goes Austria

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  • frink84
    Junior Member
    Auslaender
    • 7

    Namibianerin goes Austria

    Frohe Ostern!

    Ich schildere mal meine Situation und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

    Ich bin Tiroler und habe vor 3 Jahren meine große Liebe kennengelernt. Sie kommt aus Namibia wohnt aber seit 15 Jahren in Deutschland. Sie ist damals als Au Pair Mädchen nach Europa gekommen und geblieben.
    Sie besitzt nur die namibische Staatsbürgerschaft, hat aber in Deutschland Wohn- und Arbeitsrecht.

    Meine Frage(n) ist nun, mit welchen Hürden haben wir bei einer Heirat und ihrem Weg nach Österreich zu rechnen?
    Wäre es von Vorteil, wenn sie zuerst die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt?
    Kann sie nach der Hochzeit ohne Probleme in Österreich wohnen, arbeiten, eine Ausbildung machen?
    Welche Behördengänge wären für die Hochzeit bzw. danach für Wohnen/Arbeit/Staatsbürgerschaft notwendig?
    Was können wir schon alles im Voraus besorgen/einleiten etc. um den Ablauf zu beschleunigen?

    So das wärs mal fürs Erste!

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

    LG Maximilian
    Last edited by frink84; , .
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Als deutsche Staatsangehörige ist Sie EU-Bürgerin mit dramatische Erleichterungen..wenn das rasch geht, ja bitte.

    Wenn nein: Brauchen Sie zuerst Pass, Geburtsurkunde, Ledigkeits- bzw. Ehefähigkeitsbescheinigung für die beiden Ehepartner, die ausländischen Dokumente übersetzt und beglaubigt.
    Nach der Eheschließung kommt der Antrag entweder auf Erteilung eines Aufenthaltstitels-Familienangehörige (wenn Sie "nur-Österreicher" sind) oder Aufenthaltskarte (wenn Sie im EU-Ausland gelebt/studiert/gearbeitet haben), im ersten fall müssen Sie die Erteilung abwarten, um Aufenthalts- udn Arbeitsrecht zu bekommen, im zweiten nicht. Durch den deutschen titel besteht SChengen-reisefreiheit, also 90 tage in jeweils den letten 180

    Grüsse
    Peter

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    • frink84
      Junior Member
      Auslaender
      • 7

      #3
      Danke für deine rasche antwort.

      Was verstehst du als "nur österreicher". Reicht das denn nicht aus um einen antrag auf familien zusammwnführung zu stellen oder gibt es "bessere" österreicher wo das schneller geht?

      Hilft ihr die uneingeschränkte aufenthalts bzw arbeitsgenehmigung aus deutschland hier bei uns irgendwas?
      Ich glaube auf die deutsche staatsbürgerschaft hat sie keine lust mehr...
      Wie lange denkst du wird es dauern, dass sie nach der hochzeit recht auf arbeit/ausbildung hat?

      Vielen dank für deine hilfe!

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Auf die Gefahr, mich zu wiederholen: Ein "nur-Österreicher" als Ankerperson hat keinen Unionsrechssachverhalt verwirklicht, dann gilt das innerstaatliche Einwanderungsrecht.

        Ein deutsches Aufenthaltsrecht schafft die ebenfalls schon in der ersten Antwort beschriebene Visumsfrreiheit.

        Verwaltungsverfahren können in Österreich bis zu 6 Monate dauern

        Grüsse
        Peter

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        • frink84
          Junior Member
          Auslaender
          • 7

          #5
          Ah ok verstehe. Sry da stand ich wohl kurz aufm schlauch...

          Danke noch mal

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