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Lebensunterhalt, Einkommen, Einkommenshürde, Staatsbürgerschaft

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  • bossanova
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    Auslaender
    • 5

    Lebensunterhalt, Einkommen, Einkommenshürde, Staatsbürgerschaft

    Betr.: Lebensunterhalt, Einkommen, Einkommenshürde, Staatsbürgerschaft.


    Hallo!

    Der ORF hat einen Beitrag über eine Familie ausgestrahlt, deren Vater seit 25 Jahren in Österreich lebt, einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzt und trotzdem nicht eingebürgert werden darf, nur weil er nicht genug verdient (Einkommenshürde).

    Video: https://www.youtube.com/watch?v=GJDKegMMfgA

    Der Verfassungsgerichtshof hat die Einkommenshürde für verfassungswidrig erklärt. D. h. wenn der "gesicherte Lebensunterhalt" das allentscheidende K.O.-Kriterium ist, weshalb ein Ausländer nicht eingebürgert werden darf. Dieser Urteil des VfGH wird von den Politikern jedoch nicht umgesetzt.

    Nach dem derzeitigen Staatsbürgerschaftsgesetz, darf ein Ausländer sein ganzes Leben in Österreich verbringen, hier arbeiten, Sozialleistungen beziehen, etc., so lange er aber nicht genug verdient, wird er NIEMALS eingebürgert!

    Das ist natürlich irrational, weil ein riesengroßer Widerspruch, zumal der Ausländer nach 10 oder 15 Jahren schon längst integriert ist, selbst wenn er nicht so und so viel verdient.

    Wenn er sowieso FÜR IMMER hier leben darf, wo wäre da der Schaden für den Staat, wenn er eingebürgert werden würde?

    Viele Österreicher wissen nicht einmal, dass dieses Gesetz diese Groteske beinhaltet. Das kann man nur ändern, indem massiv darüber berichtet wird. Es würde auch helfen, wenn viele Menschen sich beim Bundesminister Sebastian Kurz darüber beschweren würden. Wenn viele Leute das gemeinsam tun, noch besser!

    Daher suche ich Leute, die in der gleichen Situation sind, Ausländer, die schon lange in Österreich leben und nur wegen ihres geringen Einkommens nicht eingebürgert werden.

    Ich möchte eine Facebook-Seite ins Leben rufen mit dem Ziel, die Irrationalität dieses Staatsbürgerschaftsgesetzes bekannt zu machen. Aber ohne Unterstützung von Betroffenen, wird das absolut nichts bringen.

    Bitte meldet euch! Sendet mir eine Email an: b.espinosa [@] zoho.com

    Bis bald!
    Last edited by bossanova; , .
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Na ja, mittlerweile gibt es auch den Daueraufenthalt nur mehr bei entsprechendem Einkommensnachweis.
    Das VfGH-Urteil IST umgesetzt, da geht es um Menschen, die zB aus Gesundheitsgründen nicht am Erwerbsleben teilnehmen (können)

    Ja, die Regelung macht wenig Sinn, aber Staatsbürgerschaftsrecht ist eine nationale Spielwiese, und ich darf meine Zweifel haben, ob eine Facebook-Gruppe ausreichend Druck erzeugt...

    Grüsse
    Peter

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    • bossanova
      Junior Member
      Auslaender
      • 5

      #3
      Haben Sie das VfGH-Urteil gelesen?
      U. a. steht darin:

      "Wie allein schon der Fall dauernd aufenthaltsberechtigter Menschen mit Behinderung zeigt, erweist sich ein ausnahmslos zur Anwendung gelangendes Erfordernis der Selbsterhaltungsfähigkeit als Voraussetzung für die Verleihung der Staatsbürgerschaft als unverhältnismäßig.
      Auch sonst ist kein Grund ersichtlich, der die generelle Festlegung rechtfertigen könnte, den Anspruch auf Verleihung der Staatsbürgerschaft bei mangelnder Selbsterhaltungsfähigkeit in jedem Fall zu verwehren und damit besondere Ausnahmesituationen unverschuldeter Notlage grundsätzlich unberücksichtigt zu lassen. Solche Gründe, die jedenfalls so schwer wiegen, dass auch unverschuldet in Notlage geratene Menschen, die alle sonstigen Voraussetzungen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft erfüllen würden, es hinnehmen müssten, von dieser wegen ihrer Notlage ausgeschlossen zu sein, sind dem Verfassungsgerichtshof nicht erkennbar.
      Dem Gesetzgeber kommt ohne Zweifel ein weiter Gestaltungsspielraum zu festzulegen, wem er den Status eines dauerhaft in Österreich Aufenthaltsberechtigten zuerkennt. Soweit dies aber der Fall ist, haben diese Personen in der Regel unabhängig von der Verleihung der Staatsbürgerschaft gesetzlich geregelten Zugang zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Daher kann die in Prüfung gezogene Regelung auch nicht, selbst wenn man auf eine solche Zielsetzung abstellt, mit Hinweis auf die Vermeidung finanzieller Belastungen von Gebietskörperschaften gerechtfertigt werden. Auch sonst ist kein Grund ersichtlich, der eine Rechtfertigung zu begründen vermag."

      Ist mein Deutsch so schlecht, dass ich diesen Text nicht richtig deuten kann? Meiner Meinung nach steht darin, dass es generell verfassungswidrig ist, wenn Menschen, die in Österreich dauerhaft leben, die österr. Staatsbürgerschaft verwehrt wird lediglich aufgrund ihrer Notlage. Es ist nicht logisch zu behaupten, dass nur Menschen mit Behinderung in Notlage sind. Auch Arbeitslosigkeit ist eine Notlage, oder etwa nicht?

      Im übrigen finde ich schon lustig, dass Sie meinen "Naja, was kann eine Facebook-Seite schon bewirken...". Wahrscheinlich haben Sie sogar recht, zumal wir in Österreich sind. Das weiß ich. Ich bin ja schon lange hier. Doch ist es seltsam diese Negativität von einem Menschen zu hören, der bei "Helping Hands" arbeitet.

      Wenn ich davon ausgehe, dass Sie erkennen, dass es ein Widerspruch ist, dass ein Ausländer, der eine Daueraufenthalt-EU-Karte besitzt, für immer in Ö. leben darf, aber niemals eingebürgert wird lediglich aufgrund seines Einkommens, dann frage ich Sie:

      WAS MACHEN SIE ALS "HELPING HAND" DAGEGEN?

      Haben Sie jemals mit irgendjemandem vom Innenministerium darüber gesprochen? Oh, ich verstehe... Das ist nicht Aufgabe von Helping Hands, übersteigt Ihrer Kompetenzen, etc., etc., etc...

      Eh wurscht.

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Arbeitslosigkeit ist definitiv keine dauerhafte, nicht "behebbare" Notlage. Wünschen dürfen Sie sich, was Sie möchten, aber - die Novelle 2013 hat dem Erkenntnis zu 99% Rechnung getragen und das letzte Prozent werden wir nicht durchsetzen können. Wenn die Republik (bis auf Ausnahmen) niemanden durch Sozialhilfebezug/zum Sozialhilfebezug einbürgern will, ist das rechtspolitisch ein legitimes Vorhaben, ich bitte um etwas mehr Realitätsbezug.

        Dass Sie nicht wissen, was wir an Verfahren, Stellungnahmen, politischen Kontakten seit Jahrzehnten getan haben, mach ich Ihnen nicht zum Vorwurf, aber wir legen Wert darauf, ernst genommen zu werden und bleiben bei argumentierbaren Forderungen - und auf den mehr oder wenigen unterschwelligen Vorwurf hin werde ich mich jetzt aus der Diskussion ausklinken und darf darauf hinweisen, dass wir uns hier bemühen, konkrete Fragen zu beantworten - wenn Sie den Start einer politischen Vernetzung hier schaffen, schön, wenn nicht, bitte anderswo versuchen

        Grüsse
        Peter

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