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Heirat in Österreich mit russischer Freundin

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  • ralf75
    Junior Member
    Auslaender
    • 4

    Heirat in Österreich mit russischer Freundin

    Ich bin froh auf dieses Forum gestossen zu sein, trotzdem sehe ich die Bäume im Wald nicht mehr und hab immer noch Fragen, nach 2 Stunden des Lesens von Forenkommentaren

    Ich selbstständig 38 J mit deutschen und österreichischen Pass. Meine Freundin 31 J, ist aus Sibirien. Fester Job und Einkommen. Gegenseitige Besuche mit Touristenvisa fanden schon öfters statt, mit Einladungen.
    Nun soll geheiratet werden in Österreich.

    1. Ist nun das Touristenvisum diesmal erneut das Richtige für die Heirat? Sie müsste dann wahrscheinlich nochmals ausreisen und den Antrag auf Familienzusammenführung bzw. Niederlassungbewilligung in Russland zu stellen?? Es gibt ja kein Antrag auf Heiratsvisum wie in D? Wieso aber stellen viele den Antrag auf der Niederlassungsbehörde / BH in Österreich nach der Heirat??

    2. Die für das Standesamt erforderlichen Unterlagen von Ihr (Geburtsurkunde, Pass usw.) Können die mit vorher mit Apostillen versehenen Kopien, beglaubigt und übersetzt auch in Deutschland vom Notar vollzogen werden?

    3. In Novosibirsk gibt es nur ein Visa Center. Bezüglich Vorsprechen wegen der Niederlassungsbewilligung - passiert dies dort bzw. kommt zu diesem Zeitpunkt der A1 Deutsch Kurs ins Spiel oder muss sie womöglich bis nach Moskau auf die Botschaft?

    4. Da ich / wir ca. 8 Minuten von Deutschland entfernt wohnen, würde es Vorteile geben dort zu heiraten?

    Danke für Euer Feedback
  • ralf75
    Junior Member
    Auslaender
    • 4

    #2
    Was mich jetzt aber nach weiteren Textaussagen betroffen macht. Die Beglaubigung der russischen Papiere für das Standesamt in Österreich erfolgt über die österrr. Botschaft in Russland.
    Daher werden ja die Alarmglocken angehen und beim nächsten Versuch ein neues Touristenvisum für die Freundin zu erhalten "die Rückkehrwilligkeit" diesmal in Frage gestellt werden?

    Nur wie kommen wir dann aus dieser Zwickmühle heraus?

    ((((((((((((((

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    • Moses2347
      Junior Member
      Auslaender
      • 6

      #3
      Hallo Ralf!

      Ich habe meine russische Frau in AT geheiratet.

      Was die Dokumente betrifft - die Apostillen müssen in Russland auf den zuständigen Ämtern gemacht werden. Die Dokumente samt Apostillen sind dann in Österreich von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher zu übersetzen. Beglaubigungen sind nicht erforderlich, da Russland das Haager Abkommen unterzeichnet hat.

      LG Thomas
      Last edited by Moses2347; , .

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Wenn Sie sich auf die deutsche Staatsbürgerschaft stützen, kann ihre Gattin nach der Eheschließung die unionsrechtlich gestützet Aufenthaltskarte beantragen und hat das Aufenthaltsrecht am Standesamt erworben. Wie die Einreise erfolgt ist dabei ziemlich egal.

        Wo der Antrag gestellt wird, hängt eben genau an der Einreisemöglichkeit/Unmöglichkeit: Kommt eine ehewillige Person mit einem Visum - könnte auch das Schengen-Visum aus einem anderen Schnegen-Staat sein - hierher und heiratet, kann der Inlandsantrag danach gestellt werden, und da wie bereits beantwortet Russland Mitglied des Haager Beglaubigungsübereinkommens ist, bekommt die österr. Vertretungsbehörde die Eheabsicht ja nicht mit..

        Heißt als als Kurzanleitung:
        - irgendein Visum zur Einreise beschaffen
        - mit den Dokumenten für die Eheschließung, die die Apostille tragen müssen, herkommen
        - heiraten
        - die unionsrechtliche Dokumentation beantragen, und im Gegensatz zum nationalen Migrationsrecht darf ihre Gattin gleich hier bleiben

        Grüsse
        Peter

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        • ralf75
          Junior Member
          Auslaender
          • 4

          #5
          Vielen Dank Peter und Thomas

          das liest sich nun wirklich gut. Die Variante Deutscher in Österreich scheint besser zu sein.

          Eine Frage. Als Selbstständiger "Deutscher" in Österreich müsste ich auch den Einkommensnachweis nachweisen um die "unionsrechtlich gestützte Aufenthaltskarte" zu bekommen?

          Als Selbstständiger Österreicher in Österreich soweit ich gelesen habe ist der Einkommensnachweis für den Niederlassungsantrag dann Pflicht.
          Da selbstständige Hoteliers wie ich so gut wie nichts als Eigenkapitalausgabe als Gehalt aus dem Betrieb benötigen und herausnehmen (Wohnung, Auto, etc ist alles über den eigenen Betrieb bezahlt) ist das Einkommen dann entsprechend dem Einkommenssteuerbescheid oder der Bilanz des eigenen Betriebes zu beweisen?

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          • ralf75
            Junior Member
            Auslaender
            • 4

            #6
            Und braucht sie bei der unionsrechtlich gestützten Aufenthaltskarte die "Deutschkenntnisse A1" ?

            Danke für Eure Hilfe.

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            • helpingshands
              Moderator
              Auslaender
              • 15876

              #7
              in den unionsrechtlichen Verfahren sind Deutschkenntnisse nicht gefordert.

              Grüsse
              Peter

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