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Familienzusammenführung (Familienangehörige)

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  • AlexanderZ
    Junior Member
    Auslaender
    • 16

    Familienzusammenführung (Familienangehörige)

    Hallo,

    Ich bin seit März wieder In Österreich (bin Österreicher), habe zuvor 16,5 Jahre in Brasilien gelebt und war dort Selbstständig. Doch durch die schwere Wirtschaftskrise in Brasilien ist mein Business komplett eingebrochen.
    Bin mit meiner Lebensgefährtin (Brasilianerin) nicht verheiratet. Wir haben gemeinsam zwei Kinder (Sofia 9 und Alex 14). Beide Kinder sprechen kein Wort Deutsch.

    Jetzt zu meinen ersten Fragen:
    1. Gilt die Geburtsurkunde meiner Kinder als Nachweis der Verwandtschaftsverhältnisse?

    2. Bei einer eventuellen alleinigen Einreise meines Sohnes und der darauffolgenden sofortigen Beantragung für die Familienzusammenführung (Familienangehörige), könnte ich mich da auf den Art.*8 EMRK und Im Fall eines unbegleiteten Minderjährigen zur Wahrung des Kindeswohls berufen um die fehlenden Sprachkenntnisse von A1 zu rechtfertigen, mit dem gleichzeitigen Nachweis einer Anmeldung zu einen Sprachkurs.
    Ich dachte dabei an diesen Kurs der 5 Monate dauert und welcher mit einer A2 Prüfung abschliesst: [url]http://www.bilcom.at/sprachen/integrationskurs/[/url]

    3. Wenn der Antrag zur Familienzusammenführung länger dauern würde als sein Aufenthaltsrecht von 90 Tagen, müsste dann mein Sohn wieder ausreisen, oder gibt es da eine Sonderregelung weil er noch Minderjährig ist ?

    4. Ich bin aktuell bei meiner Mutter (Pensionistin) gemeldet (38qm Gemeindewohnung, Küche, Zimmer und Kabinett). Wenn nun mein Sohn käme und sich dieser ebenfalls bei der Adresse meiner Mutter anmeldet, würde dies aufgrund der Wohnungsgrösse klappen vor allem weil ich als Vater nicht der Hauptmieter bin, oder ginge das auch, weil meine Mutter ja seine Oma (= Familie) ist ?

    Danke im voraus.

    Bis dann
    Alexander
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Wenn Sie die Vaterschaft anerkannt haben (wie immer das nach brasilianischem Recht aussieht, nehmen wir an, dass der Eintrag auf der Geburtsurkunde reicht): ja. Allerdings wird die Niederlassungsbehörde fragen, ob die Mutter zustimmt, dass das Kind übersiedelt und wird eine Obsorgevereinbarung (wieder nach brasilianischem Recht) verlangen.

    Die A1-Nachsicht ist haarig, und Art 8 EMRK beinhaltet nicht die freie Wahl des Wohnorts - eher nicht Mit Ablauf des visumsfreien Aufenthalts wird eine Ausreise erforderlich, allenfalls kann man aus den alten bilateralen Sichtvermerksabkommen eine Nutzung der beiden 90 Tages-Perioden knapp hintereinander, also 90 + 1 + 90, andenken. Da die Neiderlassunsgbehörde 6 Moante Zeit für die Erledigung hat, ist das auch keine Garantie..

    Kurzfristig wird die 38 m2-Wohnung reichen.

    Grüsse
    Peter

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    • AlexanderZ
      Junior Member
      Auslaender
      • 16

      #3
      Hallo Peter,

      zuerst mal Danke für die schnelle Antwort.

      Ok, ich verstehe das die A1-Nachsicht haarig ist, aber sie scheint möglich.
      In meinen Fall, wenn ich es drauf ankommen lassen würde und die Behörde sehr hart vorgeht und nur wegen der Sprache meinen Antrag ablehnt....
      Ab wann könnte ich neuerlich beantragen, mit dem erfolgreichen A1 Nachweis ?

      Und noch ne Frage zur Wohnung. Müsste ich in meinem Fall mit meiner Mutter auch eine Wohnrechtsvereinbarung abschliessen ?
      Und mit "Kurzfristig" meinen Sie damit die ersten 2 Jahre, oder kürzer ?

      Danke.

      Bis dann
      Alexander

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Wenn eine fehlende Voraussetzung später erfüllt wird, ist ein neuer Antrag immer möglich (es kann auch in ein offenes Verfahren hinein nachgereicht werden, Sie wissen nur nie, wie schnell die Behörde ist..). gibt es in Brasilien keinen passenden Kurs? Dann in österreich nur die ÖSD-Prüfung ablegen und gut ists..

        Wohnrechtsvereinbarung wird gefragt werden, 2 Jahre sind ein bisserl lang.

        Grüsse
        Peter

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        • Jennirose
          Junior Member
          Auslaender
          • 7

          #5
          Familienangehörige Visum Verlängerung

          Lieber Peter,
          Seit 2 Jahre lebe ich in Österreich, bin mit österreichischen Staatsbürgern verheiratet. Es wurde mir eine „Lehre – outplacment Programm von AMS „ mit dauern von cca 20 Monaten angeboten. AMS Schulungsgeld (Arbeitlosegeld) wäre cca 800 euro in Monat. Meine man ist Arbeitslos und bezieht Arbeitslosengelds in Hohe 1000 Euro in Monat, und leider hat eine Gehalt***ekution wegen Kredit schulden. Meine Frage ist wegen unsere finanzielle lange ob ich meine Visum verlängern kann , und wenn Ja wird Sie jetzt um 2 Jahre verlängert oder um nur eines Jahr. Bitte um Rat..Danke

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            Kommt auf die Unterhaltsrechnung an: Wenn mit dem unpfändbaren Existenzminimum des Gatten und dem Geld vom AMS für die Schulung die Unterhaltsrechnung 1323 + Miete - 282 erfüllt ist, kein Problem.

            Grüsse
            Peter

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            • Jennirose
              Junior Member
              Auslaender
              • 7

              #7
              Lieber Peter,
              Ja das geht Sie aus, mein Mann ist Diabeteskrank und sein unpfändbares Gehalt betragt 200 euro über lebensminimum.
              Ich habe schon 2 mal 1 Jähriges Familien visum bekommen, jetzt bei dritten Verlängerung bekomme ich ein oder zweijähriges Visum , ich habe B1 Deutsch Zertifikat erfolgreich abgeschlossen.
              Danke für Antwort.
              Jennirose

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #8
                Nach 2x einem Jahr gibt es drei Jahre - die Behörde könnte sagen, dass nach einer bestimmten Zeiot Arbeitslosengeld ja die geringere Notstandshilfe ausbezahlt wird, Sie können dagegen halten, dass Sie ja die Schulung machen, um dann einen bessren Job zu bekommen, und wenn ihr Gatte weniger bekommt.. Pech für die Gläubiger.

                Grüsse
                Peter

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                • Jennirose
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 7

                  #9
                  Lieber Peter,
                  Es handelt sich um von WAFF und AQUA (Arbeitsplatznahe Qualifizierung) eine Lehre am 2. Bildungsweg bzw. eine Qualifizierung und ein betriebliches Praktikum absolvieren. Die Dauer ist auf die Hälfte der regulären Lehrzeit festgelegt, maximal jedoch 20 Monate. Ich erhalte für die Dauer der Ausbildung weiterhin Arbeitslosengeld zur Deckung des Lebensunterhaltes und zusätzlich monatlich einen Bildungsbonus von bis zu € 150,--. Die Ausbildungskosten trägt das Unternehmen. Nach Ausbildung ende ist Eintritt in ein ordentliches Dienstverhältnis (Fa. PENNY Markt) im selben Unternehmen nach vorgesehen. Entlohnung im Dienstverhältnis nach Ausbildung lt.KV brutto € 1.550.--.
                  Wenn ich vorliege (WAFF , AMS, PENNY) Ausbildungsvertrag wird das genügen ? Kann ich Sie bei Schwierigkeiten persönlich konntaktieren?
                  Besten Dank für Ihre Hilfe
                  Jennirose

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                  • helpingshands
                    Moderator
                    Auslaender
                    • 15876

                    #10
                    Ihr Einkommen ist recht gut abgesichert, ihr Gatte wird irgendwann in die Notstandshilfe fallen. Wenn es Probleme gibt, kontaktieren Sie helping hands (und sagen Sie jetzt nicht, dass Sie uns nicht finden)

                    Grüsse
                    Peter

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                    • Jennirose
                      Junior Member
                      Auslaender
                      • 7

                      #11
                      Lieber Peter,
                      Danke für Rat, ja es stimmt meine man kommt danach in Notstandshilfe, welche dann 92 % von AMS Geld betragen wird , (weil er über 55 J. alt ist). Er wird dann cca 920 € Notstandshilfe bekommen.
                      Ich hoffe in Notfall werden wir Sie finden, ich glaube Helping hands ist in Taubstummengasse 7, 1040 Wien.
                      Nochmal Danke für Gute Rat.
                      Herzliches Grüß
                      Jennirose

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