Hallo,
Ich bin seit März wieder In Österreich (bin Österreicher), habe zuvor 16,5 Jahre in Brasilien gelebt und war dort Selbstständig. Doch durch die schwere Wirtschaftskrise in Brasilien ist mein Business komplett eingebrochen.
Bin mit meiner Lebensgefährtin (Brasilianerin) nicht verheiratet. Wir haben gemeinsam zwei Kinder (Sofia 9 und Alex 14). Beide Kinder sprechen kein Wort Deutsch.
Jetzt zu meinen ersten Fragen:
1. Gilt die Geburtsurkunde meiner Kinder als Nachweis der Verwandtschaftsverhältnisse?
2. Bei einer eventuellen alleinigen Einreise meines Sohnes und der darauffolgenden sofortigen Beantragung für die Familienzusammenführung (Familienangehörige), könnte ich mich da auf den Art.*8 EMRK und Im Fall eines unbegleiteten Minderjährigen zur Wahrung des Kindeswohls berufen um die fehlenden Sprachkenntnisse von A1 zu rechtfertigen, mit dem gleichzeitigen Nachweis einer Anmeldung zu einen Sprachkurs.
Ich dachte dabei an diesen Kurs der 5 Monate dauert und welcher mit einer A2 Prüfung abschliesst: [url]http://www.bilcom.at/sprachen/integrationskurs/[/url]
3. Wenn der Antrag zur Familienzusammenführung länger dauern würde als sein Aufenthaltsrecht von 90 Tagen, müsste dann mein Sohn wieder ausreisen, oder gibt es da eine Sonderregelung weil er noch Minderjährig ist ?
4. Ich bin aktuell bei meiner Mutter (Pensionistin) gemeldet (38qm Gemeindewohnung, Küche, Zimmer und Kabinett). Wenn nun mein Sohn käme und sich dieser ebenfalls bei der Adresse meiner Mutter anmeldet, würde dies aufgrund der Wohnungsgrösse klappen vor allem weil ich als Vater nicht der Hauptmieter bin, oder ginge das auch, weil meine Mutter ja seine Oma (= Familie) ist ?
Danke im voraus.
Bis dann
Alexander
Ich bin seit März wieder In Österreich (bin Österreicher), habe zuvor 16,5 Jahre in Brasilien gelebt und war dort Selbstständig. Doch durch die schwere Wirtschaftskrise in Brasilien ist mein Business komplett eingebrochen.
Bin mit meiner Lebensgefährtin (Brasilianerin) nicht verheiratet. Wir haben gemeinsam zwei Kinder (Sofia 9 und Alex 14). Beide Kinder sprechen kein Wort Deutsch.
Jetzt zu meinen ersten Fragen:
1. Gilt die Geburtsurkunde meiner Kinder als Nachweis der Verwandtschaftsverhältnisse?
2. Bei einer eventuellen alleinigen Einreise meines Sohnes und der darauffolgenden sofortigen Beantragung für die Familienzusammenführung (Familienangehörige), könnte ich mich da auf den Art.*8 EMRK und Im Fall eines unbegleiteten Minderjährigen zur Wahrung des Kindeswohls berufen um die fehlenden Sprachkenntnisse von A1 zu rechtfertigen, mit dem gleichzeitigen Nachweis einer Anmeldung zu einen Sprachkurs.
Ich dachte dabei an diesen Kurs der 5 Monate dauert und welcher mit einer A2 Prüfung abschliesst: [url]http://www.bilcom.at/sprachen/integrationskurs/[/url]
3. Wenn der Antrag zur Familienzusammenführung länger dauern würde als sein Aufenthaltsrecht von 90 Tagen, müsste dann mein Sohn wieder ausreisen, oder gibt es da eine Sonderregelung weil er noch Minderjährig ist ?
4. Ich bin aktuell bei meiner Mutter (Pensionistin) gemeldet (38qm Gemeindewohnung, Küche, Zimmer und Kabinett). Wenn nun mein Sohn käme und sich dieser ebenfalls bei der Adresse meiner Mutter anmeldet, würde dies aufgrund der Wohnungsgrösse klappen vor allem weil ich als Vater nicht der Hauptmieter bin, oder ginge das auch, weil meine Mutter ja seine Oma (= Familie) ist ?
Danke im voraus.
Bis dann
Alexander
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