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Visum abgelaufen während Warten auf Aufenthaltskarte

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  • walserwutz
    Junior Member
    Auslaender
    • 2

    Visum abgelaufen während Warten auf Aufenthaltskarte

    Ich deutscher Staatsbürger - selbstständig mit eigener Firma in Österreich wohnend und lebend, habe meine Frau (aus Russland) in Österreich geheiratet. Sie kam mit Touristenvisum nach Österreich über den Münchner Flughafen.
    Alle erforderlichen Papiere sind bereits 4 Wochen auf der BH um den Aufenthaltstitel / Karte zu bekommen.
    Unsere Frage. Da das Visum nun abgelaufen ist und wir uns für das Warten auf die Karte in Österreich entschlossen haben, welche Konsequenzen könnten am Flughafen bei der nächsten Ausreise anfallen? Oder gar keine, da ja die Aufenthaltskarte dann vorliegt.
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Das Aufenthaltsrecht ist ja am Standesamt entstanden und der Ausstellungszeitpunkt der Aufenthlatskarte ist damit - in Österreich - recht unerheblich. Wie ich das welcher Grenzpolizei auf welchem Flughafen erklären kann, ist wieder eine andere Frage: In der grauen Theorie sollten Einreisevisa umgehend und anstandslos erteilt werden, ob die bei gemeinsamer REise tatsächlich erforderlich sind, kann man auch bezweifeln. Aber ob das der bayerische BGS auch so sieht, wage ich zu bezeifeln.. die haben den Ruf, ein bißchen "eigen" zu sein.

    Grüsse
    Peter

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    • walserwutz
      Junior Member
      Auslaender
      • 2

      #3
      Vielen Dank für die Antwort.

      Uns wurde heute von der BH mitgeteilt, dass alle Papiere da sind, alles würde passen. Aber wir erst den Reisepass meiner Frau auf meinen Namen umschreiben müssen, um die Aufenthaltskarte zu bekommen.
      Davor aber haben wir im Vorfeld nichts gelesen. Die Umschreibung dauert von Österreich aus über die Botschaft ca. 3 Monate. Der Termin 1 Monat.

      Was passiert bei einer polizeilichen Kontrolle? Als Familienangehörige eines EWR Bürger müssen wir jetzt 4 Monate die Heiratsurkunde vorweisen ?)) oder nur mitteilen, dass der Antrag in der Bearbeitung ist. Wir haben keinerlei Schriftstück auf Bearbeitung bekommen.

      Wikipedia Eintrag bezüglich Aufenthaltskarte:

      Macht nämlich die drittstaatsangehörige Ehefrau glaubhaft, mit einem EWR-Bürger verheiratet zu sein und mit ihm zusammen zu leben, ist ihr ein Aufenthaltsrecht zuzuerkennen – auch ohne Inhaberin einer Aufenthaltskarte zu sein. Dass sie sich keine Aufenthaltskarte hat ausstellen lassen, kann dann in ähnlicher Weise geahndet werden, wie wenn sich ein Inländer keinen gültigen Personalausweis beschafft hat; ihr Aufenthalt ist aber nicht illegal, und natürlich muss sie nicht ausreisen. Damit reduziert sich das Aufenthaltsrecht der EWR-Bürger und ihrer Familienangehörigen in der Regel auf die Beachtung von Formalien; zugleich verwischen die Grenzen zwischen Legalität und Illegalität des Aufenthalts.

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Wenn Sie bei der Eheschließung die Namensänderung vereinbart haben, ist das ein bekanntes Problem (vornehmlich der russischen Bürokratie, hilft jetzt aber auch nichts)

        Heißt in der Praxis:
        1. Willkommen im Freiluftgefängmis Österreich
        2. Heiratsurkunde (eine Kopie reicht natürlich) ist momentan das Aufenthaltsdekoment

        ..und der Wikipedia-Artikel ist wie sooft Schwachsinn - da verwischt gar nichts

        Grüsse
        Peter

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