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Ladendiebstahl und Visum

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  • PSI26
    Junior Member
    Auslaender
    • 4

    Ladendiebstahl und Visum

    Liebe Community,

    habe ich gestern große Dummheit gemacht und bin beim Ladendiebstahl in Wien erwischt worden (12 EUR Warenwert). Große Schei**e von mir, weis ich! Ich bin mit Visum als Student aus Bosnien im Jan 2014 eingereist. Kann mir die Straftat Probleme machen? War meine erste Verfehlung überhaupt...

    Gruß
    PSI26
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Klingt nach einer Diversion, die würde auch nicht im Strafregister aufscheinen. Und selbst wenn es zu einer Verurteilung kommt - die Fremdenpolizeibehörde wird ab 3 Monaten unbedingt/6 Monaten bedingt bzw. teilbedingt aktiv. Aber ein guter Strafverteidiger ist sicher angebracht..

    Grüsse
    Peter

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    • PSI26
      Junior Member
      Auslaender
      • 4

      #3
      Danke sehr!
      Aber für der Diversion würde ich keiner Strafverteidiger brauchen? Es enthält nur Warnung und eine Strafegeld?

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Wenn Sie sich "einigermaßen vernünftig" verantworten - Schuldeinsicht zeigen, zur Schadenswiedergutmachung bereit sind, usw. sieht das nach einer Diversion aus; wenn irgendwas schief läuft, ist der Anwalt zu empfehlen.

        Grüsse
        Peter

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        • PSI26
          Junior Member
          Auslaender
          • 4

          #5
          Danke sehr!

          Gruesse!

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          • insider
            Senior Member
            Auslaender
            • 362

            #6
            Wegen der strafrechtlichen Komponente der Tat würde ich mich an ihrer Stelle mit dem Verein Neustart in Verbindung setzen, gibt es in jedem Bundesland, dort kann man sie bezüglich der Möglichkeiten einer Diversion beraten.

            [url]http://www.neustart.at/at/de/index.php[/url]

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            • PSI26
              Junior Member
              Auslaender
              • 4

              #7
              Liebe Leute,

              Heute habe ich eine Antwort erhalten, und es sagt "Allfällige Zivilrechtliche Ansprüche bleiben davon in jedem Fall unberührt.
              Beisatz: Betrug vom 13.06. 2016 in Wien.
              Die Einstellung erfolgte gemäß § 191 Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit".

              Bedeutet dass es gibt keine Gebühr oder außer dem einen die ich auf 13. Juni bezahlt haben?

              Grüsse
              PSI 26.

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #8
                Damit ist die strafrechtliche Komponente weg - der Geschädigte hat ev. Kosten (Privatdetektiv usw.), die er via Anwalt einfordern wird: wenn so etwas kommt, rasch zahlen..

                Grüsse
                Peter

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