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Zuzug von erwachsenen Kindern

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  • Fuzzy50
    Junior Member
    Auslaender
    • 19

    Zuzug von erwachsenen Kindern

    Meine Frau ist chinesische Staatsbürgerin und hat eine in China lebende erwachsene Tochter (25 Jahre). Gibt es eine Möglichkeit, dass die Tochter in Österreich einen Aufenthaltstitel erhält? Familienzusammenführung ist m.W.n. nur für minderjährige Kinder möglich. Daher die Frage, ob es andere Optionen gibt und wenn ja, welche?
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Unter der Annahme, dass Sie Österreicher sind, gäbe es für "weitere Angehörige" die Niederlassungsbewilligung-Angehörige, die eine Haftungserklärung verlangt (dh Sie müssen sich den Aufenthalt der Stieftochter "leisten können/dürfen") und es kann bis zu 5 JAhre den Ausschluss vom Arbeitsmarktzugag geben.

    Alternative wäre etwa eine Aufenthaltsbewilligung als Studierende.

    Grüsse
    Peter

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    • Fuzzy50
      Junior Member
      Auslaender
      • 19

      #3
      Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
      Unter der Annahme, dass Sie Österreicher sind, gäbe es für "weitere Angehörige" die Niederlassungsbewilligung-Angehörige, die eine Haftungserklärung verlangt (dh Sie müssen sich den Aufenthalt der Stieftochter "leisten können/dürfen") und es kann bis zu 5 JAhre den Ausschluss vom Arbeitsmarktzugag geben.

      Alternative wäre etwa eine Aufenthaltsbewilligung als Studierende.

      Grüsse
      Peter
      Danke, Peter, für die Antwort. Eine Zusatzfrage noch: Was bedeutet bis zu 5 Jahre Ausschluss vom Arbeitsmarktzugang? Vor allem was heißt bis zu?

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Die NB-Angehöriger verhindert legale Erwerbstätigkeit. Nach 2 Jahren gibt es mit Deutschkenntnissen am Niveau A2 eine Umstiegsoption auf eine RWR-Karte plus, die freien Arbeitsmarktzugang beinhalten würde, allerdigs ist das quotengebunden und die Quote ziemlich überbucht: Wenn ein Antrag am 2. Jänner gestellt wird, gibt es eine kleine Chance, aber wenn das 3x nicht klappt, sind wir in den 5 Jahren (dann gibt es Daueraufenthalt mit freiem Arbeitsmarktzugang)

        Grüsse
        Peter

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