Hallo! Nachdem letztes Jahr mit dem Antrag Aufenthaltsbewilligung Familienangehörige alles halbwegs geklappt hat ([url]http://www.auslaender.at/forum/beratung-aufenthalt-Österreich/9462-visumfreier-aufenthalt-nach-rückgabe-einer-legitimationskarte.html[/url]), werden meine Frau und ich dieses Jahr Österreich verlassen um in die USA zu ziehen.
Die Aufenthaltsbewilligung Familienangehörige meiner Frau ist bis 6. August 2016 gültig, wir werden aber voraussichtlich erst 2 Wochen später aus Österreich ausreisen. Im Hinblick auf eine mögliche Rückkehr nach Österreich in der Zukunft ergeben sich daraus für mich jetzt eine Reihe von Frage:
1.) Gibt es eine Frist für die Ausreise beim Ablauf der Aufenthaltsbewilligung?
2.) Muss die Aufenthaltsbewilligung vor/nach Ablauf bei der Behörde retourniert werden?
3.) Kann meine Frau, nach Ablauf der Aufenthaltsbewilligung, noch 2 Wochen in Österreich bleiben ohne einen Verlängerungsantrag zu stellen?
4.) Wenn meine Frau nach einem Jahr Aufenthalt ihren Aufenthalt nicht verlängert, muss sie die Integrationsvereinbarung erfüllen? Dafür sind ja 2 Jahre vorgesehen die sie nun ja quasi nicht in Anspruch nimmt. Nach § 14a/5/3. kann sie schriftlich erklären, dass ihr Aufenthalt die Dauer von zwölf Monaten innerhalb von zwei Jahren nicht überschreitet und auf die Stellung eines Verlängerungsantrages verzichten. Wäre diese Erklärung schon bei Stellung des Erstantrages abzugeben gewesen oder ist das jetzt noch immer möglich?
Schon mal herzlichen Dank im Vorhinein für die Hilfe!
Die Aufenthaltsbewilligung Familienangehörige meiner Frau ist bis 6. August 2016 gültig, wir werden aber voraussichtlich erst 2 Wochen später aus Österreich ausreisen. Im Hinblick auf eine mögliche Rückkehr nach Österreich in der Zukunft ergeben sich daraus für mich jetzt eine Reihe von Frage:
1.) Gibt es eine Frist für die Ausreise beim Ablauf der Aufenthaltsbewilligung?
2.) Muss die Aufenthaltsbewilligung vor/nach Ablauf bei der Behörde retourniert werden?
3.) Kann meine Frau, nach Ablauf der Aufenthaltsbewilligung, noch 2 Wochen in Österreich bleiben ohne einen Verlängerungsantrag zu stellen?
4.) Wenn meine Frau nach einem Jahr Aufenthalt ihren Aufenthalt nicht verlängert, muss sie die Integrationsvereinbarung erfüllen? Dafür sind ja 2 Jahre vorgesehen die sie nun ja quasi nicht in Anspruch nimmt. Nach § 14a/5/3. kann sie schriftlich erklären, dass ihr Aufenthalt die Dauer von zwölf Monaten innerhalb von zwei Jahren nicht überschreitet und auf die Stellung eines Verlängerungsantrages verzichten. Wäre diese Erklärung schon bei Stellung des Erstantrages abzugeben gewesen oder ist das jetzt noch immer möglich?
Schon mal herzlichen Dank im Vorhinein für die Hilfe!
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